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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4969
OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96 (https://dejure.org/1998,4969)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.1998 - 4 A 176/96 (https://dejure.org/1998,4969)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 (https://dejure.org/1998,4969)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung von Waldsperrungen; Forstbehörde; Entschließungsermessen; Eigentumsbeeinträchtigung des Waldbesitzers; Zwangsmittelandrohung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.1985 - 1 A 45/84
    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Da gemäß § 23 Abs. 2 S. 1 VwVG-BB die Zwangsmittelandrohung mit dem Grundverwaltungsakt verbunden werden konnte und diese zur Erfüllung der Pflicht ergeht, kann die gesetzte Frist hiernach als Einräumung einer Zwangsvollstreckungsabwendungsfrist verstanden werden (so auch Hess. VGH, GewArch 1996, 291, 293; wohl auch OVG Koblenz NVwZ 1986, 763; a. A. Hess. VGH NVwZ 1996, 210, 211).

    Nach einer Auffassung (…Sadler, VwVG, 3. Aufl., 1996, Rn. 24 ff. zu § 13; OVG Lüneburg OVGE 29, 456; OVG Koblenz NVwZ 1986, 763, welche Ansichten sich allerdings auch auf Entscheidungen zur nachstehenden Konstellation berufen, ohne diese aufzuzeigen) wird die Fristsetzung lediglich gegenstandslos, wenn diese wegen Eintritts des Suspensiveffektes durch Einlegung des Rechtsbehelfs nicht eingehalten zu werden brauchte.

    Dieser Unterschied dürfte mithin für eine Rechtswidrigkeit der Fristsetzung schon im Ausgangsbescheid sprechen (…so wohl Engelhardt, VwVG/VwZG, 4. Aufl., 1996, Bem. 3 a zu § 13; wohl auch OVG NW NVwZ 1986, 763).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Die demnach maßgebliche tatsächliche Betrachtungsweise schließt es aus, von rechtlichen Zweckbestimmungen und Festsetzungen in Plänen etc. oder amtlichen Registern (Grundbuch, Waldverzeichnis etc.) bei der Bestimmung der Waldeigenschaft einer Fläche im Rahmen des § 2 WaldG-BB auszugehen (…vgl. zum Waldbegriff Pielow/ Drees/Hochhäuser, Forstrecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1982, § 1 Landesforstgesetz Bem. 6;… Kolodziejcok/Recken, Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts, Stand Juli 1998, 4529, § 2 Bundeswaldgesetz, Rn. 7; OVG NW NUR 1988, 256 sowie Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 2500/95 - Baden- Württembergischer VGH NVwZ 1995, 1225 ff.).

    Die Waldeigenschaft würde - bei im übrigen zulässiger Waldumwandlung - erst dann in Frage gestellt, wenn die Beseitigung des Unterholzes den maßgeblichen äußeren Gesamteindruck derartig beeinträchtigt hätte, daß nicht mehr von Waldbäumen, sondern lediglich von Einzelexemplaren in freier Landschaft gesprochen werden könnte (Baden-Württembergischer VGH NVwZ 1995, 1225, 1226).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1991 - 4 L 62/91

    Rechtsschutzinteresse; Zwangsmittelandrohung; Erledigung der Fristsetzung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Weist die Widerspruchsbehörde den Widerspruch dagegen auch insoweit zurück, besteht die Sorge, daß die Zwangsmittelandrohung weiterhin als Grundlage einer Vollstreckung dient (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG NVwZ-RR 1992, 444).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Von einer Gegenstandslosigkeit wird wohl einhellig ausgegangen, wenn ein Rechtsschutzantrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen sofort vollziehbaren Grundverwaltungsakt Erfolg hat und deshalb eine Zwangsmittelfrist nicht (mehr) einzuhalten ist (vgl. BVerwG NJW 1980, 2033; Bay. VGH BayVBl. 1980, 50; OVG NW DVBl. 1981, 194).
  • OVG Brandenburg, 05.12.1996 - 4 D 27/96
    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Dieses allgemeine Betretungsrecht (dazu bereits OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 4 D 27/96.NE - NUR 1997, 562 f.), ist bereits durch § 14 Abs. 1 Satz 1 BWaldG vorgegeben und war vom Landesgesetzgeber somit zu beachten.
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Diese Staatszielbestimmung, die dazu führt, daß Ermessensspielräume der Staatsgewalt des Landes Brandenburg eingeengt werden (BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234/97 - für die Staatszielbestimmung des Art. 20a GG ;… Balensiefen in Simon/Franke/Sachs, Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg, 1994, § 8, Rn. 23), könnte - ähnlich wie das bundesrechtliche Betretungsrecht gemäß § 14 BWaldG - allenfalls dann überwunden werden, wenn der Kläger private Belange angeführt hätte oder diese sonst ersichtlich gewesen wären, die in ihrer Intensität und Schwere dem verfassungsrechtlich garantierten Naturzugang zumindest gleichkämen und deshalb insofern die Sozialbindung begrenzen könnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in bezug auf das in der bayerischen Landesverfassung garantierte Recht auf Naturgenuß in Art. 141 Abs. 3 Satz 1 : Bayerischer Verfassungsgerichtshof NVwZ-RR 1994, 643, 644).
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Das ist jedoch schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Widerspruchsbehörde mit der Ausgangsbehörde identisch ist, die Überprüfungsbefugnis im Widerspruchsverfahren nicht beschränkt ist und auch bei Ermessensentscheidungen grundsätzlich kein Vertrauen des Widerspruchsführers darauf besteht, von für ihn ungünstigen Abweichungen des Widerspruchsbescheides vom Ausgangsbescheid verschont zu bleiben (vgl. BVerwG DVBl. 1996, 1318; DVBl. 1987, 238, 239; Rheinland- Pfälzisches OVG NVwZ 1992, 386, 387; OVG Lüneburg OVGE 21, 367, 370).
  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Da gemäß § 23 Abs. 2 S. 1 VwVG-BB die Zwangsmittelandrohung mit dem Grundverwaltungsakt verbunden werden konnte und diese zur Erfüllung der Pflicht ergeht, kann die gesetzte Frist hiernach als Einräumung einer Zwangsvollstreckungsabwendungsfrist verstanden werden (so auch Hess. VGH, GewArch 1996, 291, 293; wohl auch OVG Koblenz NVwZ 1986, 763; a. A. Hess. VGH NVwZ 1996, 210, 211).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91

    Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Das ist jedoch schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Widerspruchsbehörde mit der Ausgangsbehörde identisch ist, die Überprüfungsbefugnis im Widerspruchsverfahren nicht beschränkt ist und auch bei Ermessensentscheidungen grundsätzlich kein Vertrauen des Widerspruchsführers darauf besteht, von für ihn ungünstigen Abweichungen des Widerspruchsbescheides vom Ausgangsbescheid verschont zu bleiben (vgl. BVerwG DVBl. 1996, 1318; DVBl. 1987, 238, 239; Rheinland- Pfälzisches OVG NVwZ 1992, 386, 387; OVG Lüneburg OVGE 21, 367, 370).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1988 - 10 A 1299/87
    Auszug aus OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
    Eine solche Parkanlage setzt jedenfalls eine überwiegend mit gartenbaulichen Mitteln gestaltete Fläche voraus, in der eine ausgewogene Wechselbeziehung zwischen Forstpflanzen, Rasen-, Blumen- und Strauchflächen (Rabatten) besteht (…vgl. Klose/Orf a. a. O., Rn. 44 zu § 2 BWaldG; OVG NW NVwZ 1988, 1048, 1049).
  • OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage; …

  • VerfGH Bayern, 04.03.1994 - 8-VI-93
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96

    Fehlen einer Fristbestimmung in einer unselbständigen Zwangsmittelandrohung, wenn …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 7 A 2500/95

    Wald; Bundeswaldgesetz; Landesforstgesetz; Baumschutzsatzung; Einzelfall

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des …

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 B 9.09

    Verwaltungsgebühren; Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung; nicht sofort …

    Denn nach dem Brandenburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gilt Letzteres jedenfalls dann nicht, wenn die Zwangsmittelandrohung mit dem Verwaltungsakt verbunden wird (i.d.S. bereits OVG Brandenburg, Urteil v. 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, zit. nach juris, Rn 41; zu entsprechenden Regelungen in anderen Vollstreckungsgesetzen vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11. April 1985 - 1 A 45/84 -, NVwZ 1986, 763; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23. Mai 1985 - 7 A 2311/82 -, NVwZ 1986, 763; OVG Thüringen, Urteil v. 28. September 2000 - 3 KO 700/99 -, NVwZ-RR 2001, 507, 511;… a. A. wohl Sadler, a.a.O. § 13 VwVG Rn 1, unklar ebd.

    Rn. 17 Wenn ein Rechtsschutzantrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen sofort vollziehbaren Grundverwaltungsakt Erfolg hat und der Adressat die Zwangsmittelfrist deshalb nicht (mehr) einhalten muss, wird vielfach angenommen, dass die Fristsetzung und mit ihr die Zwangsgeldandrohung gegenstandslos werden (z.B. OVG Thüringen, Urteil v. 28. September 2000 - 3 KO 700/99 -, NVwZ-RR 2001, 507, 511 m.z.N.; vgl. auch die Nachweise bei OVG Brandenburg, Urteil v. 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, zit. nach juris Rn 40;… vgl. auch Sadler, VwVG, VwZG, 7. Aufl. Heidelberg 2010, § 13 VwVG Rn 59: ausschließlich die Fristbestimmung wird gegenstandslos; demgegenüber für Rechtswidrigkeit der Androhung z.B. App, in: Engelhardt/App, VwVG, VwZG, § 13 VwVG Rn 3 m.w.N.).

    Wie bereits der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg (Urteil v. 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, zit. nach juris Rn 41) ausgeführt hat, ist die Annahme einer Befolgungspflicht innerhalb der gesetzten Frist zur Zeit des Erlasses des Grundverwaltungsaktes - anders als in den Fällen eines sofort vollziehbaren Grundverwaltungsaktes - rein spekulativ, wenn die gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 i.V. mit Abs. 1 Satz 1 VwVG Bbg auch in diesem Fall erforderliche Frist nicht an die die Vollziehbarkeit begründende Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes anknüpft.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration - …

    Die vom Gesetzgeber selbst hervorgehobenen Wohlfahrtswirkungen des Gemeinschaftsgutes Wald rechtfertigen die Grundentscheidung zur Erhaltung des Waldes (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 - NuR 1999, 519, 521; Urteil vom 26. November 1998 - 4 A 27/97 - NuR 1999, 403 f).
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