Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 2
Gewerberecht: Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden bei wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; Untersagung einer Tätigkeit; Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden; Mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 35 GewO
Gewerberecht; Anforderungen an die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden
Verfahrensgang
- VG Münster, 15.02.1991 - 4 K 1630/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 475
- DÖV 1992, 1070
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91
Diese haben nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit, sondern gelten für jeden Gewerbetreibenden, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 -- 1 C 94.78 --, GewArch 1982, 298, und sind darüberhinaus -- entgegen der Auffassung des Klägers -- von allen Personen zu beachten, die einen Gewerbetreibenden vertreten oder mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragt sind.Denn es lagen keine besonderen Umstände vor, die es ausschlossen, daß der Kläger in Zukunft den in § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO umschriebenen Tätigkeiten nachgehen würde (zum insoweit maßgeblichen Prognosemaßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 -- 1 C 94.78 --, aaO. und Urteil vom 16. März 1982 -- 1 C 124.80 --, GewArch 1982, 303, 304.
- BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91
Denn es lagen keine besonderen Umstände vor, die es ausschlossen, daß der Kläger in Zukunft den in § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO umschriebenen Tätigkeiten nachgehen würde (zum insoweit maßgeblichen Prognosemaßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 -- 1 C 94.78 --, aaO. und Urteil vom 16. März 1982 -- 1 C 124.80 --, GewArch 1982, 303, 304. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1989 - 4 A 762/89
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1991 - 4 A 935/91
Nach der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 10. November 1989 -- 4 A 762/89 --, GewArch 1990, 214, ist unter einem Betriebsleiter eine Person zu verstehen, die aufgrund ihrer Stellung im Betrieb, insbesondere auf Grund des Einstellungsvertrages, den Betrieb tatsächlich leitet.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1996 - 4 A 1819/95
Gewerberecht: Umfang der Gewerbeuntersagung bei wirtschaftlicher …
"Wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit im ausgeübten Gewerbe rechtfertigt auch die Untersagung der Tätigkeit als fachlich-technischer Leiter eines Handwerksbetriebes (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 29.10.1991 - 4 A 935/91 -, GewArch 1992, 143 ).«.Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 29.10.1991 - 4 A 935/91 -, GewArch 1992, 143 , folgendes ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2009 - 4 A 830/07
Zulässigkeit einer Untersagung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter wegen …
Rn. 36 - 4 A 935/91 -, GewArch 1992, 143; ähnlich BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 1 C 3.93 -, NVwZ 1997, 278, 281 a.E. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 224/15
Rechtmäßigkeit der Untersagung aller selbstständigen Gewerbe
Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015 - 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 12.4.2011 - 4 A 1449/08 -, juris, Rn. 2 und 34 ff., = NVwZ-RR 2011, 553, Beschluss vom 31.10.1996 - 4 A 1819/95 -, juris, Rn. 5 f., = GewArch 1997, 209, sowie Beschluss vom 29.10.1991 - 4 A 935/91 -, juris, Rn. 19 ff. = GewArch 1992, 143.
- VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864
Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …
Diese Verpflichtung gilt für jeden Gewerbetreibenden sowie auch für den Vertretungsberechtigten und den Betriebsleiter, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einzustehen haben und sich ggf. zur Rechenschaft ziehen lassen müssen, wenn der Betrieb trotz wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit fortgeführt wird (OVG NRW, U.v. 29.10.1991 - 4 A 935/91 - juris Rn. 19 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 4 B 220/15
Untersagung der weiteren selbständigen Ausübung eines Gewerbes wegen Verletzung …
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2015 - 4 B 1480/14 -, juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 12.4.2011 - 4 A 1449/08 -, juris, Rn. 2 und 34 ff., = NVwZ-RR 2011, 553, Beschluss vom 31.10.1996 - 4 A 1819/95 -, juris, Rn. 5 f., = GewArch 1997, 209, sowie Beschluss vom 29.10.1991 - 4 A 935/91 -, juris, Rn. 19 ff. = GewArch 1992, 143. - VGH Hessen, 27.10.1993 - 8 UE 1160/92
Gewerbeuntersagung gegenüber einem Vertretungsberechtigten; Verwertbarkeit einer …
Sie haben damit eine herausragende Position mit entsprechender Verantwortung inne (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 4 A 935/91 -, GewA 1992, 143). - LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20 Rn. 30 § 35 Abs. 1 S. 2 GewO ist durch Gesetz vom 15.5.1986 (BGBl 1, 721) mit Wirkung vom 01.08.1986 geändert worden, um Umgehungen von Gewerbeuntersagungen durch Ausweichen auf andere Tätigkeitsformen wirksam unterbinden zu können und damit einen möglichst lückenlosen Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden zu erreichen (OVG NRW, NVwZ-RR 1992, 475; GewArch 1990, 214).
- VG Ansbach, 19.11.2013 - AN 4 K 13.01408
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen UG und früheren Geschäftsführer; …
Diese ergibt sich insbesondere dann, wenn der Gewerbetreibende wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist und daher sichergestellt werden muss, dass die in der Praxis nicht seltenen Umgehungen von Gewerbeuntersagungen durch Ausweichen auf andere Tätigkeitsformen wirksam unterbunden werden und damit ein möglichst lückenloser Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden erreicht wird (OVG NRW, U.v. 29.10.1991 - 4 A 935/91 - GewArch 1992, 143). - OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 4093/96
Gewerbeuntersagung; Untersagung jeglicher; Betriebsleitung (Untersagung); …
Daraus wird geschlossen, daß eine Unzuverlässigkeit auch für die Betriebsleitung dann vorliegt, wenn keine besonderen Umstände geltend gemacht werden, die diese ausschließen (OVG Münster, Urt. v. 29. Oktober 1991 - 4 A 935.91 -, GewArch 1992, S. 143).
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