Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GG Art. 105 Abs. 2a
Zweitwohnungssteuer; Aufwand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
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Zweitwohnungssteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
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Wohnungsbegriff im Zweitwohnungssteuerrecht
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Innehaben einer Zweitwohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts
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Zweitwohnungssteuer - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
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Wohnungsbegriff im Zweitwohnungssteuerrecht
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Innehaben einer Zweitwohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts
Verfahrensgang
- VG Dresden, 30.10.2018 - 2 K 938/18
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
- BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 64.19
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06
Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Es handelt sich dabei um einen Sachverhalt, der sich einerseits von der Inanspruchnahme einer Erstwohnung unterscheidet, die keinen besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand gemäß Art. 105 Abs. 2a GG darstellt, andererseits aber keineswegs eine besonders aufwändige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraussetzt (BVerwG, Beschl. v. 21. März 2007 - 10 BN 4.06 -, juris Rn. 4).Es ist deshalb rechtlich unerheblich, dass das Haus des Klägers einen Komfort, wie er für das Wohnen im 21. Jahrhundert in Deutschland üblich ist, nicht aufweist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1991 - 8 C 107.89 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 21. März 2007 - 10 BN 4.06 -, juris Rn. 4).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Rn. 15 Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (BVerfG, Beschl. v. 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris Rn. 66 ff. = BVerfGE 65, 325).Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfG, Beschl. v. 6. Dezember 1983, a. a. O.;… Beschl. v. 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 -, juris Rn. 87 ff. = BVerfGE 114, 316;… BVerwG, Urt, v. 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 -, juris Rn. 15, m. w. N. = NVwZ 2009, 1437).
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Es ist deshalb rechtlich unerheblich, dass das Haus des Klägers einen Komfort, wie er für das Wohnen im 21. Jahrhundert in Deutschland üblich ist, nicht aufweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1991 - 8 C 107.89 -, juris Rn. 14;… Beschl. v. 21. März 2007 - 10 BN 4.06 -, juris Rn. 4).
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Dieser Maßstab ist rechtlich nicht zu beanstanden, weil er geeignet ist, den zu besteuernden Aufwand der Zweitwohnungsnutzung hinreichend realitätsnah abzubilden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, juris Rn. 22 = BVerwGE 117, 345, zum Maßstab der nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes ermittelten Jahresrohmiete). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (so VGH BW, Urt. v. 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris Rn. 53). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Rn. 26 Ausgehend hiervon kann die jährliche Nettokaltmiete nicht nur auf der Grundlage eines Vergleichs mit den Feststellungen des Mietspiegels ermittelt werden (vgl. dazu etwa OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. Juni 2002 - 6 A 11634/01 -, juris Rn. 24 f.), wobei ggf. Zu- oder Abschläge vorzunehmen sind (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 9 LB 8/07 -, juris Rn. 37), sondern - etwa weil der Mietpreisspiegel keine hinreichenden Anhaltspunkte für vergleichbare Mietobjekte bietet - auch auf der Grundlage des Bodenwertverzinsungsbetrags (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ImmoWertV). - OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LB 8/07
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine Zweitwohnungsteuer anhand eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Rn. 26 Ausgehend hiervon kann die jährliche Nettokaltmiete nicht nur auf der Grundlage eines Vergleichs mit den Feststellungen des Mietspiegels ermittelt werden (…vgl. dazu etwa OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. Juni 2002 - 6 A 11634/01 -, juris Rn. 24 f.), wobei ggf. Zu- oder Abschläge vorzunehmen sind (vgl. NdsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 9 LB 8/07 -, juris Rn. 37), sondern - etwa weil der Mietpreisspiegel keine hinreichenden Anhaltspunkte für vergleichbare Mietobjekte bietet - auch auf der Grundlage des Bodenwertverzinsungsbetrags (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ImmoWertV). - BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (…BVerfG, Beschl. v. 6. Dezember 1983, a. a. O.; Beschl. v. 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 -, juris Rn. 87 ff. = BVerfGE 114, 316;… BVerwG, Urt, v. 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 -, juris Rn. 15, m. w. N. = NVwZ 2009, 1437). - BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Es scheiden lediglich solche Wohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die als reine Geld- oder Vermögensanlage gehalten werden und damit der Einkommenserzielung dienen (BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1999 - 8 C 8.98 -, juris Rn. 13 = BVerwGE 109, 188;… SächsOVG, Urt. v. 14. November 2007 - 5 B 538/05 -, juris Rn. 29). - BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (…BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris Rn. 21 m. w. N. und Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 12.99 -, juris Rn. 29 = BVerwGE 111, 122). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
- BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 14.07
Aufwandsteuer; Aufwand; Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Nebenwohnung; …
- BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 8.98
Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des …
- OVG Sachsen, 14.11.2007 - 5 B 538/05
Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; gesellschaftliches Engagement
- OVG Sachsen, 03.08.2016 - 4 A 243/15
Zweitwohnungssteuer, Gästewohnung; Kapitalanlage, Nutzungsmöglichkeit
- OVG Sachsen, 25.03.2014 - 4 A 531/12
Zweitwohnsteuer, Erstwohnung, Grundbedürfnis wohnen, Ortsrecht
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Oktober 2018 - 2 K 938/18 - und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 - sind unwirksam. - VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung; …
Denn auch dieser Maßstab ist dem Grunde nach geeignet, den zu besteuernden Aufwand der Zweitwohnungsnutzung hinreichend realitätsnah abzubilden (Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.; VG Oldenburg, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 3 B 619/21 - n.v.).Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. zum Vorstehenden: Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 - juris Rn. 25 m.w.N.).
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
Denn auch dieser Maßstab ist dem Grunde nach geeignet, den zu besteuernden Aufwand der Zweitwohnungsnutzung hinreichend realitätsnah abzubilden (Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23, m.w.N.).Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. zum Vorstehenden: Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 - a.a.O. Rn. 25, m.w.N.).
- VG Oldenburg, 25.04.2024 - 3 B 3403/23 Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. zum Vorstehenden: Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 - juris Rn. 25 m.w.N.).
- VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive …
Denn auch dieser Maßstab ist dem Grunde nach geeignet, den zu besteuernden Aufwand der Zweitwohnungsnutzung hinreichend realitätsnah abzubilden (Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23 m.w.N.; VG Oldenburg…, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 3 B 2301/21 -, juris Rn. 34 m.w.N.).Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. zum Vorstehenden: Sächs. OVG, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
- VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VG Greifswald, Urteil vom 28. März 2025 - 3 A 768/24 -, juris, Rn.51; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris, Rn.25; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris, Rn.53 m.w.N). - VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; …
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (vgl. Sächs. OVG, Urteil v. 10.09.2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 25;… VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 24.06.2013 - 2 S 2116/12 -, juris Rn. 53 m.w.N.). - VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
Fehlerhaft ist eine Schätzung insbesondere dann, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt werden (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2024 - 8 A 63/22 -, juris, Rn.76; vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris, Rn.25; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juni 2013 - 2 S 2116/12 -, juris, Rn.53 m.w.N). - VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14
Zweitwohnungssteuer
Zwar kann die jährliche Nettokaltmiete auf Grundlage eines Vergleichs mit den Feststellungen des Mietspiegels ermittelt werden, wobei ggf. Zu- oder Abschläge vorzunehmen sind (vgl. Sächs. OVG - Urteil vom 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn 26 m.w.N.). - OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17
Schätzung; Beweismaß; Verschulden; Gebühr; Dauerbenutzungsverhältnis
Die Rechtmäßigkeit einer Schätzung ist jedoch nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung die tatsächlichen Verhältnisse genau abbildet (…Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Oktober 2019, § 162 AO Rn. 98 m. w. N. zur Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23 ff.;… NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 19 ff.). - VG Greifswald, 10.11.2025 - 3 A 454/23
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
- VG Braunschweig, 19.07.2022 - 8 B 124/22
Aufwandsteuer; Diskriminierungsverbot von Verheirateten; Ehewohnung; …
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