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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4/2 L 233/01   

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https://dejure.org/2005,71995
OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4/2 L 233/01 (https://dejure.org/2005,71995)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.02.2005 - 4/2 L 233/01 (https://dejure.org/2005,71995)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 (https://dejure.org/2005,71995)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Die Prognosebefugnis enthält dabei - vergleichbar der Schätzungsbefugnis bei der Aufwandsermittlung im Erschließungsbeitragsrecht und im Recht der einmaligen Straßenausbaubeiträge (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Oktober 2008 - 4 L 406/06 - Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, zit. nach JURIS;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 13 Rdnr. 7;… § 33, Rdnr. 50) - einen gewissen Spielraum der Körperschaft.
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

    Die Ermittlung der Kosten nach Aufmaß wird von der Rechtsprechung akzeptiert (…vgl. BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 13; OVG LSA, U. v. 28.2.2005 - 4/2 L 233/01 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschl. v. 13. Oktober 2008 - 4 L 408/06 - Beschl. v. 22. Juni 2007 - 4 L 106/05 - Urt. v. 23. November 2005 - 4 L 645/04 - Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 11. August 2004 - 2 M 154/03 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 30. Mai 2000 - A 2 S 745/99 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 434/99 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 -, zit. nach JURIS;… vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 30 Rdnr. 4, 10 m. w. N.) entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich erst mit dem In-Kraft-Treten einer wirksamen Satzung, die sich auch keine Rückwirkung beimessen muss.

    Sie greift zum einen nur für nach dem 22. April 1999 begonnene Baumaßnahmen ein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, zit. nach JURIS, m. w. N.).

  • VG Wiesbaden, 17.10.2016 - 6 K 412/15

    Entscheidungsform: TEILANERKENNTNIS- UND SCHLUSSURTEIL

    Bei der Billigkeitsentscheidung handelt es sich um einen eigenständigen Verwaltungsakt (…Cöster, in: Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 163 Rn. 37 m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, juris Rn. 47).

    Diese gesetzliche vorgegebene Trennung muss sich im gerichtlichen Verfahren fortsetzen und führt dazu, dass die Anfechtung des Kostenbescheids nicht wegen einer unterbliebene Billigkeitsentscheidung Erfolg hat, sondern vielmehr die Erhebung einer Verpflichtungsklage auf Erlass einer entsprechenden Entscheidung notwendig ist (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, juris Rn. 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 174/13

    Zur Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG ST …

    § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1999 ist einschlägig, da die streitbefangene Ausbaumaßnahme nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 begonnen worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 - Urt. v. 17. Oktober 2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 4. November 1999 - B 2 S 433/99 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in …

    Das in § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 normierte Erfordernis, wonach eine Satzung vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme vorliegen muss, gilt auf Grund einer insoweit gebotenen verfassungskonformen Auslegung nur für die Fälle, in denen die beitragsauslösende Maßnahme nach dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 22. April 1999 begonnen wurde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. April 2012 - 4 L 52/12 - Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02

    Zur Ausnahme von der Pflicht, den Aufwand "pfennig-genau" zu ermitteln

    Indes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 16.08.1985 - BVerwG 8 C 120-122.83 -, KStZ 1986, 72) und des Senats (vgl. Urt. v. 28.02.2005 - 4/2 L 233/01 -) geklärt, dass es von dem Grundsatz der "pfennig-genauen" Kostenermittlung dann eine Ausnahme gibt, wenn eine solche Kostenermittlung praktisch unmöglich oder nur mit unvernünftigem und deshalb unvertretbarem Aufwand möglich ist.
  • VG Potsdam, 28.09.2017 - 1 K 3147/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Der Ermittlungspflicht ist in solchen Fällen genügt, wenn die Gemeinde die einzelnen Posten aus der Gesamtrechnung "aufmaßgenau" (nach Längen, Flächen oder Massen) berechnet (OVG Magdeburg, Urteil vom 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, juris).
  • VG Magdeburg, 04.05.2012 - 2 A 73/12

    Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Fahrbahn

    Insoweit gegebenenfalls sich ergebende Fragen der Zweckmäßigkeit unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.02.2005 - 4/2 L 233/01 -).
  • VG Magdeburg, 26.11.2010 - 2 A 305/09

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem endgültigen Straßenausbaubeitrag für den …

    Entscheidend ist, ob der Verkehr leichter, flüssiger, gefahrloser, geräuschloser gemacht wird; auszugehen ist dabei von der Funktion der Anlage vor dem Ausbau (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28. Februar 2005 - 4/2 L 233/01 -, Driehaus, a.a.O., § 32 Rdnr. 38 und 40 jeweils m.w.N.).
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