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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24221
OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18 (https://dejure.org/2020,24221)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2020 - 4 A 525/18 (https://dejure.org/2020,24221)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 4 A 525/18 (https://dejure.org/2020,24221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BBodSchG § 4 Abs. 3 Satz 1, BBodSchG § 10 Abs. 1, VwGO § 114 Satz 2
    Bodenschutzrechtliche Sicherungsmaßnahme; Sanierung; Störerauswahl; Zusammenarbeit, ; Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18
    Ein gesetzliches Rangverhältnis zur gefahrenabwehrrechtlichen Heranziehung von Störern besteht daher grundsätzlich nicht (…vgl. VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 36), weil Ziel des Gesetzes eine effektive Gefahrenabwehr ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7 B 9.13 -, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass bei der Inanspruchnahme des Zustandsstörers regelmäßig eine Grenze durch den Verkehrswert nach der Sanierung gezogen wird (BVerwG, Beschl. v. 7. August 2013 - 7 B 9.13 -, juris Rn. 10), denn bei der Sanierung des Grundstücks des Klägers handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme nach § 2 Abs. 7 Nr. 2 BBodSchG, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, die Schadstoffe aber nicht beseitigen soll.

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18
    Der Zustandsverantwortliche muss auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen als stets nachrangig Haftender angesehen werden, dessen Inanspruchnahme nur dann ermessensfehlerfrei wäre, wenn Verursacher der Gefahr nicht (mehr) vorhanden oder zur Gefahrenbeseitigung außer Stande sind (BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 -, BVerfGE 102, 1-25, juris Rn. 53).

    Wird der Verkehrswert von den Kosten überschritten, entfällt in der Regel das Interesse des Eigentümers an einem künftigen privatnützigen Gebrauch des Grundstücks, und er kann noch nicht einmal damit rechnen, die entstehenden Kosten durch Veräußerung des Grundstücks gedeckt zu erhalten (BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 -, BVerfGE 102, 1-25, juris Rn. 54 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18
    § 114 Satz 2 VwGO regelt dagegen nicht die Voraussetzungen für die materiell-rechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Zulässigkeit des Nachschiebens von Ermessenserwägungen, sondern betrifft nur deren Geltendmachung im Prozess (BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 34 = juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18
    Ein gesetzliches Rangverhältnis zur gefahrenabwehrrechtlichen Heranziehung von Störern besteht daher grundsätzlich nicht (vgl. VGH BW, Urt. v. 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12 -, juris Rn. 36), weil Ziel des Gesetzes eine effektive Gefahrenabwehr ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 7 B 9.13 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt können nach allgemeinem Verfahrensrecht nur nachgeschoben werden (vgl. § 45 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 VwVwfG), wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 -, juris Rn. 20 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2022 - 10 S 2801/21

    Bodenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers eine …

    Dementsprechend hat sich die Störerauswahl auf der Primärebene leitend an den Erfordernissen einer effektive Gefahrenabwehr zu orientieren und muss - auch angesichts auf der Sekundärebene ggf. bestehender Ausgleichsansprüche (§ 24 Abs. 2 BBodSchG) - nicht notwendig bereits das Ziel einer nach Verursachungsbeiträgen gerechten Lastenverteilung verfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.2013 - 7 B 9.13 - juris; Senatsurteile vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - VBlBW 2013, 189 …und vom 13.03.2014 - 10 S 2210/12 - juris Rn. 30 ;… Senatsbeschluss vom 23.03.2021 - 10 S 140/20 - VBlBW 2021, 419 = juris Rn. 8 ; SächsOVG, Urteil vom 17.07.2020 - 4 A 525/18 - juris;… Giesberts/Hilf in Giesberts/Reinhardt a. a. O. § 4 Rn. 54 ff. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 10 S 140/20

    Klagebefugnis der Gemeinde bezüglich der Verbindlichkeitserklärung eines …

    Dass er im Rahmen der Störerauswahl - deren leitender Gesichtspunkt auf der Primärebene die effektive Gefahrenabwehr und nicht notwendiger Weise eine nach Verursachungsbeiträgen gerechte Lastenverteilung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.2013 - 7 B 9.13 - juris; Senatsurteile vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - VBlBW 2013, 189 …und vom 13.03.2014 - 10 S 2210/12 - juris Rn. 30 ; SächsOVG, Urteil vom 17.07.2020 - 4 A 525/18 - juris;… Giesberts/Hilf in Giesberts/Reinhardt, a. a. O. § 4 Rn. 54 ff. m. w. N.) - wegen der behördlichen Inanspruchnahme eines weiteren Störers zunächst nicht zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet wurde, begründet keine entsprechende Rechtsposition.
  • VG Sigmaringen, 14.05.2025 - 5 K 1737/22

    Bodenschutzrecht; Sanierungsanordnung; PFT-Schaden; Feuerwehreinsatz; …

    Eine anderweitige diesbezügliche Ermessensentscheidung des Beklagten hierzu liegt jedenfalls nicht vor (siehe dazu auch sogleich) und wäre insoweit mit dem bloßen Abstellen auf die Effektivität der Gefahrenbeseitigung (siehe dazu und zu den in diesem Zusammenhang vielfach angestellten Überlegungen zu einem Rangverhältnis von Störern statt vieler OVG Sachsen, Urteil vom 17.07.2020 - 4 A 525/18 -, juris, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris) auch nicht begründbar, jedenfalls wenn es - wie hier - auch an einem zugleich tenorierten Kostenvorbehalt bzw. einer Haftungsobergrenze fehlt (vgl. hierzu nur BayVGH, Urteil vom 26.09.2023 - 24 B 22.167 -, ZUR 2024, 111 und nachgehend BVerwG, Urteil vom 07.11.2024 - 10 C 12.23 -, NVwZ 2025, 681).
  • OVG Sachsen, 05.12.2024 - 6 B 108/24

    Eichenprozessionsspinner; polizeiliche Gefahr; öffentliche Sicherheit; …

    Verhältnismäßig ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, die dem Zustandsverantwortlichen abverlangt wird, nur bis zur sog. Opfergrenze, die sich - bei Inanspruchnahme des Eigentümers - am Verkehrswert des Grundstücks orientiert (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 -, juris Rn. 54 ff.; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2020 - 4 A 525/18 -, juris Rn. 26).
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