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| OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 3
Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewerbeuntersagung; Ausübung eines Gewerbes; Maßgeblicher Zeitpunkt; Widerspruchsbescheid
Verfahrensgang
- VG Minden, 30.11.1989 - 2 K 542/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 474
- DVBl 1992, 314
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78
Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
Die Behörde ist nicht verpflichtet, bei der Tenorierung das oder die ausgeübten Gewerbe konkret zu bezeichnen (BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 14.78 - NVwZ 1982, 557; OVG Nordrhein-WestfalenUrteil vom 1.12.1977 - 13 A 2046/75 --, GewArch 1978, 223). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
§ 35 Abs. 1 Satz 3 GewO bringt zum Ausdruck, daß es für eine Maßnahme nach Abs. 1 Satz 1 regelmäßig nicht genügt, wenn bei Verfahrenseinleitung ein Gewerbe betrieben wird; vielmehr muß das Gewerbe auch noch zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung ausgeübt werden, vgl. BVerwG Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.87 --, GewArch 1982, 302; Dickersbach, WiVerw 1982, 65, 67. - BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90
§ 35 Abs. 1 Satz 3 GewO bringt zum Ausdruck, daß es für eine Maßnahme nach Abs. 1 Satz 1 regelmäßig nicht genügt, wenn bei Verfahrenseinleitung ein Gewerbe betrieben wird; vielmehr muß das Gewerbe auch noch zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung ausgeübt werden, vgl. BVerwG Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.87 --, GewArch 1982, 302; Dickersbach, WiVerw 1982, 65, 67.
- OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19
Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit
Vielmehr muss das Gewerbe auch noch zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung ausgeübt werden (…BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 1.78 -, juris Rn. 11 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 12. Juni 1991 - 4 A 258/90 -, juris Rn. 7 ff;… Heß, in: Friauf, GewO, Stand: Dezember 2018, § 35 Rn. 311 ff, 322;… a. A. Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: 81. EL März, 2019, § 35 Rn. 25, wonach es auf den Zeitpunkt der Einleitung des Untersagungsverfahrens ankommen soll).
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