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   VGH Bayern, 10.09.1998 - 4 ZE 98.2525   

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VGH Bayern, 10.09.1998 - 4 ZE 98.2525 (https://dejure.org/1998,15313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.1998 - 4 ZE 98.2525 (https://dejure.org/1998,15313)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 (https://dejure.org/1998,15313)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 574
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 06.08.2014 - M 7 K 13.2449

    Gemeindlicher Volksfestplatz; Zulassung eines Zirkus; Widmungsbeschränkung

    So ist es zum Beispiel nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtlich auch nicht zwingend erforderlich, dass die Beschicker eines Volksfestes die Entscheidungskriterien schon bei der Abgabe der Bewerbung kennen; vielmehr reicht aus, dass der Behörde lediglich die zur Bewertung der Bewerbung nach den neuen Kriterien erforderlichen Informationen vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 - juris Rn 24 u. B. v. 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 - juris Ls 4).
  • VG Augsburg, 23.10.2012 - Au 7 K 12.1020

    Zulassung zum ... Christkindlesmarkt; öffentliche Einrichtung;

    Bei einer Erschöpfung der Kapazität der öffentlichen Einrichtung - wie dies vorliegend der Fall ist - hat der Bewerber ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens, d.h. darauf, dass die Beklagte die Auswahlentscheidung nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung [BV]) trifft (st. Rspr., BayVGH vom 11.9.1981 NVwZ 1982, 120 = BayVBl 1982, 656; vom 10.9.1998 NVwZ-RR 1999, 574; vom 31.3.2003 VGH 56, 98 = NVwZ-RR 2003, 771 = BayVBl 2003, 501; vom 12.7.2010 a.a.O.).

    Es reicht aus, dass es für die gewählte Regelung sachliche Gründe gibt (BayVGH vom 10.9.1998 a.a.O.).

    Die Erfüllung der Vergabekriterien einer Bewerbung ist vom Gericht aufgrund eines Einschätzungsspielraums der Beklagten (lediglich) auf ein pflichtgemäßes Verwaltungshandeln dahingehend zu prüfen, ob die Bewertung nachvollziehbar und schlüssig erfolgte, d.h., ob die Beurteilung aufgrund zutreffender Tatsachen erfolgt ist, ob gegen Denkgesetze oder allgemein gültige Wertmaßstäbe verstoßen worden ist, ob sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind und ob Verfahrensfehler gemacht wurden (BayVGH vom 10.9.1998 a.a.O.; VG München vom 10.11.2009 Az. M 16 K 09.4220 ).

  • VG München, 20.06.2013 - M 7 E 13.2454
    Die Antragsgegnerin war nicht dazu verpflichtet, dem Antragsteller ihre Entscheidungskriterien vorab mitzuteilen (vgl. BayVGH, B. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 - <> Rz 24 u. B. v. 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 - <> Ls 4).

    Anhaltspunkte für Willkür bzw. dafür, dass allein der Antragsteller von der Neuregelung betroffen wäre und diese nur getroffen worden wäre, um ihn schlechter zu stellen (vgl. BayVGH, B. v. 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 - <> Rz 17 f.), haben sich nicht ergeben.

    Dass sich Entscheidungskriterien ändern und geänderte Entscheidungskriterien an abgeschlossene Tatbestände in der Vergangenheit anknüpfen, hat ein Bewerber grundsätzlich hinzunehmen, selbst wenn er diese Faktoren nicht mehr beeinflussen kann und sich auf diese Änderungen auch nicht ohne weiteres einstellen konnte, weil diese nicht absehbar waren (vgl. BayVGH, B. v. 10. September 1998 - 4 ZE 98.2525 - <> Ls 4 u. B. v. 9. September 1998 - 4 ZE 98.2503 - <> Rz 23).

  • VG München, 19.08.2016 - M 7 E 16.3272

    Zulassung einer Hühnerbraterei zum Oktoberfest 2016

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich beim Münchner Oktoberfest um eine gemeindliche Einrichtung im Sinn von Art. 21 GO, zu der insbesondere Münchner Schausteller einen Anspruch auf Zulassung geltend machen können (vgl. BayVGH, B. v. 10.9.1998 - 4 ZE 98.2525 - juris Rn. 14; B. v. 10.7.2000 - 4 ZE 00.1736 - juris Rn. 4).

    Das Auswahlsystem der Antragsgegnerin wurde in der Vergangenheit mehrfach überprüft und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als sachlich, nachvollziehbar und der Transparenz der Zulassungsentscheidung dienend bestätigt (vgl. BayVGH, B. v. 10.9.1998 - 4 ZE 98.2525 - juris Rn. 15; B. v. 9.9.1998 - 4 ZE 98.2503 - juris Rn. 21).

  • VG Augsburg, 08.07.2013 - Au 7 E 13.907

    Ausschluss von Imbisswagen mit Fleischprodukten von einem Volksfest zwecks

    Es reicht aus, dass es für die gewählte Regelung sachliche Gründe gibt (BayVGH, B.v. 10.9.1998 - 4 ZE 98.2525 - juris).
  • VGH Bayern, 19.09.2003 - 4 CE 03.2504

    Kein Anspruch auf Zulassung des Fahrgeschäfts "Star Gate" zum Oktoberfest 2003

    Es wird vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligt (Beschluss vom 10.9.1998 NVwZ-RR 1999, 574).
  • VG Regensburg, 07.05.2009 - RO 5 E 09.294

    Zulassung zur Dult

    Vielmehr reicht es aus, dass für die gewählte Regelung sachliche Gründe bestehen (vgl. BayVGH vom 10.9.1998 4 ZE 98.2525).
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