Rechtsprechung
| VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
- BVerwG, 21.01.2008 - 9 B 5.08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Sie sind keine Kosten der Grundstücksentwässerung, sondern stellen im Verhältnis zur kommunalen Abwasserentsorgung leistungsfremde Kosten dar, die dem Gebührenzahler nicht auch nicht anteilig auferlegt werden dürfen; sie sind von vorneherein gesondert zu ermitteln und aus der Kostenmasse des Kostenträgers Niederschlagswasserbeseitigung auszusondern (OVG Schleswig, Urteil vom 17.01.2001 2 L 9/00 - und Beschluss vom 25.04.2003 2 MB 33/03 - Thiem / Böttcher aaO § 6 Rd. 317).Da die Straßenentwässerung nicht Teil der Grundstücksentwässerung ist, sind Kosten, die auf die Straßenentwässerung entfallen (einschließlich Abschreibung und Verzinsung des gebunden Kapitals) nicht gebührenfähig (OVG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2003 2 MB 33/03 - zum Verfahren der Kostenzurechnung insbesondere bei Anlageteilen, die sowohl der Grundstücks- als auch der Straßenentwässerung dienen in Trenn- oder Mischkanälen: Thiem / Böttcher aaO § 6 Rd. 319 ff).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Der Gebührensatz ist dagegen fehlerhaft und mithin die entsprechende Vorschrift der Satzung nichtig, wenn die Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen, wie der Absicht einer Gewinnerzielung, getragen worden ist oder aber die Anwendung unrichtiger Kalkulationsmethoden oder Verwendung unzutreffender Daten zu einer erheblichen Kostenüberdeckung und damit zu einer Verletzung des Kostenüberschreitungsverbots führt (OVG Schleswig, Urteil vom 24.06.1998 2 L 22/98 NVwZ 2000, 102;… Thiem / Böttcher, § 6 a.a.O., Rd. 106 ff mwN).In welcher konkreten Höhe die im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung und für den Betriebshof angesetzten Kosten tatsächlich nicht gebührenfähig sind, kann an dieser Stelle ebenso dahinstehen wie die Frage, ob sich daraus unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG Schleswig (Urteil vom 24.06.1998 2 L 22/98 NVwZ 2000, 102;… Beschluss vom 04.08.2003 2 MB 75/03 - Thiem / Böttcher aaO § 6 Rd. 109a mwN zur sog. Toleranzgrenze von 5 %) eine relevante und zu beachtende Kostenüberdeckung ergibt, die zur Rechtswidrigkeit des Gebührensatzes führt.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr, …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig sei die Gemeinde aufgrund ihres Organisationsermessens grundsätzlich berechtigt, leitungsmäßig von einander getrennte Entwässerungseinrichtungen als rechtlich einheitliche Einrichtung mit einheitlichem Entwässerungsabgaben zu betreiben (Urteil vom 22.01.2003 2 K 1/01).Eine satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme wäre rechtlich nur dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen nicht mehr gegeben ist (wie etwa bei der Zusammenfassung von zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigungen aufgrund unterschiedlicher Vorteilssituation und der fehlender Vergleichbarkeit) und deshalb das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz verletzte (Urteile vom 22.01.2003 2 K 1/01 mwN; 18.02.1997 - 2 L 165/95 - 24.10.2001 2 L 29/00 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 215/98
Fremdwasser- und Abwassergebühr
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Kosten, die für die Erstellung einer anderen Leistung entstehen, weil sie von einem anderen Nutzerkreis abgerufen wird oder deren Gebühren nach anderen Maßstäben zu kalkulieren wären, sind jeweils auszuscheiden (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 05.04.2000 2 L 215/98 -).Dabei muss bedacht werden, dass der Fremdwasseranteil unter bestimmten meteorologischen Bedingungen (ungleiche Verteilung großer Regenmengen über das Jahr, auftretender Schlagregen, grüner Winter ) kaum mehr auf technischen Mängeln beruht und deshalb auch bei gehörigen Anstrengungen kaum vermeidbar sind (OVG Schleswig, Urteil vom 05.04.2000 2 L 215/98 -).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Etwas anderes kann für die Leistungen von Kern- und Querschnittsämtern gelten, die an der Leistungserstellung selbst beteiligt sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27.02.1996 2 S 1407/94 Rd. 77, 85, 86 mwN nach juris; ihm folgend OVG Lüneburg…, Urteil vom 04.11.2002 9 LB 215/02 nach juris und Thiem / Böttcher aaO Rd. 203a). - OVG Niedersachsen, 04.11.2002 - 9 LB 215/02
