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   OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09   

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https://dejure.org/2010,2132
OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09 (https://dejure.org/2010,2132)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.02.2010 - 4 U 594/09 (https://dejure.org/2010,2132)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 4 U 594/09 (https://dejure.org/2010,2132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Gemeindehaftung für Sport- und Spielplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; PAG Thüringen § 2 Abs. 1 S. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für einen Bolzplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunsicherer Bolzplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Fußballspielen in defekten Drahtzaun gelaufen - Gemeinde tolerierte lange den gefährlichen Bolzplatz: Schmerzensgeld

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gemeinde muss wegen Verletzung auf gefährlichem Bolzplatz Schmerzensgeld zahlen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld: Gemeinde haftet für gefährlichen Bolzplatz

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Gemeinde haftet für gefährlichen Bolzplatz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung der Gemeinde für gefährlichen Bolzplatz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    OLG konkretisiert die Instandhaltungspflichten der Gemeinde für "Bolzplätze"

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Schadhafter Zaun

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 31
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Als Grundstücks eigentümerin und Betreiberin des Bolzplatzes hat die Beklagte für den - soweit wie möglich "gefahrlosen" - Zustand des Grundstücks und damit auch der Zaunanlage einzustehen (dazu grds. BGH NJW 1994, 3348; BGH NJW-RR 1990, 409; BGH NJW 1999 2364).

    Damit muss bei Kindern immer gerechnet werden, weil diese erfahrungsgemäß aus ihrem Spieltrieb, ihrer Unerfahrenheit und ihrem Leichtsinn heraus Gefahren meist (noch) nicht zutreffend einzuschätzen vermögen und geneigt sind, Verbote zu missachten (dazu BGH NJW 1980, 1159; BGH NJW 1991, 2340; BGH NJW 1994, 3348).

  • LG Gera, 10.06.2009 - 3 O 701/07

    Haftung einer Gemeinde für eine durch das Hängenbleiben an einem Spanndraht eines

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 10.06.2009 - 3 O 701/07 - wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des LGs Gera vom 10.06.2009 - 3 O 701/07 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch 1.500,- EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH NJW 2007, 1683 m.w.Nw.).
  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Als Grundstücks eigentümerin und Betreiberin des Bolzplatzes hat die Beklagte für den - soweit wie möglich "gefahrlosen" - Zustand des Grundstücks und damit auch der Zaunanlage einzustehen (dazu grds. BGH NJW 1994, 3348; BGH NJW-RR 1990, 409; BGH NJW 1999 2364).
  • OLG Köln, 11.02.1985 - 7 U 95/84

    Zustand; Bolzplatz; Verkehrssicherungspflicht; Vertiefung

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Die Gemeinde haftet daher aufgrund der Verletzung ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (privatrechtlich) und nicht nach den Grundsätzen der Amtshaftung, auch wenn der Bolzplatz - wie hier - zur öffentlichen Benutzung freigegeben war (dazu OLG Köln v. 11.2.1985 - 7 U 95/84; zit. nach juris), weil die Benutzung des Bolzplatzes wegen der schadhaften Zaunanlage für die Nutzer gefährlich war, wie dies der streitgegenständliche Unfall beweist, und die Gemeinde ihren Sicherungspflichten nicht, jedenfalls nicht genügend nachgekommen ist.
  • BGH, 16.01.1990 - VI ZR 109/89

    glatte Rathaustreppe - § 286 ZPO, Beweis durch Indiztatsachen, Zeugenvernehmung

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Als Grundstücks eigentümerin und Betreiberin des Bolzplatzes hat die Beklagte für den - soweit wie möglich "gefahrlosen" - Zustand des Grundstücks und damit auch der Zaunanlage einzustehen (dazu grds. BGH NJW 1994, 3348; BGH NJW-RR 1990, 409; BGH NJW 1999 2364).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Dies gilt grundsätzlich gegenüber befugten Benutzern, soweit sich deren Benutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs bewegt (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 1078; OLG Jena VersR 1998, 903), aber auch bei bestimmungswidrigem , aber vorhersehbar unbefugtem Gebrauch, z.B. durch minderjährige Kinder.
  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Damit muss bei Kindern immer gerechnet werden, weil diese erfahrungsgemäß aus ihrem Spieltrieb, ihrer Unerfahrenheit und ihrem Leichtsinn heraus Gefahren meist (noch) nicht zutreffend einzuschätzen vermögen und geneigt sind, Verbote zu missachten (dazu BGH NJW 1980, 1159; BGH NJW 1991, 2340; BGH NJW 1994, 3348).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Damit muss bei Kindern immer gerechnet werden, weil diese erfahrungsgemäß aus ihrem Spieltrieb, ihrer Unerfahrenheit und ihrem Leichtsinn heraus Gefahren meist (noch) nicht zutreffend einzuschätzen vermögen und geneigt sind, Verbote zu missachten (dazu BGH NJW 1980, 1159; BGH NJW 1991, 2340; BGH NJW 1994, 3348).
  • OLG Jena, 22.07.1997 - 3 U 1571/96

    Handwerker muß nicht vor auftragsbezogenen Gefahren gewarnt werden

    Auszug aus OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
    Dies gilt grundsätzlich gegenüber befugten Benutzern, soweit sich deren Benutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs bewegt (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 1078; OLG Jena VersR 1998, 903), aber auch bei bestimmungswidrigem , aber vorhersehbar unbefugtem Gebrauch, z.B. durch minderjährige Kinder.
  • OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 423/10

    Zur Verkehrssicherheit eines Multifunktionsplatzes

    Wie der Senat bereits im " Bolzplatzurteil " (vom 10.02.2010, Az.: 4 U 594/09; veröffentlicht u.a. in der juris-Datenbank) grundlegend entwickelt hat, bestimmt sich die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für ihre Spiel- und Sportplätze allein nach Privatrecht, also nach § 823 BGB.
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