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Rechtsprechung
   VG Berlin, 13.06.2008 - 4 A 144.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36405
VG Berlin, 13.06.2008 - 4 A 144.04 (https://dejure.org/2008,36405)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.06.2008 - 4 A 144.04 (https://dejure.org/2008,36405)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 4 A 144.04 (https://dejure.org/2008,36405)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2008 - 4 A 144.04
    Auf die Anhörung durch den Beklagten beriefen die Kläger sich auf Kostenfreiheit nach den §§ 30, 52 Abs. 4 BImSchG und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272 = NVwZ 2000, 73).

    Es verlangt, dass die Leistung des Bürgers in Gestalt der Gebühr und die konkrete Leistung der Verwaltung nicht in einem gröblichen Missverhältnis zueinander stehen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 -, NVwZ 2000, 73 [75]).

    Das führte das Bundesverwaltungsgericht überzeugend aus (vgl. Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272 = NVwZ 2000, 73 [76]).

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2008 - 4 A 144.04
    Eingriffe und Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung sind bereits dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juni 2006 - BVerwG 4 B 36.06 -, NJW 2006, 2504 [2505]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2003 - 9 A 2821/01

    Auswechseln einer Feuerstätte

    Auszug aus VG Berlin, 13.06.2008 - 4 A 144.04
    An diese Leistungserbringung und nicht an einen Auftrag des Grundstückseigentümers knüpft die Gebührenpflicht an (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. November 2003 - 9 A 2821/01 -, BRS 66 Nr. 139).
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