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| OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1995 - 4 A 1440/93 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 1995 - 4 A 1440/93 (https://dejure.org/1995,13989)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung eines Gewerbes; Ausgeübte Tätigkeit; Vertretungsberechtigter; Eingriffsbefugnis; Gewerbeuntersagungsverfahren; Tatsächliche Ausübung des Gewerbes
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.02.1993 - 3 K 8681/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1995 - 4 A 1440/93
Papierfundstellen
- DÖV 1996, 521
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1992 - 4 A 938/91
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung gegen den Geschäftsführer einer GmbH
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1995 - 4 A 1440/93
Die Wahrnehmung der durch § 35 Abs. 7a S 1 GewO eröffneten Eingriffsbefugnis setzt voraus, daß ein Gewerbeuntersagungsverfahren gegen den Gewerbebetreibenden eingeleitet worden ist und dieser zumindest bei Einleitung des Verfahrens ein Gewerbe tatsächlich noch ausübt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, OVG NW, Urteil vom 14.10.1992 - 4 A 938/91 -, GewArch 1993, 161). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 14 S 1954/94
Akzessorietät der (erweiterten) Gewerbeuntersagungsverfügung gegen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1995 - 4 A 1440/93
Die Untersagung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit als Vertretungsberechtigter oder als mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person kommt nur aufgrund der Verweisung in § 35 Abs. 7a S 3 GewO auf § 35 Abs. 1 S 2 GewO in Betracht (wie VGH Bad-Württ., Beschluß vom 09.08.1994 - 14 S 1954/94 -, GewArch 1994, 420).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 4 A 2232/15
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter; Betriebsleiter; …
Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.11.1995 - 4 A 1440/93 -, DÖV 1996, 521 = juris, Rn. 6 f., unter Bezugnahme auf BT-Drs. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 4 A 987/17
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer künftigen selbstständigen Ausübung eines …
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.9.1976 - I C 32.74 -, MDR 1977, 339 = juris, Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 20.11.1995 - 4 A 1440/93 -, NWVBl. 1996, 153 = juris, Rn. 3 f., m. w. N; Beschluss vom 28.8.2017 - 4 A 2233/15 -, juris, Rn. 8; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Band I, Stand: Oktober 2017, § 12 Rn. 2a. - VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter
Mit der Einfügung der Regelungen in § 35 Abs. 1 S. 2 und Abs. 7a GewO durch das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 721) sollte die Regelungslücke geschlossen werden, dass bis zum Inkrafttreten der Neuregelung am 1. August 1986 nach § 35 Abs. 1 GewO nur die Untersagung der Ausübung eines selbständigen Gewerbes zulässig war, die nur gegenüber dem Gewerbetreibenden, nicht aber gegen den unzuverlässigen Vertretungsberechtigten ausgesprochen werden konnte, mit der Folge, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende das gleiche Gewerbe entweder selbst ausüben oder eine Firma gründen konnte, in der er wiederum als Geschäftsführer oder Betriebsleiter auftreten konnte (vgl. Bundestags-Drucksache 10/318, S. 7 f., 14, 50 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 1995, DÖV 1996, 521 m.w.N.).
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