Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 21.11.2002 - 4 A 131/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Steuererstattung als Einkommen - Zufluss-Verteilung ab Zuflussmonat
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 101 Abs. 2 VwGO ; § 11 BSHG ; § 12 BSHG ; § 76 Abs. 1 BSHG
Anspruch auf Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Begriff des sozialhilferechtlichen Einkommens; Auszahlung einer Steuererstattung als Zufluss im Sinne des Sozialhilferechts; Einsatz von Einkommen zur Schuldentilgung im Sozialhilferecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Begriff des sozialhilferechtlichen Einkommens; Auszahlung einer Steuererstattung als Zufluss im Sinne des Sozialhilferechts; Einsatz von Einkommen zur Schuldentilgung im Sozialhilferecht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97
Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.11.2002 - 4 A 131/01
Eine (auf ein Jahr bezogene) Steuererstattung stellt einen normativen Zufluss im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.02.1999, BVerwGE 108, 296 ff.) dar und ist daher zumindest in einem Hauptsacheverfahren ohne Rücksicht auf den Verbrauch auf einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Zuflussmonat zu verteilen.Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.02.1999, BVerwGE 108, 296 ff. = NJW 1999, 3649 f.) ist sozialhilferechtlich Einkommen alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat.
- BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00
Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung, …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.11.2002 - 4 A 131/01
Dadurch verlieren aber die Steuererstattungen nicht (teilweise) ihren Charakter als Einkommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2001, NVwZ-RR 2001, 519 = FEVS 52, 439 f.). - OVG Niedersachsen, 21.12.1999 - 4 M 4775/99
Berücksichtigung von Einkünften bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen …
Auszug aus VG Osnabrück, 21.11.2002 - 4 A 131/01
Anders als möglicherweise in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist es im vorliegenden Hauptsacheverfahren wegen der in § 8 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 3 Satz 2 DurchführungsVO zu § 76 BSHG enthaltenen Regelung der Einkommensanrechnung (normativer Zufluss) nicht entscheidungserheblich, ob der Klägerin die ihr zugeflossenen Steuererstattungen während des hier maßgeblichen Zeitraumes tatsächlich noch (teilweise) zur Verfügung standen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.12.1994, Nds. Rpfl. 2000, 242 f. = FEVS 51, 515 ff.).
- VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII
In der Rechtsprechung wurde bei Einmalzahlungen von 5.000 EUR bis 6.000 EUR eine Aufteilung auf zwölf Monate - mit Monatsraten von ebenfalls bis etwa 500 EUR - für angemessen gehalten (LSG Bad.-Württemb., Urteil vom 19.05.2009 - L 13 As 5874/08 -, juris; Urteil vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 -ER-R; VG Osnabrück, Urteil vom 21.11.2002 - 4 A 131/01 -, juris).
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