Weitere Entscheidung unten: SG Chemnitz, 28.02.2001

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   OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98   

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https://dejure.org/1999,5046
OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98 (https://dejure.org/1999,5046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.1999 - 4 U 154/98 (https://dejure.org/1999,5046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 1999 - 4 U 154/98 (https://dejure.org/1999,5046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbruchdiebstahl; Diebstahl; Arglistige Täuschung; Täuschung; Versicherung; Versicherungsfall; Wohnwagen

  • Judicialis

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b; ; AKB § 13 Abs. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 13 Abs. 5
    Vorgetäuschter Einbruchdiebstahl bei schonendem Ausbau der nahezu gesamten Inneneinrichtung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b § 13 Abs. 5
    Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls aus einem Wohnwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 09.03.1988 - 20 U 208/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98
    Dazu genügt die Feststellung von Beweisanzeichen (Indizien), denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls entnommen werden kann (vgl. Römer in Römer/Langheid, VVG, § 49, Rn. 13 ff. m.w.Nw.) und die nach der Lebenserfahrung den Schluß auf das Vorliegen eines Diebstahles hinreichend sicher zulassen (vgl. BGH, NJW 1993, 2678; 1995, 2169; OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 1988, 351).

    Daß ein Dieb derartiges Inventar entwendet, erscheint ausgeschlossen, weil es eine nennenswerte Nachfrage nach gebrauchten Inneneinrichtungsteilen von Wohnwagen nicht gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357; OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1998 = 8 U 4342/97 ).

    b) Darüber hinaus kann der behauptete Versicherungsfall auch nicht isoliert gesehen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357).

    Jedenfalls kann nicht außer Betracht bleiben, daß, wie sich aus den zahlreichen hierzu ergangenen Urteilen (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329 m.w.Nw.) ergibt, eine auffällige Häufung behaupteter gleichgelagerter Entwendungen bei sorgfältigem Ausbau sämtlicher Türen und Klappen der Inneneinrichtung von Wohnwagen vorliegt, obwohl es für derartiges Diebesgut keinen Markt gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357).

  • OLG Karlsruhe, 03.06.1993 - 12 U 72/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98
    Daß ein Dieb derartiges Inventar entwendet, erscheint ausgeschlossen, weil es eine nennenswerte Nachfrage nach gebrauchten Inneneinrichtungsteilen von Wohnwagen nicht gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357; OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1998 = 8 U 4342/97 ).

    Der sorgfältige und schonende Ausbau der Inneneinrichtung erforderte einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand und hätte das Entdeckungsrisiko für einen Dieb erheblich vergrößert (vgl. OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg a.a.O.).

    Jedenfalls kann nicht außer Betracht bleiben, daß, wie sich aus den zahlreichen hierzu ergangenen Urteilen (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329 m.w.Nw.) ergibt, eine auffällige Häufung behaupteter gleichgelagerter Entwendungen bei sorgfältigem Ausbau sämtlicher Türen und Klappen der Inneneinrichtung von Wohnwagen vorliegt, obwohl es für derartiges Diebesgut keinen Markt gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357).

  • OLG Zweibrücken, 06.10.1989 - 1 U 36/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98
    Daß ein Dieb derartiges Inventar entwendet, erscheint ausgeschlossen, weil es eine nennenswerte Nachfrage nach gebrauchten Inneneinrichtungsteilen von Wohnwagen nicht gibt (vgl. OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 356, 357; OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1998 = 8 U 4342/97 ).

    Der sorgfältige und schonende Ausbau der Inneneinrichtung erforderte einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand und hätte das Entdeckungsrisiko für einen Dieb erheblich vergrößert (vgl. OLG Zweibrücken, r+s 1990, 332, 333; Karlsruhe, r+s 1994, 328, 329; OLG Nürnberg a.a.O.).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98
    Dazu genügt die Feststellung von Beweisanzeichen (Indizien), denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls entnommen werden kann (vgl. Römer in Römer/Langheid, VVG, § 49, Rn. 13 ff. m.w.Nw.) und die nach der Lebenserfahrung den Schluß auf das Vorliegen eines Diebstahles hinreichend sicher zulassen (vgl. BGH, NJW 1993, 2678; 1995, 2169; OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 1988, 351).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98
    Dazu genügt die Feststellung von Beweisanzeichen (Indizien), denen hinreichend deutlich das äußere Bild eines Diebstahls entnommen werden kann (vgl. Römer in Römer/Langheid, VVG, § 49, Rn. 13 ff. m.w.Nw.) und die nach der Lebenserfahrung den Schluß auf das Vorliegen eines Diebstahles hinreichend sicher zulassen (vgl. BGH, NJW 1993, 2678; 1995, 2169; OLG Hamm, r+s 1988, 161, 162; 1988, 351).
  • BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91

    Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98
    Dies gilt aber nur im Regelfall, wenn nicht aufgrund konkreter Tatsachen, die entweder unstreitig oder bewiesen sind, mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, der Versicherungsnehmer habe den Diebstahl nur vorgetäuscht (vgl. BGH, VersR 1992, 666 = NJW-RR 1992 = r+s 1992, 240 und Römer in Römer/Langheid, VVG, § 49, Rn. 17).
  • OLG Hamm, 08.02.2012 - 20 U 172/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der

    Bereits der - unstreitige und im gegen den Kläger geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kassel (2640 Js 21404/10) auch dokumentierte - sorgfältige und fachgerechte Ausbau der als gestohlen gemeldeten Vordersitze und des Navigationsgerätes (sogar die Verkabelung wurde fachgerecht abgeklemmt und nicht etwa durchtrennt) ohne jegliche Beschädigung der sonstigen Inneneinrichtung, was einen nicht unerheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erforderte und damit das Entdeckungsrisiko für einen Dieb erheblich vergrößerte, spricht gegen den behaupteten Teilediebstahl (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.09.1999, 4 U 154/98).
  • LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05

    Einbruchsindizien reichen in der Regel

    Auch dies spricht für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des behaupteten Einbruchdiebstahls (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.1999, AZ: 4 U 154/98 ).
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   SG Chemnitz, 28.02.2001 - S 4 U 154/98   

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SG Chemnitz, 28.02.2001 - S 4 U 154/98 (https://dejure.org/2001,42662)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 28.02.2001 - S 4 U 154/98 (https://dejure.org/2001,42662)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - S 4 U 154/98 (https://dejure.org/2001,42662)
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