Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.12.2010 - 4 A 749/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 124 Abs. 2
Kläranlage, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Befreiung, Abwasserbeseitigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung; Verlust des Lebensraums mehrerer geschützter, in einem das Abwasser klärenden Teich lebenden Amphibienarten als Folge der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung; Verlust des Lebensraums mehrerer geschützter, in einem das Abwasser klärenden Teich lebender Amphibienarten als Folge der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche ...
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.10.2008 - 2 K 590/05
- OVG Sachsen, 21.12.2010 - 4 A 749/08
- OVG Sachsen, 01.07.2011 - 4 A 86/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigungsanlage, Kleinkläranlage, …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.12.2010 - 4 A 749/08
Die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen nach dieser Vorschrift erfolgt nicht innerhalb des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 und 3 Abwasserbeseitigungssatzung, sondern in der Form eines gesonderten Verwaltungsverfahrens, das durch einen Antrag des Verpflichteten in Gang gesetzt wird (vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2010 - 4 A 101/10 - zu einer insoweit entsprechenden Satzung).
- OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum …
Etwaige Zumutbarkeitserwägungen seien nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08) im Rahmen eines gesonderten Befreiungsverfahrens zu prüfen.Diese Auffassung hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung vertreten (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08) und ausgeführt, dass schon die satzungsrechtliche Regelung eines Anschluss- und Benutzungszwanges eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Anordnungsbescheides darstellt (s. a. Beschluss vom 16. März 2010 - 4 A 250/08 -).
Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass individuelle Belange grundsätzlich Gegenstand eines gesonderten Befreiungsverfahrens zu sein haben (st. Rspr. des Senats, so etwa Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08).
Diese entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08).
- OVG Sachsen, 14.04.2011 - 4 A 779/10
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasser, …
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats aber auch geklärt (vgl. nur Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08 -, juris), dass die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen nicht innerhalb des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 und 3 AbwS 2008, sondern in der Form eines gesonderten Verwaltungsverfahrens erfolgt, das durch einen Antrag des Verpflichteten in Gang gesetzt wird (§ 5 AbwS 2008). - OVG Sachsen, 20.04.2011 - 4 A 102/11
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Kleinkläranlage, Stilllegungsanordnung, …
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats aber auch geklärt (vgl. nur Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08 -, juris), dass die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen nicht innerhalb des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 und 3 AbwS 2008, sondern in der Form eines gesonderten Verwaltungsverfahrens erfolgt, das durch einen Antrag des Verpflichteten in Gang gesetzt wird (§ 5 AbwS 2008). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2011 - 2 L 190/06
Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für ein Grundstück mit …
Diese - in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 09.04.2008 miterörterte - Frage ist Gegenstand eines separaten Verfahrens (zur Prüfung des Befreiungsanspruchs in einem gesonderten Verfahren vgl. auch: Sächs.OVG, Beschl. v. 27.12.2010 - 4 A 749/08 -, zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 01.07.2011 - 4 A 86/11
Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08 - wird zurückgewiesen.
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