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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 04.07.2006

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,45708
VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06 (https://dejure.org/2006,45708)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2006 - 4 A 26/06 (https://dejure.org/2006,45708)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 4 A 26/06 (https://dejure.org/2006,45708)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
    Eine Regelung, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit dem Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwider liefe, wäre unter diesen Vorgaben nicht mehr zulässig (BVerwG, Urteil vom 11.04.1986 7 C 50/83 in NVwZ 1986, 754; VGH Kassel, Urteil vom 10.02.1988 5 UE 1592/85 in NVwZ 1988, 1049; OVG Koblenz, Urteil vom 30.05.1995 7 A 12843/94 in NVwZ-RR 1966, 193).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94

    Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
    Eine Regelung, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit dem Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwider liefe, wäre unter diesen Vorgaben nicht mehr zulässig (BVerwG, Urteil vom 11.04.1986 7 C 50/83 in NVwZ 1986, 754; VGH Kassel, Urteil vom 10.02.1988 5 UE 1592/85 in NVwZ 1988, 1049; OVG Koblenz, Urteil vom 30.05.1995 7 A 12843/94 in NVwZ-RR 1966, 193).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.1993 - 2 L 37/92

    Abwasserbeseitigung; Gemeindliche Abwassersatzung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. insbesondere auch für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 2 L 37/92 -).
  • VGH Hessen, 10.02.1988 - 5 UE 1592/85

    Wasserversorgungssatzung - Teilbefreiung vom Benutzungszwang im Rahmen des …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
    Eine Regelung, die im Interesse eines möglichst kostengünstigen Wassertarifs eine Vollversorgung durch einen umfassenden Benutzungszwang sichern soll und damit dem Kunden die Möglichkeit einer Teil- oder Zusatzversorgung aus Gründen nimmt, die dem Zweck der in § 3 Abs. 1 AVBWasserV getroffenen Regelung zuwider liefe, wäre unter diesen Vorgaben nicht mehr zulässig (BVerwG, Urteil vom 11.04.1986 7 C 50/83 in NVwZ 1986, 754; VGH Kassel, Urteil vom 10.02.1988 5 UE 1592/85 in NVwZ 1988, 1049; OVG Koblenz, Urteil vom 30.05.1995 7 A 12843/94 in NVwZ-RR 1966, 193).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 15/91

    Teilbefreiung; Benutzungszwang; Kommunale Wasserversorgung; Brauchwasser; …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.06.2006 - 4 A 26/06
    Ein Antrag auf Beschränkung des Wasserbezugs darf deshalb nicht einfach mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Beschränkung werde zwangsläufig die Erhöhung der Wassergebühren zur Folge haben (…VGH Kassel aaO; OVG Schleswig, Urteil vom 26.03.1992 2 L 15/91 in: Die Gemeinde 1992, 360).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.07.2006 - 4 A 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,71367
VG Schleswig, 04.07.2006 - 4 A 26/06 (https://dejure.org/2006,71367)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.07.2006 - 4 A 26/06 (https://dejure.org/2006,71367)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 4 A 26/06 (https://dejure.org/2006,71367)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 271/19

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 68/20

    Rundfunkbeitragspflicht: Nachweis das Innehaben einer Erst- und einer …

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. April 2020 - 4 A 342/18; Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 A 271/19 - für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser Entscheidung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 316/18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Härtefall bei einem …

    Maßgebend für die gerichtliche Beurteilung des Befreiungsbegehrens ist, wenn es sich - wie vorliegend - um eine Verpflichtungsklage handelt, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. für Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang: OVG Schleswig, Urteil vom 23. August 1993 - 2 L 37/92; VG Schleswig, Urteil vom 4. Juli 2006 - 4 A 26/06 -, Rn. 29, juris).
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