Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.11.1984

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.1985 - 4 U 259/84   

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https://dejure.org/1985,10377
OLG Düsseldorf, 31.05.1985 - 4 U 259/84 (https://dejure.org/1985,10377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.1985 - 4 U 259/84 (https://dejure.org/1985,10377)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 1985 - 4 U 259/84 (https://dejure.org/1985,10377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbeaufsichtigt lassen eines Adventskranzes ist grob fahrlässig - Vorliegen eines unentschuldbaren Fehlverhaltens

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 780
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.11.1984 - 4 U 259/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2663
OLG Hamm, 06.11.1984 - 4 U 259/84 (https://dejure.org/1984,2663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.1984 - 4 U 259/84 (https://dejure.org/1984,2663)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 1984 - 4 U 259/84 (https://dejure.org/1984,2663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1985, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.1984 - 4 U 259/84
    Geschäftlicher Verkehr i. S. des § 3 Abs. 1 LadSchlG setzt den Abschluß eines Kaufgeschäfts nicht voraus, vielmehr bezieht sich dieser Begriff auch auf solche Handlungen, die das Geschäft vorbereiten und Voraussetzung für sein Zustandekommen sind (BGH in [GRUR 1981, 424; hier: V (533) 349 c-d] - Tag der offenen Tür II).
  • BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90
    Die Rechtsprechung ist deshalb, soweit ersichtlich, einheitlich der Auffassung, dass eine Öffnung für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden im Sinn des § 3 LadSchlG schon dann zu bejahen ist, wenn während der Ladenschlusszeiten der Inhaber oder das Verkaufspersonal anwesend ist und damit die - objektive - Möglichkeit einer entsprechenden Kontaktaufnahme besteht, eine geschäftliche Kontaktaufnahme also nicht ausgeschlossen werden kann (BGH GewArch 1976, 239; BayObLG vom 5.3.1980 - 3 Ob OWi 24/80; vgl. ferner OLG Stuttgart GewArch 1988, 343; OLG Hamm GewArch 1985, 203, 204; Ambs in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze Ladenschlussgesetz § 3 Anm.2; Neumann Das neue Ladenschlussgesetz § 3 Anm.6).
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