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   OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95 - 75   

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https://dejure.org/1996,3454
OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95 - 75 (https://dejure.org/1996,3454)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.1996 - 4 U 422/95 - 75 (https://dejure.org/1996,3454)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 4 U 422/95 - 75 (https://dejure.org/1996,3454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauordnungsrechliche Nutzungseinschränkung eines Grundstücks als Mangel; Vertraglicher Ausschluss für sichtbare oder unsichtbare Sachmängel; Gewährleistungsausschluss beim Kauf von Altbauten ; Bestehen von Denkmalschutz als aufklärungsbedürftige Tatsache

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Kurzanmerkung und Volltext)

    Sachmangel Denkmaleigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 1 Satz 1 § 463 Satz 2
    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

Besprechungen u.ä. (2)

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Kurzanmerkung und Volltext)

    Sachmangel Denkmaleigenschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reichen Presseveröffentlichungen zur Aufklärung des Käufers über Denkmaleigenschaft eines Hauses aus? (IBR 1996, 393)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 692
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

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  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

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  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

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  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    Damit eignet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Kaufobjekt nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist eine Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art nicht üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache nicht hat erwarten müssen (allg. Ansicht, vgl. OLGR Rostock 2007, 257; Erman/Grunewald, BGB, 16. Aufl., § 434 Rn. 6; jurisPK-BGB/Pammler, 9. Aufl., § 434 Rn. 195; MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl., § 434 Rn. 56; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2013], § 434 Rn. 173; Krauß in BeckNotar-HdB, 7. Aufl., § 1 Rn. 322 sowie OLG Celle, DNotZ 1988, 702; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 692; OLGR Naumburg 1999, 126, 129 jeweils für das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Gewährleistungsrecht).
  • OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05

    Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz

    Dieser Ansicht hat sich das OLG Naumburg (Urt. v. 11.11.1997, 1 U 541/97, OLGR Naumburg, 1999, 126, 129) angeschlossen; das OLG Saarbrücken (Urt. v. 06.02.1996, 4 U 422/95-75, NJW-RR 1996, 692) hat die Frage nach einem Rechtsmangel verneint, weil die Denkmaleigenschaft ihren Grund in der Beschaffenheit der Sache habe, einen Sachmangel in Gestalt einer Denkmaleigenschaft aber nicht ausgeschlossen.
  • OLG Koblenz, 20.12.2018 - 1 U 287/18

    Rechte des Käufers eines unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses wegen

    Mit der Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes ist verbunden, dass der Eigentümer nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 22.03.1978 ( DSchG , GVBl. 1978, 159) verpflichtet ist, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen (in Anknüpfung an OLG Celle, Urteil vom 13.05.1988 - 4 U 107/87 - DNotZ 1988, 702 ; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.1996 - 4 U 422/95-75 - NJW-RR 1996, 629 ff. [692] für das niedersächsische und saarländische Landesrecht).

    So ist der Eigentümer nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 22.03.1978 ( DSchG , GVBl. 1978, 159) verpflichtet, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen (vgl. hierzu für die entsprechende Regelung in § 6 Nds. DSchG OLG Celle, Urteil vom 13.05.1988 - 4 U 107/87 - DnotZ 1988, 702; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.1996 - 4 U 422/95-75 - NJW-RR 1996, 629 ff. [692], Schulze-Saenger, BGB , Handkommentar, 10. Auflage 2019, BGB § 435 Rn. 4).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04

    Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der

    Hierdurch wird schon ihre Aufklärungsbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit in Frage gestellt, soweit sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt Unklarheiten über diesen Umstand selbst beseitigen konnten (vgl. BGH ZIP 2000, 2257; BGH-Report 2001, 362/363).Darüber hinaus steht dieser Gesichtspunkt auch der Annahme von Arglist der Beklagten entgegen, die zu verneinen ist, wenn die Verkäuferseite - selbst fahrlässig - davon ausgeht, dem Kaufinteressenten sei die betreffende Tatsache - etwa infolge Besichtigung - bereits bekannt (OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 692/693).

    Mängelbedingte Ansprüche aus fahrlässigem Verschulden bei Vertragsschluss scheiden schon deshalb aus, weil diese auch bei durchgreifendem Gewährleistungsausschluss durch das Gewährleistungsrecht verdrängt werden (BGH NJW 1991, 2556; OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 692/693 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 198/07

    Wegfall des Arglistvorwurfes bei Offensichtlichkeit des Mangels aufgrund seines

    b) Zwar ist es in Rspr. und Lit. anerkannt, dass ein Arglistvorwurf dann entfallen kann, wenn der Verkäufer darauf vertrauen durfte, dass dem Käufer der Mangel aufgrund seines offenkundigen Erscheinungsbildes vernünftigerweise nicht verborgen bleiben konnte (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1996 - V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1996, 692; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 123 Rdnr. 5; Bamberger/Roth/Wendtlandt, BGB, § 123 Rdnr. 11, 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 23 U 205/10

    Zulässigkeit der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts an den Arbeitsergebnissen

    Ein solches notwendiges "Informationsgefälle" ist ausgeschlossen ist, wenn der Pflichtige - wie hier - angenommen hat bzw. annehmen durfte, der andere Teil sei informiert (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.1995, 5 U 58/95, NJW 1996, 724; OLG Saarbrücken , Urteil vom 06.02.1996, 4 U 422/95, NJW-RR 1996, 692; Palandt-Ellenberger, BGB, 70. Auflage 2011, § 123, Rn 5 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum

    Arglist des Verkäufers liegt daher auch dann nicht vor, wenn er - wenn auch vielleicht leichtfertig - angenommen hat, der Käufer sei über den Mangel informiert (vgl. Saarländisches OLG NJW-RR 1996, 692, 693; MünchKomm.BGB/Kramer, aaO., § 123 Rdnr. 8; Palandt/Ellenberger, aaO., § 123 Rdnr. 5).
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 1 U 541/97

    Welche Ansprüche hat der Erwerber eines denkmalgeschützen Hauses?

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  • LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker

    Dabei sind Sachmängel nicht auf solche Fehler beschränkt, die der Sache selbst in ihrer natürlichen Beschaffenheit anhaften; vielmehr können sie auch tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur sein, wenn sie nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache bedeutsam sind und in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, etwa indem sie an die Lage der Sache, also an ihre Beziehung zur Umwelt, anknüpfen (BGH NJW 2001, 65; OLG Rostock OLGR 2007, 257, 258; OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 692; Pahlow JuS 2006, 289, 291).Knüpft man daran, dass das Ästhetik-Fachzentrum nach Auffassung des Gesundheitsamts E in einer Apotheke betrieben werden soll, folgt der Mangel aus der räumlichen Lage der Sache, und es wäre ein Sachmangel anzunehmen.
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