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| VG Berlin, 21.09.2007 - 4 A 553.06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Maut und des Mautsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 491
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VG Berlin, 21.09.2007 - 4 A 553.06
Umstände, die ausnahmsweise eine andere Betrachtung rechtfertigten, und das bei der Auswahl zwischen mehreren Gesamtschuldnern bestehende sehr weite Ermessen der Behörde eingrenzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 [1669], und Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 11.93 -, NVwZ-RR 1995, 305 [307]), sind hier nicht ersichtlich. - BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 11.93
Schornsteinfeger - Rechnungslegung - Gesamtschuldner - Anfechtungsklage
Auszug aus VG Berlin, 21.09.2007 - 4 A 553.06
Umstände, die ausnahmsweise eine andere Betrachtung rechtfertigten, und das bei der Auswahl zwischen mehreren Gesamtschuldnern bestehende sehr weite Ermessen der Behörde eingrenzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 [1669], und Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 11.93 -, NVwZ-RR 1995, 305 [307]), sind hier nicht ersichtlich. - VG Köln, 04.05.2007 - 25 K 358/06
Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Autobahnmaut; Bestimmung des …
Auszug aus VG Berlin, 21.09.2007 - 4 A 553.06
Mit den Worten "bei der nachträglichen Mauterhebung", die nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ABMG durch Bescheid vorgenommen werden kann, bestimmt das Gesetz den insoweit für die Beurteilung des Nacherhebungsbescheids erheblichen Zeitpunkt in der Weise, dass spätestens bei Erlass des Widerspruchsbescheids die tatsächliche Wegstrecke nicht durch die Beklagte bzw. die Widerspruchsbehörde festgestellt werden konnte (vgl. auch Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 4. Mai 2007 - 25 K 358/06 -, Abdruck Seite 6).
- VG Berlin, 27.06.2018 - 4 K 362.17
Nachträgliche Mauterhebung für die Benutzung einer gebührenpflichtigen Autobahn …
Mit den Worten "bei der nachträglichen Mauterhebung" bestimmt das Gesetz den insoweit für die Beurteilung des Nacherhebungsbescheids erheblichen Zeitpunkt in der Weise, dass spätestens bei Erlass des Widerspruchsbescheids die tatsächliche Wegstrecke nicht durch die Beklagte bzw. die Widerspruchsbehörde festgestellt werden konnte (materielle Präklusionsvorschrift - st. Rspr., s. aus der Rspr. dieser Kammer nur VG Berlin, Urteil vom 21. September 2007 - VG 4 A 553.06 -, juris Rn. 17; VG Berlin…, Urteil vom 7. August 2008 - VG 4 A 178.08, juris Rn. 17; VG Berlin, Urteil vom 6. Juni 2018 - VG 4 K 258.16 -, UA S. 10). - VG Berlin, 22.05.2014 - 4 K 97.13 Rn. 25 Zutreffend hat die Beklagte ihrer Nacherhebungsberechnung jeweils eine - unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich unbedenkliche (vgl. Urteile der Kammer vom 21. September 2007 - VG 4 A 553.06 -, S. 4 des Entscheidungsabdrucks sowie vom 10. Januar 2008 - VG 4 A 212.07 -, S. 5 des Entscheidungsabdrucks) - Wegstrecke von 500 km zugrunde gelegt.
- VG Berlin, 02.11.2007 - 4 A 96.07
Nacherhebung der Maut
Rn. 18 In der Wegstreckenpauschale von 500 km sieht die Kammer keinen Mangel (vgl. Urteil vom 21. September 2007 - VG 4 A 553.06 -).
- VG Berlin, 07.08.2008 - 4 A 178.07
Mautnacherhebung bei Funktionsstörung des Mautgerätes
Wie die Kammer bereits entschieden hat, bestimmt das Gesetz mit den Worten "bei der nachträglichen Mauterhebung" den insoweit für die Beurteilung des Nacherhebungsbescheids erheblichen Zeitpunkt in der Weise, dass spätestens bei Erlass des Widerspruchsbescheids die tatsächliche Wegstrecke nicht durch die Beklagte bzw. die Widerspruchsbehörde festgestellt werden konnte (vgl. Urteile der Kammer vom 21. September 2007 in den Verfahren VG 4 A 205.06 und VG 4 A 553.06). - VG Berlin, 08.02.2008 - 4 A 227.07
Befreiung von der Autobahnmaut für Schausteller
Die grundsätzliche Zugrundelegung einer Wegstreckenpauschale von 500 km hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 21. September 2007 - VG 4 A 553.06 - für unbedenklich erklärt. - VG Berlin, 25.01.2008 - 4 A 277.07
Umfang der Mautpflicht im Rahmen des automatischen Mauterhebungsverfahrens
Denn die Beklagte hätte zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, also bei Erlass des Widerspruchsbescheides (siehe insoweit bereits die Urteile der Kammer vom 21. September 2007 in den Verfahren VG 4 A 553.06 sowie VG 4 A 205.06), anhand der von der Klägerin vorgelegten Unterlagen wegen Fehlens hier gebotener Erläuterungen durch die Klägerin selbst nicht die tatsächliche Wegstrecke der Benutzung feststellen können und hat ihrer Entscheidung dementsprechend in beiden Fällen zutreffend eine Wegstrecke von 500 km zugrunde gelegt.
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