Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BSHG § 88; SGB X § 45
Bedingung, Rücknahme, ,Sparbuch, Ermessen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme eines Leistungsbescheides auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ) bei Möglichkeit der Beschaffung des notwendigen Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen; Verwahrung eines Sparguthabens auf einem Sparkassenbuch durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rücknahme eines Leistungsbescheides auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bei Möglichkeit der Beschaffung des notwendigen Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen; Verwahrung eines Sparguthabens auf einem Sparkassenbuch durch ...
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 30.04.2007 - 4 K 897/04
- OVG Sachsen, 02.09.2009 - 4 B 390/07
- OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 02.09.2009 - 4 B 390/07
Rücknahme; Sparvermögen; Ermessen; gesetzlicher Richter
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09
Mit Beschluss vom 2.9.2009 - 4 B 390/07 - hat der Senat die Berufung wegen eines Verfahrensmangels zugelassen.Die vom Senat mit Beschluss vom 2.9.2009 - 4 B 390/07 - zugelassene Berufung ist unbegründet.
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980) ist typischerweise, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, dass er sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will. - BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09
Daher ist eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung nicht angezeigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.9.1999 - 2 C 22/98 -, BVerwGE 109, 283, m. w. N.). - OVG Sachsen, 30.10.1997 - 2 S 235/95
Sozialhilfe; Vermögen; Rente; Spareinlagen; Einzelfall; Forderungsrecht
Auszug aus OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09
Damit war das Sparguthaben weder Vermögen des Klägers, noch war es für ihn verwertbar (ähnlich bereits: SächsOVG, Beschl. v. 30.10.1997 - 2 S 235/95 -, SächsVBl. 1998, 137, 138).
- OVG Sachsen, 28.07.2010 - 4 A 303/08
Rücknahme, Sparurkunde, Beistand, Ermessen
Für den Gläubiger des Sparvertrages ist das Sparguthaben nicht verwertbar im Sinne des § 88 Abs. 1 BSHG, solange er nicht in den Besitz des Sparbuches gelangt (vgl. Urteil des Senats vom 29.6.2010 - 4 A 468/09 - ähnlich bereits: SächsOVG, Beschl. v. 30.10.1997 - 2 S 235/95 -, SächsVBl. 1998, 137, 138).
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