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Rechtsprechung
   VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8931
VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12 (https://dejure.org/2012,8931)
VG Stade, Entscheidung vom 22.03.2012 - 4 A 85/12 (https://dejure.org/2012,8931)
VG Stade, Entscheidung vom 22. März 2012 - 4 A 85/12 (https://dejure.org/2012,8931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenfestsetzung, hier: Zweitgeräteprivileg

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 2 Abs. 2 S. 1 RGebStV; § 5 Abs. 3 S. 1 RGebStV
    Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkgebühren für einen als Arbeitsmittel genutzten internetfähigen Personalcomputer; Zulässigkeit einer Ausdehnung der Zweitgerätefreiheit auf internetfähigen Personalcomputer einer GmbH; Maßgeblichkeit einer Nutzung des Zweitgeräts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Erhebung von Rundfunkgebühren für einen als Arbeitsmittel genutzten internetfähigen Personalcomputer; Zulässigkeit einer Ausdehnung der Zweitgerätefreiheit auf internetfähigen Personalcomputer einer GmbH; Maßgeblichkeit einer Nutzung des Zweitgeräts ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …

    Auszug aus VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12
    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - NJW 2011, 946;… Urt. v. 17.08.2011 - 6 C 15.10 - NVwZ-RR 2012, 5; jeweils mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), der die Kammer folgt, sind internetfähige PCs Rundfunkempfangsgeräte und deren Nutzer haben Rundfunkgebühren zu zahlen, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt.

    Allerdings setzt die Zweitgerätebefreiung nach § 5 Abs. 3 RGebStV aufgrund der Gesetzessystematik erkennbar das Vorhandensein eigener herkömmlicher (Erst-)Geräte voraus (vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10

    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im …

    Auszug aus VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12
    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (…vgl. Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - NJW 2011, 946; Urt. v. 17.08.2011 - 6 C 15.10 - NVwZ-RR 2012, 5; jeweils mit weiteren Nachweisen und zitiert nach juris), der die Kammer folgt, sind internetfähige PCs Rundfunkempfangsgeräte und deren Nutzer haben Rundfunkgebühren zu zahlen, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt.

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 17.08.2011 a. a. O.) zwar entschieden, dass diese Regelung unabhängig davon gilt, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird, das heißt, der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 3 RGebStV erfasst danach grundsätzlich auch die Fälle, in denen das Grundstück und die dort zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte teils privat und teils geschäftlich genutzt werden.

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 7 BV 11.2265

    Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähiger PC

    Auszug aus VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12
    Die Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung nach § 5 Abs. 3 Satz1 RGebStV sind daher für die Klägerin als einer juristischen Person nicht erfüllt [vgl. zum Vorstehenden auch: Bay. VGH, Beschl. v. 08.11.2011 - 7 BV 11.2265 -, DÖV 2012, 159 (Leitsatz); VG Gelsenkirchen, Urt. v. 22.11.2011 - 14 K 5764/10 - jeweils zitiert nach juris].
  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10

    BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.; …

    Auszug aus VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12
    Die Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung nach § 5 Abs. 3 Satz1 RGebStV sind daher für die Klägerin als einer juristischen Person nicht erfüllt [vgl. zum Vorstehenden auch: Bay. VGH, Beschl. v. 08.11.2011 - 7 BV 11.2265 -, DÖV 2012, 159 (Leitsatz); VG Gelsenkirchen, Urt. v. 22.11.2011 - 14 K 5764/10 - jeweils zitiert nach juris].
  • VG Braunschweig, 20.11.2009 - 4 A 188/09

    Rundfunkgebührenpflicht für einen gewerblich genutzten internetfähigen PC

    Auszug aus VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 85/12
    Sie verweise auf das - derzeit nicht rechtskräftige - Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom 20. November 2009 (4 A 188/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - 2 A 201/12

    Erhebung von Rundfunkgebühren für beruflich genutzte neuartige …

    Rn. 15 Vgl. insoweit auch Bay. VGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 7 BV 11.2265 -, juris Rn. 17; VG Stade, Urteil vom 22. März 2012 - 4 A 85/12 -, juris Rn. 27; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22. November 2011 - 14 K 5764/10 -, juris Rn. 34 ff.
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