Rechtsprechung
| VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
- VG Schleswig, 04.07.2006 - 4 A 26/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83
Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
Eine Regelung, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit dem Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwider liefe, wäre unter diesen Vorgaben nicht mehr zulässig (BVerwG, Urteil vom 11.04.1986 7 C 50/83 in NVwZ 1986, 754; VGH Kassel, Urteil vom 10.02.1988 5 UE 1592/85 in NVwZ 1988, 1049; OVG Koblenz, Urteil vom 30.05.1995 7 A 12843/94 in NVwZ-RR 1966, 193). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94
Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom …
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
Eine Regelung, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit dem Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwider liefe, wäre unter diesen Vorgaben nicht mehr zulässig (BVerwG, Urteil vom 11.04.1986 7 C 50/83 in NVwZ 1986, 754; VGH Kassel, Urteil vom 10.02.1988 5 UE 1592/85 in NVwZ 1988, 1049; OVG Koblenz, Urteil vom 30.05.1995 7 A 12843/94 in NVwZ-RR 1966, 193). - OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92
Abwasserbeseitigung; Gemeindliche Abwassersatzung
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. insbesondere auch für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 2 L 37/92 -). - VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85
Wasserversorgungssatzung - Teilbefreiung vom Benutzungszwang im Rahmen des …
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
Eine Regelung, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit dem Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwider liefe, wäre unter diesen Vorgaben nicht mehr zulässig (BVerwG, Urteil vom 11.04.1986 7 C 50/83 in NVwZ 1986, 754; VGH Kassel, Urteil vom 10.02.1988 5 UE 1592/85 in NVwZ 1988, 1049; OVG Koblenz, Urteil vom 30.05.1995 7 A 12843/94 in NVwZ-RR 1966, 193). - OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 15/91
Teilbefreiung; Benutzungszwang; Kommunale Wasserversorgung; Brauchwasser; …
Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
Ein Antrag auf Beschränkung des Wasserbezugs darf deshalb nicht einfach mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Beschränkung werde zwangsläufig die Erhöhung der Wassergebühren zur Folge haben (…VGH Kassel aaO; OVG Schleswig, Urteil vom 26.03.1992 2 L 15/91 in: Die Gemeinde 1992, 360).
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 04.07.2006 - 4 A 26/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
- VG Schleswig, 04.07.2006 - 4 A 26/06
Wird zitiert von ... (4)
- VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 271/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung
Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris). - VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 68/20
Rundfunkbeitragspflicht: Nachweis das Innehaben einer Erst- und einer …
Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2020 - 4 A 342/18; Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 A 271/19 - für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris). - VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris). - VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 316/18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Härtefall bei einem …
Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
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