Rechtsprechung
| BAG, 01.11.1971 - 4 AZB 29/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bezeichnung des Urteils - Berufung - Bezeichnung des Gerichts
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 15.09.1971 - 6 Sa 93/71
- BAG, 01.11.1971 - 4 AZB 29/71
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 844/79 Sie berücksichtigt insbesondere nicht die grundlegende Entscheidung des Vierten Senats vom 1. November 1971 (AP Nr. 16 zu § 518 ZPO), der sich der Zweite Senat im Grundsatz bereits in der vom Landesarbeitsgericht angezogenen Entscheidung vom 5. Juli 1976 (…aaO) für den vorliegenden Fall einer nicht richtigen Angabe des Gerichts, gegen dessen Entscheidung sich das Rechtsmittel richtet, angeschlossen hat.
1. Der Vierte Senat hat in der Entscheidung AP Nr. 16 zu § 518 ZPO (mit zust. Anm. v. Mes) im Anschluß an die 6.
Schon der Vierte Senat hat in seinem Beschluß vom 1. November 1971 (AP Nr. 16 zu § 518 ZPO) zutreffend darauf hingewiesen, es komme nicht darauf an, ob üblicherweise erst nach Eingang der Berufungsbegründungsschrift terminiert werde und deswegen für die Parteien keine Verzögerung des Rechtsstreits eingetreten sei.
- BGH, 16.01.1986 - I ZR 181/84
Unzulässigkeit einer Berufung mangels zutreffender Bezeichnung des …
Dem ist nach der Rechtsprechung nur dann genügt, wenn der Prozeßgegner und - innerhalb der Berufungsfrist - auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich Gewißheit über die Identität des angefochtenen Urteils zu verschaffen (BGH, Beschl. v. 28. März 1958 - IV ZB 68/58, LM ZPO § 518 Nr. 10; Beschl. v. 3. Juli 1974 - V ZB 9/74, VersR 1974, 1100;… Urt. v. 27. Juni 1984 - VIII ZR 213/83, VersR 1984, 870; BAG, Beschl. v. 1. November 1971 - 4 AZB 29/71, AP ZPO § 518 Nr. 16). - BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72
Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des …
Zur Bezeichnung des Urteils, gegen das die Be rufung gerichtet ist, gehört auch die Bezeichnung des erstinstanzlichen Gerichts (im Anschluß an BAG AP Nr. 16 zu § 518 ZPO). - BAG, 15.03.1974 - 4 AZB 6/74
Berufungsschrift - Bezeichnung des angefochtenen Urteils - Bezeichnung des …
Zu der Bezeichnung des angefochtenen Urteils gehört wesentlich auch die Bezeichnung des Gerichts, das dieses Urteil erlassen hat (BAG AP Nr. 16 zu § 518 ZPO mit zustimmender Anmerkung von Mes; ferner AP Nr. 1, 12 und 17 zu § 518 ZPO und AP Nr. 5 zu § 553 ZPO). - BAG, 05.12.1974 - 3 AZR 137/74
Berufungsschrift - Gericht des anzufechtende Urteil - Unrichtige Angabe - Ablauf …
Unklarheiten können innerhalb der Berufungsfrist behoben werden; da ein Rechtsmittelkläger die ihm zur Verfügung stehende Berufungsfrist voll aus schöpfen kann, wenn er eine Berufung einlegt, steht es ihm auch frei, eine Berufungsschrift, die er vor Ablauf der Berufungs frist eingelegt hat und die den Anforderungen des § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht genügt, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist so zu ergänzen, daß sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BAG AP Nr. 16 zu § 518 ZPO mit zustimmender Anmerkung von Mes; BAG AP Nr. 18 zu § 518 ZPO [zu 2 der Gründe, mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Naendrup; das Urteil ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]).
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