Rechtsprechung
| VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausländischer Name ist kein wichtiger Grund für eine Namensänderung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 NamÄndG; § 3 NamÄndG
Wunsch nach Integration als wichtiger Grund für die Änderung eines ausländischen Namens - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
NamÄndG § 1, NamÄndG § 3, NamÄndG § 11, NamVwV Nr. 2 Abs. 2 c
Namensänderung, Name, wichtiger Grund, schutzwürdiges Interesse, öffentliches Interesse, Diskriminierung, Arbeitsmarkt, Arbeitssuche, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, politische Verfolgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wunsch nach Integration als wichtiger Grund für die Änderung eines ausländischen Namens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 27.09.1993 - 6 B 58.93
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Rn. 15 Ein wichtiger Grund, der die Änderung eines Namens rechtfertigt, ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragsberechtigten an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt (BVerwG, Beschlüsse vom 24.3.1981, - 7 B 44.81 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 1 und vom 27.9.1993, - 6 B 58.93 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 4). - BVerwG, 29.09.1972 - VII C 77.70
Antrag auf Namensänderung - Zulässigkeit der Änderung der Namen für Ausländer, …
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Den Staatenlosen mit Wohnsitz im Bundesgebiet stehen hier lebende Flüchtlinge und Asylberechtigte gleich (Nr. 2 Abs. 2 c NamÄndVwV; s.a. BVerwG, Urteil vom 29.9.1972, - VII C 77/70 -, NJW 1973, 957). - VG Düsseldorf, 18.02.2011 - 24 K 1249/10
Änderung des Familiennamens bei Spätaussiedlern; Annahme des Geburtsnamens der …
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Diese Änderung ist nur nach dem Nam-ÄndG möglich (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2011, - 24 K 1249/10 -, juris).
- BVerwG, 18.05.1989 - 7 B 69.89
Psychologische Behinderung der Eingliederung eines Flüchtlings durch …
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ein wichtiger Grund zur Namensänderung vorliegen, wenn diese dem Namensträger die Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland erleichtert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.5.1989, - 7 B 69.89 -, juris, m.w.N.). - BVerwG, 24.03.1981 - 7 B 44.81
Streichung eines Vornamens - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Deutsche …
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Rn. 15 Ein wichtiger Grund, der die Änderung eines Namens rechtfertigt, ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragsberechtigten an der Namensänderung das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt (BVerwG, Beschlüsse vom 24.3.1981, - 7 B 44.81 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 1 und vom 27.9.1993, - 6 B 58.93 -, Buchholz 402.10 § 11 NamÄndG Nr. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1990 - 10 A 1476/86
Kind; Heranwachsendes Kind; Deutsche Staatsangehörigkeit; Ausländischer Name ; …
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Den Klägern stehen insoweit gesetzliche Regelungen zur Seite, z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, um sich gegen derartige Diskriminierungen zu wehren (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 19.10.2010, - 1 K 10.1382 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.1.1990, - 10 A 1476/86 -, juris). - VG Augsburg, 19.10.2010 - Au 1 K 10.1382
Namensänderung - Diskriminierung durch türkischen Namen
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Den Klägern stehen insoweit gesetzliche Regelungen zur Seite, z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, um sich gegen derartige Diskriminierungen zu wehren (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 19.10.2010, - 1 K 10.1382 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.1.1990, - 10 A 1476/86 -, juris). - VG Hamburg, 03.08.2000 - 5 VG 4406/99
Auszug aus VG Göttingen, 25.04.2012 - 4 A 18/11
Andernfalls läge es in der Hand der Antragsberechtigten bzw. deren Eltern, die an sich nur im Ausnahmefall mögliche Namensänderung durch die rechtswidrige Verwendung des gewünschten Namens herbeizuführen (VG Hamburg, Urteil vom 3.8.2000, - 5 VG 4406/99 -, juris).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BÄO § 8; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit, Berücksichtigungsfähiger Zeitraum - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 18.08.2009 - 2 K 614/06
- OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
- BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (15)
- OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04
Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Ihren hierauf erhobenen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - ab.Dies liegt jedenfalls nicht auf der Hand, da die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation durch Beschluss des Senats vom 30. März 2005 - 4 B 710/04 - rechtskräftig feststeht.
Rn. 25 2.1 Der Senat hat im Hinblick auf den seinerzeitigen Widerruf der Approbation für den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sprich dem 6. März 2002, eine Unwürdigkeit der Klägerin für die Tätigkeit als approbierte Ärztin bejaht (Beschl. v. 30. März 2005 - 4 B 710/04 -).
- BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Dabei muss dass in Rede stehende Fehlverhalten nicht notwendig die eigentliche Ausübung der Heilkunst betreffen (BVerwG, Beschl v. 18. August 2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 4 m. w. N.).Rn. 31 Im Hinblick auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Berufsunwürdigkeit hat das BVerwG (Beschl. v. 18. August 2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 9 m. w. N.) ausgeführt, dass es für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens ankomme.
- BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96
Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Rn. 29 Maßgeblich für die Wiedererteilung der Approbation nach festgestellter Unwürdigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, dass sich an der zur Unwürdigkeit führenden Sachlage nachweislich "etwas zum Guten geändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1996 - 3 PKH 4/96 -).Für die Wiedererteilung der Approbation kommt es maßgeblich darauf an, ob sich "etwas zum Guten verändert hat" (BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1996 - 3 PKH 4/96 - juris Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Insbesondere reicht es für die Wiederherstellung des Vertrauens der Öffentlichkeit - nicht etwa einzelner Patienten - in die Ärzteschaft als Berufsstand (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.7.2003, NJW 2003, 3647 ff. m.w.N.) nicht schon aus, dass eine strafrechtliche Bewährungszeit (hier: vier Jahre) beanstandungslos verstrichen ist. - BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Rn. 39 Im Fall des Entzuges der Approbation wegen Unwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz BÄO handelt es sich um eine zwingende, sprich gebundene Entscheidung (BVerwG, Beschl. v. 14. April 1998 - 3 B 95/97 -). - BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Es fehlt an einem Verschulden der Behörde, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig gebilligt hat (BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 - 2 C 36/04 - juris Rn. 27). - BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09
Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Dieser hält bei Straftaten im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts einen zeitlichen Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft von in der Regel 15 bis 20 Jahre für erforderlich (BGH, Beschl. v. 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 116/09 - juris Rn. 9). - BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Allein der bloße Zeitablauf ist kein maßgebender Faktor (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 1996 - 3 B 44/96 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Rn. 37 Soweit der BayVGH (Urt. v. 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 - juris Rn. 59) im Zusammenhang mit der Frage einer Wiedererlangung der Zuverlässigkeit als Apotheker die Auffassung vertritt, dass nach einer ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zeitspanne zur Bewährung erst "nach Rechtskraft der Entscheidung für den Widerruf der Approbation zu laufen" beginne, teilt der Senat diese Auffassung nicht. - VG Freiburg, 22.05.2007 - 1 K 1634/06
Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Straftat
Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11
Die Maßgeblichkeit der Bestandskraft wird auch mit der Erwägung begründet, dass andernfalls ein Wohlverhalten zu sehr unter dem Eindruck des Verfahrensausganges gestanden habe könnte und deshalb wenig aussagefähig sei (VG Freiburg, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 K 1634/06 - juris Rn. 23). - VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 2576/06
Anforderungen an die Wiedererlangung der ärztlichen Approbation nach Verurteilung …
- VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408
1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach …
- BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62
Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2521/07
Faktisches Berufverbot bei Beschränkung der Bewährungserlaubnis auf die Ausübung …
- OVG Sachsen, 09.08.2007 - 1 B 553/02
Windenergieanlage; Regionalplan; Vorbescheid; Bescheidungsfähigkeit; …
- OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15
Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs; …
Rn. 18 Maßgeblich für die danach erforderlichen Feststellungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 28; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32 ff.).Rn. 21 Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (…vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57;… Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).
Rn. 22 Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (…so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013, a.a.O., Rn. 6;… Beschl. v. 12.7.2010, a.a.O., Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").
Im Übrigen bietet ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (so auch Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 37).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24
Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen …
Rn. 13 Soweit danach ein hinreichend langer innerer Reifeprozess erforderlich ist, um das verlorengegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzuerlangen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 37; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 21), ist für dessen Beginn nicht erst an den Eintritt der Bestandskraft des Widerrufs der Approbation anzuknüpfen (so aber BayVGH…, Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59 und dem folgend VG Regensburg…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - RO 5 E 15.687 -, juris Rn. 24 f. m. w. N.; VG Stuttgart…, Urteil vom 21. September 2006 - 4 K 2576/06 -, juris Rn. 20).Ein Reifeprozess ist ein tatsächlicher innerer Vorgang, der naturgemäß nicht von dem Eintritt eines bestimmten rechtlichen Ereignisses, hier dem Eintritt der Bestandskraft, abhängen kann (vgl. SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).
Insofern ist es auch unerheblich, ob die Aufgabe der die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 22 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 37).
Zwar mag Zeiten der inneren Reifung, die unter dem Druck eines schwebenden behördlichen (Widerrufs-)Verfahrens absolviert worden sind, in der Gesamtbetrachtung aller Umstände regelmäßig ein geringeres Gewicht beizumessen sein (so jedenfalls NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25 m. w. N.; kritisch dagegen SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 38).
Denn gerade ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, bietet noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (s. NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O.).
Soweit in der Rechtsprechung, worauf auch der Antragsgegner in seinem Ablehnungsbescheid vom 23. November 2023 u. a. abhebt, darauf hingewiesen wird, dass aus einem bloßem Zeitablauf nicht auf eine Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden könne (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 15; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 25; SächsOVG, Urteil vom 13. März 2012, a. a. O. Rn. 31), darf dies nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Würdigkeit nicht auch durch einen - lediglich - hinreichend langen Zeitraum verfehlungs- und beanstandungsfreien Verhaltens des Betreffenden, d. h. ohne Zutreten weiterer für den Abschluss des notwendigen inneren Reifeprozesses sprechender Umstände, wiedererlangt werden kann.
