Rechtsprechung
| BSG, 18.08.2011 - B 4 AS 153/11 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Neubrandenburg - S 7 ER 191/10
- LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 10 B 372/10
- BSG, 18.08.2011 - B 4 AS 153/11 B
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Trotz der Kritik verschiedener Wohlfahrtsverbände haben das BVerfG und auch das Bundessozialgericht (BSG) unter Berücksichtigung dieser Prämissen die Ermittlung der Regelsätze aufgrund der Auswertung einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als verfassungsgemäß angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 u.a., bei juris; BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R, RdNr. 21 ff bei juris).Dabei haben sie insbesondere die Bestimmung der Referenzgruppen und die Veränderung der Bezugsgröße von 20 % auf 15 % der Einpersonenhaushalte bei der Ermittlung des Regelbedarfs Alleinstehender als vertretbar angesehen (BVerfG…, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, Rdnr. 96 ff.bei juris; BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R, RdNr. 37ff. bei juris).
Dies gilt auch für Herausnahme bestimmter Ausgabenpositionen, wie zum Beispiel alkoholische Getränke, Tabakwaren und Schnittblumen, da diese Herausnahme zwangsläufige Folge der wertenden Einflussnahme des Gesetzgebers auf die Statistik- und Verbrauchsmethode ist, die ihm im Rahmen seines Ausgestaltungsspielraums zusteht (BVerfG…, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, Rdnr. 113 ff.bei juris; BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R, RdNr. 52 f. bei juris).
Der Gesetzgeber ist nicht dazu verpflichtet, für diesen Bereich mindestens einen Betrag zu berücksichtigen, der den Erwerb einer Monatskarte im öffentlichen Nahverkehr ermöglicht, weil auch bei der Referenzgruppe keine Ausgaben in Höhe eines Monatsticket vorhanden sind (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R, RdNr. 72 bei juris).
In Erfüllung seines Gewährleistungsauftrags darf der Gesetzgeber insoweit wertende Entscheidungen treffen, wobei ihm im Bereich der Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu dem auch der Bereich der Mobilität gehört, ein größerer Gestaltungsspielraum zusteht, als bei Konkretisierung des zur Sicherung der physischen Existenz Notwendigen (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R, RdNr. 29 bei juris).
Hier muss nur das Minimum gewährleistet werden (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R, RdNr. 60 bei juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - L 2 AS 1210/22
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren …
Trotz der Kritik verschiedener Wohlfahrtsverbände haben das BVerfG und auch das BSG unter Berücksichtigung dieser Prämissen die Ermittlung der Regelsätze aufgrund der Auswertung einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als verfassungsgemäß angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 23.07.2014, Az.: 1 BvL 10/12, juris; BSG, Urteil v. 12.07.2012, Az.: B 4 AS 153/11 R, juris Rn. 21 ff.). - LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AS 1311/14 Zu Recht hat das SG auf die Rechtsprechung des BSG hingewiesen, wonach die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II für die Zeit seit 01.01.2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden ist (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R - juris).
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AS 1313/14 Zu Recht hat das SG auf die Rechtsprechung des BSG hingewiesen, wonach die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II für die Zeit seit 01.01.2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden ist (BSG, Urteil vom 12.07.2012 - B 4 AS 153/11 R - juris).
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