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Rechtsprechung
   VG Halle, 26.02.2004 - 4 A 683/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,40608
VG Halle, 26.02.2004 - 4 A 683/01 (https://dejure.org/2004,40608)
VG Halle, Entscheidung vom 26.02.2004 - 4 A 683/01 (https://dejure.org/2004,40608)
VG Halle, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 4 A 683/01 (https://dejure.org/2004,40608)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 5 Abs. 2 BGWAS 2004 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) und Grundfläche(nzahl) ausweist - solche Bebauungspläne sind planungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen bzw. fehlerhaft (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 1989 -3 B 1418/88-; offen insoweit OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, wonach solche Fälle "unter Umständen" einen Planungsfehler darstellen könnten, was im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei) -, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass der Beitragsteil der Satzung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2011 -OVG 9 N 114.11-; VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 -6 ZB 09.1583- zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 -4 A 683/01-, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 21. April 2011 -VG 6 K 135/10-, zitiert nach juris, und vom 31. Mai 2012 -VG 6 K 256/08-) insgesamt nichtig ist.

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München…, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O., vom 11. Mai 2011 -VG 6 K 796/09 …und vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 5 Abs. 2 BGWAS 2004 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) und Grundfläche(nzahl) ausweist - solche Bebauungspläne sind planungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen bzw. fehlerhaft (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 1989 -3 B 1418/88-; offen insoweit OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, wonach solche Fälle "unter Umständen" einen Planungsfehler darstellen könnten, was im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei) -, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass der Beitragsteil der Satzung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2011 -OVG 9 N 114.11-; VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 -6 ZB 09.1583- zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 -4 A 683/01-, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 21. April 2011 -VG 6 K 135/10-, zitiert nach juris, und vom 31. Mai 2012 -VG 6 K 256/08-) insgesamt nichtig ist.

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München…, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O., vom 11. Mai 2011 -VG 6 K 796/09 …und vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 21.04.2011 - 6 K 135/10

    Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 5 Abs. 2 ABS 2009 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine zulässige Höhe der baulichen Anlagen oder eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) bzw. Grundfläche(nzahl) ausweist, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass die ABS 2009 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. Ausführungen oben) insgesamt nichtig ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 - 6 ZB 09.1583 - zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 - 4 A 683/01- zitiert nach juris).

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München…, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 7 Abs. 2 ABS 2011 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) bzw. Grundfläche(nzahl) ausweist - solche Bebauungspläne sind planungsrechtlich zwar selten, aber nicht von vornherein ausgeschlossen bzw. fehlerhaft (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 1989 -3 B 1418/88-; offen insoweit OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, wonach solche Fälle "unter Umständen" einen Planungsfehler darstellen könnten, was im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei) -, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass die ABS 2011 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. Ausführungen oben) insgesamt nichtig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2011 -OVG 9 N 114.11-; VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 -6 ZB 09.1583- zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 -4 A 683/01-, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 21. April 2011 -VG 6 K 135/10-, zitiert nach juris, und vom 31. Mai 2012 -VG 6 K 256/08-).

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München…, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O., vom 11. Mai 2011 -VG 6 K 796/09 …und vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Greifswald, 16.10.2014 - 3 A 509/13

    Anschlussbeitrag (Schmutzwasser); Vorteilsprinzip; Nichtigkeit der …

    Eine solche Regelung ist zulässig und geboten, wenn im Verbandsgebiet Grundstücke existieren, für die ein Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen aufweist (VG Halle, Urt. v. 26.02.2004 - 4 A 683/01 -, juris Rn. 36 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - C 61-68 und 80-84.75 -, BauR 1979, 315 [zum Erschließungsbeitragsrecht]).
  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 194/09

    Zulässigkeit der Zusammenfassung von biologisch reinigenden …

    Eine solche Regelung ist zulässig und geboten, wenn im Verbandsgebiet Grundstücke existieren, für die ein Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen aufweist (VG Halle, Urt. v. 26.02.2004 - 4 A 683/01, juris Rn. 36, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - C 61-68 und 80-84.75, BauR 1979, 315 [zum Erschließungsbeitragsrecht]).
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