Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 6 Abs. 5; SächsBO a F § 68 Abs. 1, § 67 Abs. 1; VwGO § 114 S. 2
Nachbarklage, Windenergieanlage, Abstandsflächen, Ausnahme Ermessensausfall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Im Falle einer Unterschreitung der grundsätzlich einzuhaltenden Abstandsflächen bei der Errichtung einer Windkraftanlage ist die Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange notwendig; Notwendigkeit einer Würdigung der öffentlich-rechtlich ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermessen bei Ausnahme von Einhaltung der Abstandsflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Im Falle einer Unterschreitung der grundsätzlich einzuhaltenden Abstandsflächen bei der Errichtung einer Windkraftanlage ist die Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange notwendig; Notwendigkeit einer Würdigung der öffentlich-rechtlich ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.06.2009 - 4 K 1004/06
- OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 02.02.2007 - 1 BS 1/07
Abstandsfläche, Windkraftanlagen
Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09
Zur Begründung folge die Kammer in vollem Umfang der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2007 - 1 BS 1/07 -.Wie bereits der 1. Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 2. Februar 2007 - 1 BS 1/07 - zutreffend ausgeführt hat, ist diese Ausnahmeentscheidung nicht bestandskräftig geworden und offensichtlich rechtswidrig.
Es hat sich lediglich der Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 2. Februar 2007, a. a. O., angeschlossen, dass es sachgerecht erscheine, bei Windenergieanlagen die Abstandsflächen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift vom 18. März 2005 zu berechnen.
Dies hindert jedoch ein Gericht nicht daran, die Regelungen einer Verwaltungsvorschrift nach eigener Prüfung für sachgerecht zu erachten und seiner Rechtsprechung zu Grunde zu legen, wie in dem Beschluss des 1. Senats vom 2. Februar 2007 - 1 BS 1/07 - geschehen.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09
Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.05.2011 - 4 A 485/09
§ 114 Satz 2 VwGO stellt deshalb - lediglich - die prozessuale Voraussetzung für eine Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im Verwaltungsprozess dar, bietet aber keine Grundlage für die erstmalige Ermessenausübung oder für ein völliges Auswechseln der bisherigen Begründung (OVG NW, Urt. v. 29. Juni 2010 - 18 A 1450/09 -, Rn. 58 ff. bei juris, m. w. N.).
- VG Halle, 26.04.2016 - 2 A 97/15
Abweichung von bauordnungsrechtlich geltenden Abstandsflächen bei …
Zu berücksichtigen sei bei der Abweichungsentscheidung auch das Interesse des Grundstücksnachbarn, sein Grundstück innerhalb eines Windeignungsgebiets selbst mit einer Windkraftanlage zu bebauen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09, Juris).Bei Windkraftanlagen sind zudem weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen: In dem Abstandsflächenrecht kommt es im Kern nicht auf Grenz-, sondern auf Gebäudeabstände an, mit der Folge, dass sich die Abstandsflächenfrage am Rande des prinzipiell unbebaubaren Außenbereichs und innerhalb dieses Bereichs nur dann in gleicher Weise stellt, wenn dieser Außenbereich ausnahmsweise mit mehreren Gebäuden bebaut ist (…Jäde, BauO LSA, § 66, Rn. 25, m.w.N.; vgl. zudem für eine Abweichung im Vorranggebiet: OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 2014, 3 M 1/14; vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014, 12 ME 227/13; OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Mai 2011, 4 A 485/09; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015, 22 ZB 15.1095, alle zitiert aus Juris):.
- OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 12 ME 227/13
Ausübung rechtmäßigen Ermessens bei der Abweichung von Grenzabstandsregelungen …
Die Antragsgegnerin hat das - auch grundrechtlich geschützte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25.5.2011 - 4 A 485/09 -, juris Rdn. 8) - Recht der Antragstellerin, ihr Grundstück baulich ausnutzen zu können oder ausnutzen zu lassen, nicht mit dem gebotenen Gewicht in die Ermessensentscheidung eingestellt.Vielmehr ist das Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, sein Grundstück baulich auszunutzen bzw. ausnutzen zu lassen, nach der gesetzgeberischen Wertung zunächst einmal prinzipiell gleichgewichtig (…vgl. Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl., § 5 Rdn. 27; s. auch Sächs. OVG, Beschl. v. 25.5.2011, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 27.01.2023 - 2 A 243/22
Rücknahme Unfallruhegehalt; Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; …
Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 23, st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 27.01.2023 - 3 A 225/22
Aufhebung des zunächst bezogenen Unfallruhegehalts eines Beamten; Zulassung der …
Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 23, st. Rspr.). - OVG Sachsen, 10.08.2020 - 2 A 860/18
Zulage; Planstellenreste; Teilzeit; maßgeblicher Zeitpunkt; Beamter
Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 23, st. Rspr.). - OVG Sachsen, 23.01.2023 - 2 A 251/22
Übernahme in das Beamtenverhältnis; Altersgrenze; Ausnahmen
Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 23, st. Rspr.). - OVG Sachsen, 22.01.2021 - 5 A 18/20
Prüfungsentscheidung; Begründungsanspruch; Schwierigkeitsgrad; Aufgabenstellung
Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 23, st. Rspr.). - OVG Sachsen, 05.12.2018 - 4 A 747/16
Fördermittel; Projektförderung; Jugendhilfe; Eigenmittel
Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 31. März 2015 - 4 A 8/14 -, juris Rn. 23, st. Rspr.). - OVG Sachsen, 15.11.2023 - 2 A 248/22
Militärdienst; wirtschaftliche Lage; Beweisanträge
Eine Divergenz liegt aber nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011 - 4 A 485/09 -, juris Rn. 13;… OVG NRW, Beschl. v. 7. Mai 2021 - 19 A 592/21.A -, juris Rn. 23).
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