Rechtsprechung
| VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Der Kreis der Gebührenschuldner ist jedenfalls im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts hinreichend bestimmt, wenn in der Satzung der Gesetzestext des § 3 Satz 3 GUVG wiederholt wird. Die Auswahl eines Gesamtschuldners obliegt der Behörde im Rahmen der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Gebührenschuldner im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- VG Schwerin, 15.09.2005 - 4 A 3121/02
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Rn. 9 Zuvor hatte die Kammer mit Urteil vom 15. September 2005 (Az. 4 A 3121/02) den entsprechenden Heranziehungsbescheid für das Jahr 2001 wegen Nichtigkeit der damaligen Gebührensatzung aufgehoben.Rn. 15 Die Regelung in § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung zur Aufrundung auf volle Hektar gleiche einer Veranlagung mit einer Mindestgebühr, was dazu führe, dass die sich daraus ergebenen Berechnungseinheiten in die Gebührenkalkulation einzubeziehen seien (vgl. Urt. d. Kammer v. 19. Mai 2005 - 4 A 3121/02 -).
Rn. 17 In der mündlichen Verhandlung im Verfahren 4 A 3121/02 vom 15. September 2005 sei durch das Gericht darauf hingewiesen worden, dass die in § 5 Abs. 2 der alten Gebührensatzung enthaltene Regelung für Folgejahre rechtlich bedenklich sei.
Rn. 29 Die Ausführungen des Klägers stützten sich ausschließlich auf Vermutungen und Behauptungen mit dem Ziel, die entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin in der Sache 4 A 3121/02 und nach Konsultation mit Fachleuten des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Güstrow überarbeitete Gebührensatzung als rechtswidrig darzustellen.
Rn. 90 3. Auch den von der Kammer im Urteil vom 15. September 2005 (4 A 3121/02, S. 8 ff. des amtlichen Umdrucks) geäußerten Bedenken trägt die Kalkulation - wie auch die Regelung in § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung - in hinreichendem Maße nunmehr Rechnung.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05
Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der …
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Diesem abgabenrechtlichen (Re-)Finanzierungssystem ist immanent, dass die Gemeinde nur denjenigen Teil des genannten Personenkreises heranziehen darf, für den sie selbst vom Wasser- und Bodenverband als Mitglied zu Verbandslasten nach den §§ 28 ff. des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände i. V. m. § 3 (nunmehr: Abs. 1) Satz 1 GUVG in der damaligen Fassung (vgl. zu dieser rechtlichen Einordnung und zur fehlenden Geltung des Äquivalenzprinzips auf beiden Ebenen des Finanzierungssystems zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 23. Juni 2010 - 1 L 200/05 -, NordÖR 2011, 35, 36 ) herangezogen wird, gleichsam stellvertretend für den von ihr gegenüber dem Verband "repräsentierten" Personenkreis mit Nutzungsrecht für Grundstücke im Gemeindegebiet.Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Juni 2010 (a. a. O., S. 39) wird in ähnlichem Zusammenhang zu den katasterlichen Daten zutreffend ausgeführt:.
Im Urteil vom 23. Juni 2010 (a. a. O., S. 39) heißt es dazu:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1991 - 2 A 2058/89
Rückwirkung einer Satzung; Ersatzvornahme; Abgabensatzung; Gerichtliche …
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Die Wiederholung des Gesetzestextes in der Gebührensatzung reicht insoweit aus (vgl. OVG Münster, Urt. v. 10. Januar 1991 - 2 A 2058/89 -, NVwZ-RR 1992, 104, hier zitiert aus juris, Rn. 43;… Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 13.7).Zum anderen führen jedenfalls nicht methodisch bedingte Kalkulationsmängel von unbedeutendem Ausmaß nach Auffassung des Gerichts nicht stets zur Nichtigkeit der Gebührensatzung (…vgl. etwa die Nachweise bei Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 6.1.3 und 13.5.3; OVG Münster, Urt. v. 10. Januar 1991, a. a. O., Rn. 48 m. w. N.).
- OVG Bremen, 27.02.1990 - 1 BA 19/89
Beitragsbuch ; Hebeliste ; Deichverband; Öffentliche Bekanntgabe
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Dies gelte auch für nicht der Grundsteuer unterliegende Grundstücke (OVG Bremen, Urt. v. 27. Febr. 1990 - 1 BA 19/89 -, zitiert nach juris).Rn. 53 In einer beiläufigen, nicht streitentscheidenden Rechtsansicht (obiter dictum) hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in einem Verfahren betreffend die Festsetzung eines Deichbeitrags zwar Folgendes bemerkt (Urt. v. 27. Februar 1990 - 1 BA 19/89 - zitiert aus juris, Rn. 50):.
