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Rechtsprechung
   VG Halle, 27.01.2015 - 4 A 298/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9166
VG Halle, 27.01.2015 - 4 A 298/13 (https://dejure.org/2015,9166)
VG Halle, Entscheidung vom 27.01.2015 - 4 A 298/13 (https://dejure.org/2015,9166)
VG Halle, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 4 A 298/13 (https://dejure.org/2015,9166)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Magdeburg, 02.05.2016 - 9 A 374/14
    Soweit die im Veranlagungsjahr aus der Sammelgrube entsorgte Abwassermenge deutlich hinter der verbrauchten Wassermenge - dem Trinkwasserbezug - zurückbleibt und der Einwohner diese Diskrepanz nicht plausibel machen kann (z. B. (Ab-)Wasserverlust durch Wasserrohrbruch, Gartenbewässerung [bei separatem Zähler], intensive Tierhaltung, fehlende Deckungsgleichheit des Bezugs- und Entsorgungszeitraums u.ä.), ist dies ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür, dass der Einwohner im Veranlagungszeitraum sein Abwasser eben gerade nicht rechtmäßig und vollständig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt hat (so OVG LSA, U. v. 10.04.2014 - 4 L 46/13 -, juris; VG Magdeburg, U. v. 26.03.2015 - 9 A 160/14 MD -, juris; VG Halle, U. v. 27.01.2015 - 4 A 298/13 -, juris).

    Sein Vorbringen, es sei Trinkwasser für die Bewässerung seines großen Gartens verwandt worden, dürfte hierfür schon deshalb nicht hinreichend sein, weil ein Gartenwasserzähler zum Nachweise der für den Garten verbrauchten Trinkwassermenge in dem Veranlagungszeitraum nicht installiert war, und präzise Angaben und Belege etwa zur Art der Nutzung der Gartenfläche und zur Größe der zu bewässernden Fläche fehlen (vgl. hierzu: VG Halle, U. v. 27.01.2015 - 4 A 298/13 -, juris).

  • VG Magdeburg, 24.05.2017 - 3 A 1/17

    Darlegungspflicht des Abgabepflichtigen zum Nachweis der Abgabenfreiheit bei …

    Eine Diskrepanz von 10 % zwischen dem bezogenen Frischwasser und dem entsorgtem Abwasser wird dabei in der landesrechtlichen Rechtsprechung einheitlich als Nachweis dafür gesehen, dass die Grube nicht dicht ist und daher entweder nicht den allgemeinen anerkannten Stand der Technik entspricht oder aber nicht an die Kanalisation angeschlossen ist (…vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.; VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 160/14 MD - VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015 - 4 A 298/13 -, alle: juris).

    Sofern der Kläger die Diskrepanz nicht hinreichend plausibel erklären kann (z. B. [Ab-]Wasserverlust durch Wasserrohrbruch, Gartenbewässerung [bei separatem Zähler], intensive Tierhaltung, fehlende Deckungsgleichheit des Bezugs- und Entsorgungszeitraums u. ä.), darf der Beklagte davon ausgehen, dass das Schmutzwasser jedenfalls nicht vollständig einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird (…OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. April 2014, a. a. O.;… VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015, a. a. O.; VG C-Stadt, Urt. v. 27. Januar 2015, a. a. O.).

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