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| VG Schwerin, 13.09.2004 - 4 A 2645/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09
Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris).Denn dies ist, soweit eine ausdrückliche Billigung durch das Vertretungsorgan - anders als bei der Kalkulation, die gerade nicht von diesem ausdrücklich zu beschließen ist - überhaupt für erforderlich angesehen wird, jedenfalls konkludent mit der Beschlussfassung über die Beitragssatzung und die dieser zugrunde liegende Kalkulation, die auf der Grundlage der (zum Teil überarbeiteten) Kostenschätzungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes erstellt worden ist (vgl. hierzu noch unten), geschehen (in diesem Sinne auch etwa VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.).
- VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris).Denn dies ist, soweit eine ausdrückliche Billigung durch das Vertretungsorgan - anders als bei der Kalkulation, die gerade nicht von diesem ausdrücklich zu beschließen ist - überhaupt für erforderlich angesehen wird, jedenfalls konkludent mit der Beschlussfassung über die Beitragssatzung und die dieser zugrunde liegende Kalkulation, die auf der Grundlage der (zum Teil überarbeiteten) Kostenschätzungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes erstellt worden ist (vgl. hierzu noch unten), geschehen (in diesem Sinne auch etwa VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.).
Es handelt sich insoweit um einrichtungsinterne Vorgänge, die nicht beitragsfähig sind (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 24. September 2004, a.a.O.; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.).
Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 14.02.2013 - 6 K 1032/12
Wasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12
Wasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 09.02.2012 - 6 K 2/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 05.03.2013 - 6 K 1084/12
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 15.11.2012 - 6 K 729/12
Wasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 22.10.2012 - 6 K 473/12
Wasseranschlussbeitrag
Solche Maßnahmen sind keine Reparaturmaßnahmen hinsichtlich bereits hergestellter Anlagenteile oder als Verbesserungsmaßnahmen zu qualifizieren, sondern erfüllen den Tatbestand der Herstellung; der diesbezügliche Aufwand ist als beitragsfähiger Herstellungsaufwand zu betrachten (wie hier OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation).Ob von der genannten Tatbestandsregelung nur solche (baulich oder gewerblich nutzbare) Grundstücke erfasst werden, für die erst nach dem Inkrafttreten der Satzung eine Anschlussmöglichkeit geboten wird, nicht aber (ohne weiteres) solche Grundstücke, bei denen die Anschlussmöglichkeit - wie hier - schon vor dem Inkrafttreten der Satzung eingetreten ist (in diesem Sinne etwa OVG Nordrhein- Westfalen…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - II A 596/75 -, S. 2 ff. des E.A.;… Urt. vom 20. Juni 1984 - 2 A 1300/82 -, S. 5 ff. des E.A.;… Urt. vom 26. September 1984 - 2 A 2649/91 -, S. 5 ff. des E.A.; Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 2608/85 -, S. 12 ff. des E.A.; 13. September 2004, a.a.O.;… Dietzel in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 555; a.A. etwa OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 M 101/00 -, zit. nach juris; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004, a.a.O.), bedarf vorliegend keiner abschließenden Klärung.
- VG Cottbus, 09.01.2014 - 6 K 1079/12
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Denn Unterhaltung und Instandsetzung setzen voraus, dass der betreffende Teil der Anlage bereits einmal dem aktuellen Herstellungsplanungen des Einrichtungsträgers gemäß hergestellt war (…wie hier auch OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 13. November 2013, a.a.O.; ferner OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 21. April 1999 - 1 M 12/99 -, NordÖR 1999, 302; VG Schwerin, Urteil vom 13. September 2004 - 4 A 2645/02 -, zit. nach juris; VG Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 2008 - 9 A 277/06 -, zit. nach juris; vgl. noch unten die Ausführungen zur Kalkulation). - VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
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