Rechtsprechung
| VG Schleswig, 12.07.2006 - 4 A 267/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Schleswig, 12.07.2006 - 4 A 267/02
Der in § 6 VS bestimmte Stückzahlmaßstab ist in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13.04.2005 10 C 5/04 und 10 C 9/04 , NVwZ 2005, 1316 = Die Gemeinde 2005, 204; Urteil vom 14.12.2005 10 CN 1/05 , NVwZ 2006, 461) mit der verfassungsrechtlichen Bestimmung des Art. 105 Abs. 2a GG nicht vereinbar, da sie den für eine Aufwandssteuer erforderlichen, zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers, nicht mehr aufweist.Schließlich bleibt zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich bei den jeweils höchsten und niedrigsten Einspielergebnissen um sogenannte Ausreißer handelt, die völlig aus dem Rahmen der anderen im unteren oder oberen Bereich liegenden Einspielergebnisse fallen oder deshalb atypisch sind, weil die übrigen ermittelten Einspielergebnisse ganz überwiegend sehr nahe am ermittelten Gesamtdurchschnitt liegen und sie deshalb bei der Vergleichsrechnung außer Betracht bleiben müssen (BVerwG, Urteile vom 13.04.2005, aaO).
Zutreffend ist, dass das BVerwG (Urteile vom 13.04.2005 aaO) bei seinen Berechnungen ausschließlich auf Einspielergebnisse aus dem jeweils im Streit befindlichen Erhebungsjahr abgestellt und eine Nichtigkeit der Satzung auch nur insoweit ausgesprochen hat.
- BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VG Schleswig, 12.07.2006 - 4 A 267/02
Der in § 6 VS bestimmte Stückzahlmaßstab ist in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13.04.2005 10 C 5/04 und 10 C 9/04 , NVwZ 2005, 1316 = Die Gemeinde 2005, 204; Urteil vom 14.12.2005 10 CN 1/05 , NVwZ 2006, 461) mit der verfassungsrechtlichen Bestimmung des Art. 105 Abs. 2a GG nicht vereinbar, da sie den für eine Aufwandssteuer erforderlichen, zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers, nicht mehr aufweist.Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn es sich aufdrängt, dass gerade für dieses eine Jahr Besonderheiten gelten, die auf die nachfolgenden Jahren nicht übertragbar wären (Urteil vom 14.12.2005 10 CN 1/05 , NVwZ 2006, 461, 464).
Allein die Tatsache, dass auch insoweit Angaben zu Einspielergebnissen gemacht worden sind, reicht für diese Feststellung allerdings noch nicht (Urteil vom 14.12.2005 10 CN 1/05 , NVwZ 2006, 461, 464).
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung folgt dem BVerwG weitgehend (Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. August 2006 2 S 1218/05; des Verwaltungsgerichts --VG-- Düsseldorf vom 6. Februar 2006 25 K 6944/04 und 25 K 7576/04 und vom 7. April 2006 25 K 1327/05; des VG Lüneburg vom 16. März 2006 2 A 211/05 und 2 A 213/05; des VG Magdeburg vom 11. April 2006 5 A 14/06 und vom 18. Mai 2006 3 A 1/05; des Schleswig-Holsteinischen VG vom 12. Juli 2006 4 A 267/02; des VG Freiburg/Breisgau vom 15. November 2006 1 K 1937/05; des VG Oldenburg vom 30. November 2006 2 A 3383/03, alle bei juris; a.A. soweit ersichtlich nur Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts --OVG-- vom 29. Juni 2006 13 LC 450/04, Niedersächsische Verwaltungsblätter 2006, 304).
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