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   KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12 - 141 AR 53/12   

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https://dejure.org/2012,4834
KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12 - 141 AR 53/12 (https://dejure.org/2012,4834)
KG, Entscheidung vom 07.02.2012 - 4 Ws 11/12 - 141 AR 53/12 (https://dejure.org/2012,4834)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - 141 AR 53/12 (https://dejure.org/2012,4834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 119 Abs 1 Nr 3 StPO
    Untersuchungshaft: Überprüfung von Beschränkungen wie der Übergabe von Gegenständen bei Besuchen und Trennungsanordnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Erlaubnisvorbehalts für die Übergabe von Gegenständen bei Besuchen von Inhaftierten; Gestattung der Arbeit in Gemeinschaft und Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen ohne Kontaktaufnahme von inhaftierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 2 Nr. 3
    Vollzug der Untersuchungshaft; Übergabe von Gegenständen

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Erlaubnisvorbehalts für die Übergabe von Gegenständen bei Besuchen von Inhaftierten; Gestattung der Arbeit in Gemeinschaft und Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen ohne Kontaktaufnahme von inhaftierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 23.02.2010 - Ws 17/10

    Begriff des Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr

    Auszug aus KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12
    Bei einem - wie vorliegend - auf Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl kann auch eine mögliche Verdunkelungsgefahr Berücksichtigung finden, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass zwischen dem Untersuchungsgefangenen und seinen Gesprächspartnern Absprachen über Verdunkelungshandlungen getroffen werden könnten (vgl. Senat a.a.O.; KG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - Meyer-Goßner a.a.O.).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12
    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH, StV 2011, 165; Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 Rn. 5f. m.w.Nachw.).
  • KG, 29.03.2010 - 4 Ws 14/10

    Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin: Voraussetzungen und Umfang von

    Auszug aus KG, 07.02.2012 - 4 Ws 11/12
    Daher ist stets zu prüfen, ob im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Haftzwecks durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt vorliegen (vgl. Senat, StV 2010, 370 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

    Sie kommen auch zur Abwehr aller anderen Gefahren in Betracht, denen durch die Anordnung der Untersuchungshaft begegnet werden soll; insbesondere kann eine Maßnahme zur Vermeidung von Verdunkelungshandlungen auch dann getroffen werden, wenn der Haftbefehl nur auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützt wurde (KK-Schultheis, StPO, 7.Aufl., § 119 Rdnr. 8; KG Beschluss vom 7.2.2012 - III - 4 Ws 11/12).
  • KG, 07.08.2014 - 1 Ws 52/14

    Vollzug der Untersuchungshaft: Trennung des Angeklagten von einem Mitangeklagten

    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind nur zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; KG StV 2014, 229 und Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).

    Absprachen zwischen Mitangeklagten im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG StV 2014, 229 und Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]).

  • KG, 12.08.2013 - 4 Ws 102/13

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO sind zulässig, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht (vgl. BerlVerfGH StV 2011, 165; Senat, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 4 Ws 53/10 - und vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 119 Rdn. 5 f. m.w.Nachw.).

    Absprachen zwischen Mitangeklagten im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen - wie hier - die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 4 Ws 56/10 - und vom 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 - [juris]).

  • OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24

    Besuchserlaubnis, unüberwachter Besuch, Mitbeschuldigter, U-Haft,

    Absprachen zwischen Mittätern im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschl. v. 7. August 2014 - 1 Ws 52/14, NStZ-RR 2014, 377; Beschl. v. 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13, StV 2014, 229 und Beschl. v. 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12, juris Rn. 31; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 119 StPO, Rn. 7; KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 119 Rn. 42).
  • KG, 20.10.2022 - 5 Ws 41/22
    Absprachen zwischen Mitangeklagten im Hinblick auf das Vorgehen im Prozess, insbesondere hinsichtlich des Einlassungsverhaltens, liegen jedenfalls in den Fällen nahe, in denen die Angeklagten nicht geständig sind (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2021, 4. April 2017, 7. August 2014, jeweils a. a. O., 12. August 2013 - 4 Ws 102-103/13 -, juris Rdnr. 20, 7. Februar 2012 - 4 Ws 11/12 -, juris Rdnr. 31, m. w. Nachw.).
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