Rechtsprechung
| VG Halle, 29.08.2008 - 4 A 237/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18
Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von …
Sie seien auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Halle (Urteil vom 29.08.2008 - 4 A 237/07 HAL -) gedeckt gewesen.Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle vom 29.08.2008 - 4 A 237/07 HAL - führe nicht weiter, denn in dieser Entscheidung sei es um eine Rohrleitung und nicht um ein verrohrtes Gewässer gegangen.
Eine - konkludente - Widmung (einer Rohrleitung zum Teil einer öffentlichen Einrichtung) könne dadurch erfolgen, dass der Träger der Abwasserbeseitigung für deren Benutzung Gebühren erhebt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 05.03.2001 - 15 A 1564/97 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 31.08.2010 - 15 A 89/10 -, juris RdNr. 16; vgl. auch VG Halle, Urt. v. 29.08.2008 - 4 A 237/07 -, juris RdNr. 19).
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