- VGH Bayern, 03.07.2024 - 21 B 24.513
Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt und als Zahnarzt wegen …
Rn. 45 1.2.4 Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. SächsOVG, U.v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 31 und 37;… OVG Lüneburg, U.v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 - juris Rn. 57;… OVG Lüneburg, B.v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 - juris Rn. 78).Rn. 47 1.2.5 Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind (im Anschluss an OVG Lüneburg, z.B. B.v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 - juris Rn. 22 - 25, und SächsOVG, U.v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 32 und 36), gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (…so auch BGH, B.v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 - juris Rn. 6; B.v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 - juris Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; SächsOVG, U. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").
Im Übrigen bietet ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (vgl. SächsOVG, U. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 37).
Dieses Argument überzeugt schon deshalb nicht - jedenfalls in der Fallkonstellation des Klägers, dessen Reifeprozess sich hauptsächlich außerhalb des ärztlichen Berufes vollzogen hat -, da es sich in gleicher Weise auch im Hinblick auf ein Wohlverhalten nach bestandskräftigem Entzug der Approbation unter Hinweis auf eine erstrebte Wiedererteilung der Approbation anwenden ließe (vgl. SächsOVG, U.v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 38).
Rn. 62 1.2.7.5 Soweit in der Rechtsprechung darauf hingewiesen wird, dass aus einem bloßen Zeitablauf nicht auf eine Wiedererlangung der Würdigkeit geschlossen werden könne (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - juris Rn. 15;… OVG Lüneburg, B.v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 - juris Rn. 25; SächsOVG, U.v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 - juris Rn. 31), darf dies nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Würdigkeit nicht auch durch einen - lediglich - hinreichend langen Zeitraum verfehlungs- und beanstandungsfreien Verhaltens des Betreffenden, d. h. ohne Zutreten weiterer für den Abschluss des notwendigen inneren Reifeprozesses sprechender Umstände, wiedererlangt werden kann (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15
Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit; …
Rn. 12 "Dies erfordert regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (…vgl. Senatsurt. v. 11.5.2015 - 8 LC 123/14 -, juris Rn. 57;… Senatsbeschl. v. 10.6.2015, a.a.O., Rn. 78; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 31 und 37).Rn. 13 Maßgeblich für den Beginn des Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden beruht (…so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013, a.a.O., Rn. 6;… Beschl. v. 12.7.2010, a.a.O., Rn. 9: "zeitlicher Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft"; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 32: "das gesamte Nachtatverhalten des Betroffenen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation").
Im Übrigen bietet ein Reifeprozess, der während eines tatsächlich ausgeübten ärztlichen Berufs absolviert wird und durch den der Betreffende seine Fähigkeit zur beanstandungsfreien Berufsausübung dokumentieren kann, noch am ehesten die Gewähr dafür, dass der Betreffende sich "zum Guten geändert" hat (so auch Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 37).
Lediglich bei der Beurteilung eines Anspruchs auf Wiedererteilung der Approbation oder dem vorausgehend auf Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 8 BÄO kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris Rn. 28;… Senatsbeschl. v. 29.7.2015, a.a.O., Rn. 18; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32 ff.).
Zur gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung der Berufserlaubnis bedarf es einer Verpflichtungsklage nach § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO; maßgeblich ist für diese die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.8.2007, a.a.O., Rn. 28; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012, a.a.O., Rn. 32 ff.).
- OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16
Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht; …
Maßgeblich für den Beginn dieses Reifeprozesses ist der Zeitpunkt, in dem die zur Annahme der Berufsunwürdigkeit führenden gravierenden Verfehlungen durch den Betreffenden eingestellt worden sind, gleich, ob dies auf einem freiwilligen Willensentschluss des Betreffenden oder auf einer Aufdeckung und Ahndung der Verfehlungen durch Dritte, insbesondere Strafverfolgungs- oder Approbationsbehörden, beruht (…vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 22;… so auch BGH, Beschl. v. 8.5.2013 - AnwZ (Brfg) 46/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 12.7.2010 - AnwZ (B) 116/09 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 32). - OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14
Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; …
Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37). - OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; …
Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37). - VG Arnsberg, 22.08.2024 - 7 K 2764/22
Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Betrugs- und …
Rn. 68 Vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris, Rn. 31, 37; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Mai 2015 - 8 LC 123/14 -, juris, Rn. 57.Rn. 74 Vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris, Rn. 22 f.; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris, Rn. 36 ff.
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
Widerruf der Approbation als Zahnarzt
Dies setzt über die selbstverständlich beanstandungsfreie Lebensführung hinaus regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter …
Hat sich ein Arzt als zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig erwiesen, erfordert die Wiedererlangung der Würdigkeit regelmäßig ein längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 13.3.2012 - 4 A 18/11 -, juris Rn. 31 und 37). - VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 287/14
Recht der freien Berufe - ArztR
- OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14
Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker; …
- OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14
Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis; …
- VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
Widerruf der Approbation als Arzt
- VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571
Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs
- VG Chemnitz, 21.08.2018 - 4 K 2279/16
- OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13
Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im …
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