Rechtsprechung
| VG Berlin, 07.09.2004 - 4 A 277.03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,70657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2019 - 6 S 1092/18
Beitragsbefreiung für die Handwerkskammer für Existenzgründer; …
Die Geltendmachung einer solchen unbilligen Härte im Sinne des § 11 Abs. 1 der Beitragsordnung der Beklagten könnte vielmehr lediglich Gegenstand eines gesonderten Antragsverfahrens bei der Beklagten sein, innerhalb dessen es dem Kläger obliegen würde, zunächst das Vorliegen eines Härtefalls mit hinreichenden Nachweisen konkret zu belegen (vgl. zu entsprechenden Billigkeitsklauseln in vergleichbaren Beitragsordnungen anderer Handwerkskammern etwa VG Mainz…, Urteil vom 21.10.2011 - 4 K 1578/10.MZ -, Rn. 46 m.w.N., VG Würzburg…, Urteil vom 07.10.2009 - W 6 K 09.115 -, Rn. 23, VG Berlin, Urteil vom 07.09.2004 - 4 A 277/03 -, Rn. 19 jeweils juris). - VG Mainz, 21.10.2011 - 4 K 1578/10
Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen nach Insolvenzeröffnung
Entsprechende Erleichterungen der Beitragszahlung können indes nur Gegenstand eines eigenen Antragsverfahrens sein (VG Berlin, Urteil vom 7. September 2004 - 4 A 277.03 - juris, Rn. 19), innerhalb dessen die besondere Härte oder existenzielle Gefährdung durch die konkrete Beitragslast bezogen auf den konkreten Beitragsschuldner durch diesen darzulegen ist. - VG Berlin, 15.07.2011 - 4 K 503.10
Nacherhebung von Beiträgen zur Handwerkskammer; Verjährung des Zahlungsanspruchs
Der Rückgriff auf eine mit einiger Sicherheit bereits feststehende Bemessungsgrundlage ist nicht zu beanstanden (vgl. Urteil der Kammer vom 7.September 2004 - VG 4 A 277.03 - für die drei Jahre alte Bemessungsgrundlage für den Zusatzbeitrag der Beklagten). - VG Würzburg, 07.10.2009 - W 6 K 09.115
Beitragsordnung der Handwerkskammer für Unterfranken; Auslegung eines …
Diese Praxis ist nach Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht in der Literatur zulässig (BayVGH, U.v. 27.01.1977, GewArch 1977, 266; OVG Brandenburg, U.v. 22.06.2004, GewArch 2005, 31; OVG Hamburg, U.v. 24.04.1984, GewArch 1984, 351; VGH BW, U.v. 25. Juli 1985, GewArch 1985, 368; OVG Münster, U.v. 28.04.1977, GewArch 1977, 268; VG Berlin, U.v. 07.09.2004, 4 A 277.03;… Honig/Knörr, HwO, 4. Auflage, § 113, Rd.Nr. 15 m.w.N.).
dejure.org
Übersicht VG Berlin
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.