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Rechtsprechung
   VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21488
VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22 HAL (https://dejure.org/2024,21488)
VG Halle, Entscheidung vom 17.07.2024 - 4 A 337/22 HAL (https://dejure.org/2024,21488)
VG Halle, Entscheidung vom 17. Juli 2024 - 4 A 337/22 HAL (https://dejure.org/2024,21488)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020, - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.) wie auch des erkennenden Gerichtes ist ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird.

    Es versteht sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 , m.w.N.).

    Dabei gilt der Begriff des öffentlichen Eigentums nicht nur für Grundstücke des Entsorgungspflichtigen, sondern für alle im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücke (so auch OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines …

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Ebenso wenig kommt es auf die Entstehungsweise der vorhandenen Bebauung oder darauf an, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2011 - 4 M 43/11 - und vom 19. Dezember 2011 - 4 L 75/11 -, jeweils zit. nach juris m.w.N.).

    Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert indes ihre maßstabsbildende Wirkung, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2011 - 4 M 43/11 -, zit. nach juris m.w.N.).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Erforderlich ist vielmehr weiter, dass das Grundstück selbst einen Bestandteil des Zusammenhangs bildet, also selbst an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.Dezember 1972 - IV C 6.71 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Ob sie geeignet sind einen Bebauungszusammenhang herzustellen, eine trennende Funktion erfüllen oder für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich ohne jegliche Aussagekraft sind, kann stets nur das Ergebnis einer Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts sein (st. Rspr., vgl. zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 10. März 1994 - 4 B 50.94 - Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Juni 2013 - 5 K 4395/11 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Ob sie geeignet sind einen Bebauungszusammenhang herzustellen, eine trennende Funktion erfüllen oder für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich ohne jegliche Aussagekraft sind, kann stets nur das Ergebnis einer Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts sein (st. Rspr., vgl. zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 10. März 1994 - 4 B 50.94 - Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Juni 2013 - 5 K 4395/11 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Rn. 83 Ob sich ein Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB befindet, lässt sich nicht unter Anwendung von geographisch- mathematischen Maßstäben bestimmen, sondern bedarf einer komplexen, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Betrachtungsweise im Einzelfall (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. September 2012, - 4 L 155/09 -, juris Rn. 95 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2007 - 4 L 425/06

    Zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erweiterungsbeitrag

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Dass der Grundstückseigentümer diesen Vorteil gegebenenfalls nicht realisieren will bzw. mangels finanzieller Mittel nicht realisieren kann, ist dabei unbeachtlich (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Juli 2007 - 4 L 425/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche …

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Rn. 90 Ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Mai 2011 - 4 L 175/09 -, zit. nach juris m.w.N.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2152) entsteht nur bei baulich oder zumindest abwasserrechtlich vergleichbar nutzbaren Grundstücken.
  • VGH Bayern, 30.07.1998 - 1 B 96.1428
    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Maßgeblich für die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich sind nicht Einzelheiten, wie etwa die Größe einer Baulücke, sondern die optisch wahrnehmbaren tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten insgesamt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 1 B 96.1428 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 75/11

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Kommunalabgabenrecht

    Auszug aus VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22
    Ebenso wenig kommt es auf die Entstehungsweise der vorhandenen Bebauung oder darauf an, dass die Bebauung einem bestimmten städtebaulichen Ordnungsbild entspricht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2011 - 4 M 43/11 - und vom 19. Dezember 2011 - 4 L 75/11 -, jeweils zit. nach juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 142/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteil; Gebrauchswert eines (sehr kleinen) Grundstücks

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2013 - 5 K 4395/11

    Innenbereich/Außenbereich topografische Gegebenheiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen …

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen …

  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    Rn. 14 Die Kammer hat mit Urteilen vom 26. Februar 2024 (Az: 4 A 452/21 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 7. Juni 2024, 4 L 43/24 HAL), vom 22. August 2024 (Az: 4 A 345/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2024, 4 L 155/24 HAL), mit Urteil der Einzelrichterin vom 10. September 2024 (Az: 373/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2024, 4 L 141/24 HAL) betreffend in der Gemarkung I-Stadt gelegene Grundstücke, mit Urteil vom 11. Juni 2024 ( Az: 4 A 378/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2024, 4 L 90/24 HAL) sowie mit Urteil der Einzelrichterin vom 10. Juli 2024 ( Az: 4 A 337/22 HAL) betreffend ein in der Gemarkung A-Stadt gelegenes Grundstück zur Frage der rechtlichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit der jeweils betroffenen Grundstücke festgestellt, dass diese am 11. Dezember 2023 mit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit betreffend die über ein Privatgrundstück in der Gemarkung K- Stadt (Flurstück 171/120, Flur 3 der Gemarkung K-Stadt) führende Abwasserleitung entstanden sei.
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