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   BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97   

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https://dejure.org/1997,3510
BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97 (https://dejure.org/1997,3510)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1997 - 4 StR 433/97 (https://dejure.org/1997,3510)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97 (https://dejure.org/1997,3510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Widerstandsunfähigkeit eines Opfers - Zur Minderung der Schuldfähigkeit eines Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 179

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 83
  • StV 1998, 658
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 75/97

    Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97
    Bedient sich hierbei der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen und will er sich dessen Beurteilung anschließen, muß er im allgemeinen entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. BGH, StV 1982, 210 sowie Beschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 75/97).

    Der Umfang der Darlegungslast richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Gutachtens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1997 - 1 StR 4/97 und vom 25. März 1997 - 4 StR 75/97).

  • BGH, 27.02.1997 - 1 StR 4/97

    Revision aufgrund eines fehlerhaften Ausschlusses der Voraussetzungen des § 21

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97
    Der Umfang der Darlegungslast richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Gutachtens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1997 - 1 StR 4/97 und vom 25. März 1997 - 4 StR 75/97).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97
    Widerstandsunfähig im Sinne dieser Vorschrift ist zwar auch, wer aufgrund einer schweren seelischen Störung - unter Umständen auch im Zusammenwirken mit einer besonderen Tatsituation - keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen bilden, äußern oder durchsetzen kann (BGHSt 36, 145, 147).
  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81

    Wiedergabeerfordernis einer Sachverständigenbeurteilung im Urteil - In dubio pro

    Auszug aus BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97
    Bedient sich hierbei der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen und will er sich dessen Beurteilung anschließen, muß er im allgemeinen entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. BGH, StV 1982, 210 sowie Beschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 75/97).
  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erfordert eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hat, in welche auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; vom 23. November 2010 - 3 StR 410/10, NStZ 2011, 210; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 111/17

    Sexueller Übergriff (Verhältnis zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit erfordert eine normative Entscheidung, die der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung zu treffen hat, in die auch das aktuelle Tatgeschehen und etwaige Beeinträchtigungen des Tatopfers durch die Tatsituation infolge Überraschung, Schreck oder Schock einzubeziehen sind (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; BGH, Beschluss vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; Beschluss vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150; Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 394/14, NStZ-RR 2015, 44, 45; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Beschränkt sich der Tatrichter - wie hier - darauf, sich ohne eigene Erwägungen einem Sachverständigengutachten anzuschließen, ist er aber aus Gründen sachlichen Rechts regelmäßig gehalten, die für die Schlussfolgerungen des Sachverständigen maßgeblichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen insoweit in den Urteilsgründen mitzuteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszug erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1958 - 4 StR 399/58, BGHSt 12, 311, 314 f.; vom 23. September 1997 - 4 StR 433/97, NStZ 1998, 83; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37; Ott in KK-StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch eines

    Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGHSt 36, 145, 147; BGH NStZ 1998, 83).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 58/01

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Beleidigung; Hilflose Lage; Sexueller

    Ob dies hier der Fall war, vermag der Senat indes mangels hinreichender Darlegungen in den Urteilsgründen nicht zu beurteilen (zur Darlegungspflicht vgl. BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 5).
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