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Die Zweistufigkeit des vorliegenden Finanzierungssystems führt vielmehr dazu, dass die auf der zweiten Stufe Gebührenpflichtigen der umgelegten Beiträge der Mitgliedsgemeinde für den Wasser- und Bodenverband den Einwand erheben können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde zu Verbandslasten sei rechtswidrig, etwa weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, KStZ 2008, 12, 16). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97
Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Rn. 98 Ob an der Rechtsprechung zur Nichtigkeit einer Abgabensatzung wegen eines erheblichen methodischen Fehlers in der Abgabenkalkulation, der die Feststellung unmöglich macht, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 25. Febr. 1998 - 4 K 8/97, 4 K 18/97 -, KStZ 2000, 12, hier zitiert aus juris, Rn. 50), auch nach Inkrafttreten des Ersten Änderungsgesetzes zum Kommunalabgabengesetz vom 14. März 2005 noch festzuhalten ist, kann deshalb offen bleiben. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98
Antizipierte Benutzungsgebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenpflicht, …
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Rn. 71 3. Im Weiteren sind der Zeitpunkt der Entstehung der Gebühr und ihre Fälligkeit in § 5 Abs. 1 und 2 der Gebührensatzung - auch als antizipierte Jahresgebühr (OVG Greifswald, Urt. v. 23. Februar 2000 - 1 L 50/98 -, NordÖR 2000, 301, 302;… VG Schwerin, Urt. v. 29. Okt. 2009 - 8 A 2023/01 - Siemers, a. a. O., § 6 Anm. 13.6; a. A. für das dortige Landesrecht OVG Brandenburg, Urteil v. 22. Nov. 2006 - 9 B 13/05 -) - rechtlich einwandfrei normiert. - OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher …
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Im formell-rechtlichen Sinne versteht man darunter einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der katastermäßig vermessen und bezeichnet ist sowie im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder mit einer besonderen Nummer eines gemeinschaftlichen Grundbuchblatts geführt wird (…Vieweg, in: jurisPK-BGB Band 3, 5. Aufl. 2010, § 873 Rn. 7 m. w. N.; OVG Weimar, Beschl. v. 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 -, LKV 2011, 30, 32 m. w. N.), seine Bezeichnung, seine Größe und Lage (…Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 12. Aufl. 1983, § 15 V 1 a, S. 135). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; …
Auszug aus VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Stellvertretend dazu hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil vom 13. Februar 1990 (9 L 113/89, zitiert aus juris, Rn. 22 f.) zwar ausgeführt:.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16
Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer …
Sie wiederholt die Maßgaben des § 6 Abs. 4 Satz 2 und Satz 4 KAG M-V. Dass der Kreis der Nutzungsberechtigten nicht näher bestimmt ist und insbesondere die Arten der in Betracht kommenden Nutzungsrechte in der Vorschrift nicht erwähnt werden, ist unschädlich, denn die Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt (vgl. zu der ähnlichen Problematik bei § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG "sonstige Nutzungsberechtigte": VG Schwerin, Urteil vom 20. Januar 2011 - 4 A 543/06 -, juris Rn. 50 ; VG Greifswald, Urteil vom 18. Januar 2010 - 3 A 1421/07 -, n.v.; zum Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: OVG Münster…, Urteil vom 10. Januar 1991 - 2 A 2058/89 -, juris Rn. 43). - VG Greifswald, 21.02.2019 - 3 A 1230/17
Zulässigkeit der pauschalen Ermittlung der Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes …
- VG Greifswald, 19.05.2017 - 3 A 1221/15
Voraussetzungen für die Erhebung einer Umlagegebühr nach GUVG MV § 3 Abs 1 S 3
Unschädlich ist, dass die Satzungsregelung den Gesetzestext des § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG lediglich wiederholt (…VG Greifswald, Urt. v. 18.01.2010 - 3 A 1421/07 - n.v.; VG Schwerin, Urt. v. 20.01.2011 - 4 A 543/06 -, juris Rn. 50 ; a. A.: OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.12.2010 - 2 L 242/09 -, NVwZ-RR 2011 S. 419; Beschl. vom 4.7.2011 - 2 L 46/10 -, juris;… Arndt in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Arndt/Mücke, KAG SH, Stand 7/05, § 2 Rn. 59). - VG Greifswald, 23.01.2014 - 3 A 1372/12
Vorliegen einer Kostenunterdeckung; Korrektur einer methodisch fehlerhaften …
Für diese Prognose wird grundsätzlich von den Beitragsbescheiden des Wasser- und Bodenverbands des Vorjahres auszugehen sein (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20. Januar 2011 - 4 A 543/06 -, juris), sofern es keine Anhaltspunkte für eine abweichende Entwicklung der Beitragshöhe gibt.
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