Rechtsprechung
| VG Schwerin, 02.12.2004 - 4 A 79/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der …
So hat das erkennende Gericht mit rechtskräftigem Urteil vom 2. Dezember 2004 (Az. 4 A 79/02) die "1. - VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10
Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den …
So hat das erkennende Gericht mit rechtskräftigem Urteil vom 2. Dezember 2004 (Az. 4 A 79/02) die "1. - VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10
Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des …
So hat das erkennende Gericht mit rechtskräftigem Urteil vom 2. Dezember 2004 (Az. 4 A 79/02) die "1. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2024 - 3 LB 668/22
Festlegung einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
Rn. 38 Auf die vom Beklagten aufgeworfene Frage, ob die Satzung eine unwirksame Regelung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht aufweist, weil § 3 Abs. 1 und Abs. 2 unterschiedslos sowohl für Grundstücke, die nach Inkrafttreten der Satzung angeschlossen wurden bzw. angeschlossen werden konnten (Abs. 1), als auch für Grundstücke, die bereits vor dem Inkrafttreten der Satzung angeschlossen waren bzw. hätten angeschlossen werden können (Abs. 2), die Entstehung der Beitragspflicht auf den 1. Januar 2005 verschiebt (VG Schwerin, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 4 A 79/02 -, S. 8 ff. des Entscheidungsumdrucks; Urteil vom 4. März 2005 - 4 A 2485/03 -, S. 5 ff. des Entscheidungsumdrucks: jeweils unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 A 1156/84 -, OVGE 37, 188, 190), kommt es damit nicht mehr an.
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