Abschreibung; Anschaffungswert; Behördenleiter; betriebswirtschaftlicher …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Etwas anderes kann für die Leistungen von Kern- und Querschnittsämtern gelten, die an der Leistungserstellung selbst beteiligt sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27.02.1996 2 S 1407/94 Rd. 77, 85, 86 mwN nach juris; ihm folgend OVG Lüneburg, Urteil vom 04.11.2002 9 LB 215/02 nach juris und Thiem / Böttcher aaO Rd. 203a). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Die Kammer hat daher erhebliche Zweifel, ob die von der Beklagten vorgenommenen Zuordnungen nach nicht näher erläuterten - Schätzungen einer tiefergehenden Prüfung standgehalten hätten (s. dazu Thiem / Böttcher § 6 KAG Rd. 351a, 352 und OVG Schleswig, Urteil vom 20.05.1997 2 L 128/94 mwN). - OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1995 - 2 L 183/94
Kalkulation; Kalkulatorisches Wagnis; Einzelwagnis; Betriebswagnis; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Soweit das OVG Schleswig in einer früheren Entscheidung auch anteilige Personal- und Sachkosten aus dem Bereich Verwaltungsleitung ohne nähere Begründung als Kosten für die laufende Verwaltung nach § 6 Abs. 2 S. 1 KAG bezeichnet hat (Urteil vom 20.12.1995, 2 L 183/94 in Die Gemeinde 1996, 188), folgt die Kammer dem aus den genannten Gründen nicht. - OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91
Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Fehlt es an einer Zuordnung zu Kostenstellen, besteht die Gefahr, dass den Benutzern der Einrichtung nicht gebührenfähige Kosten angelastet werden und der Gebührensatz überhöht ist (OVG Schleswig, Urteil vom 29.10.1991 2 L 144/91 - Thiem / Böttcher aaO Rd. 183 ff). - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00
Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation, …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
Eine satzungsrechtliche Zusammenfassung technisch voneinander unabhängiger Entwässerungssysteme wäre rechtlich nur dann ausgeschlossen, wenn sie in ihrer Arbeitsweise und in ihren Arbeitsergebnissen so unterschiedlich sind, dass eine Vergleichbarkeit der Anlagen nicht mehr gegeben ist (wie etwa bei der Zusammenfassung von zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigungen aufgrund unterschiedlicher Vorteilssituation und der fehlender Vergleichbarkeit) und deshalb das Äquivalenzprinzip oder den Gleichheitssatz verletzte (Urteile vom 22.01.2003 2 K 1/01 mwN; 18.02.1997 - 2 L 165/95 - 24.10.2001 2 L 29/00 ). - OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
- OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99
Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße" …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 K 6/93
Einrichtung eines Eigenbetriebs; Rechtsverfolgungskosten in der …
- VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …
Dabei ist nicht der Umfang von Schmutz- und von Niederschlagswasser entscheidend, sondern die jeweils anfallenden Kosten (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, juris, Rn. 18).Es bedarf bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr für die Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes auch keiner Unterscheidung zwischen der Einleitung in die Misch- oder Trennkanalisation (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 67; VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, juris, Rn. 31; VG Würzburg…, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 84).
- VG Cottbus, 13.01.2014 - 6 K 690/12
Abfallgebühren
Aus der Finanzierungsfunktion der Gebühr als Entgelt für eine Leistung und dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Gebühr folgt, dass sowohl die erbrachte Leistung als auch die dabei anfallenden Kosten einem satzungsmäßig bestimmten Gebührentatbestand zuzuordnen sein müssen (vgl.VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, zit. nach juris). - VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 K 1127/07
(Kein) abfallfreies Grundstück; Abfallgebühren Stadt Cottbus; Abweichung von der …
Aus der Finanzierungsfunktion der Gebühr als Entgelt für eine Leistung und dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Gebühr folgt, dass sowohl die erbrachte Leistung als auch die dabei anfallenden Kosten einem satzungsmäßig bestimmten Gebührentatbestand zuzuordnen sein müssen (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, zit. nach juris).
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