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Rechtsprechung
   BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54190
BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 (https://dejure.org/2015,54190)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 (https://dejure.org/2015,54190)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 (https://dejure.org/2015,54190)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde - wertender Vergleich bei Aufbaufallgruppen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde - wertender Vergleich bei Aufbaufallgruppen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde - wertender Vergleich bei Aufbaufallgruppen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 TVöD, § 13 TVöD, VergGr 10 TVöD, § 4 Abs 1 TVÜ-Bund, § 17 Abs 1 TVÜ-Bund
    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde - wertender Vergleich bei Aufbaufallgruppen

  • IWW

    Anlage 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts, §§ 24 ff. TVÜ-Bund, § 25 Abs. 1 TVÜ-Bund, Anlage 2 zum TVÜ-... Bund, § 24 Satz 1 TVÜ-Bund, §§ 12, 13 TVöD, Anlage 2, 4 TVÜ-Bund, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 und Unterabs. 4 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 17 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund, § 11 Abs. 2 OWiG, § 23 Abs. 1 VwVfG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Bundesamtes für Güterverkehr für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde nach dem TVöD

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde - wertender Vergleich bei Aufbaufallgruppen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde; wertender Vergleich bei Aufbaufallgruppen

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Bundesamtes für Güterverkehr für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Gebietsfremde nach dem TVöD

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TVöD - und die Eingruppierung eines Sachbearbeiters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Rn. 11 Die als Eingruppierungsfeststellungsklage ohne Weiteres zulässige (vgl. dazu BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9) Klage ist unbegründet.

    Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis (st. Rspr., zuletzt bspw. BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 15 mwN).

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16;… 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17).

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Lauf der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16 mwN;… 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22).

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche …

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    So mag beispielsweise eine Klageabweisung ua. dem Umstand geschuldet sein, dass die klagende Partei keinen schlüssigen Klagevortrag erbracht hat (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 35).

    Rn. 25 bb) In einem zweiten Schritt ist dieser Vergleichstätigkeit die dabei wahrzunehmende "Normalschwierigkeit" bzw. "Normalbedeutung" zuzuordnen und ihr die besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit des klagenden Arbeitnehmers gegenüberzustellen (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 36).

    Rn. 28 cc) Erst wenn in dieser Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der zu vergleichenden Vergütungsgruppen zumindest hinsichtlich der Ausgangsvergütungsgruppe eine im weiteren Sinne "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde liegt, kann der - behauptete - Unterschied der jeweiligen Schwierigkeit und Bedeutung anhand der genannten Maßstäbe bewertet werden (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 37).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 292/10

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Dabei handelt es sich um eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (st. Rspr. zu Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT, zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14).

    Bei der Zuordnung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers hat das Tatsachengericht einen Beurteilungsspielraum (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 14).

    Die Bedeutung muss - aufgrund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Vergütungsgruppen führen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 22 mwN).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Anschließend ist zu klären, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe vorliegen (zB BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 27 mwN).

    beträchtlich, übersteigt (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37 mwN).

    Dies ist unzureichend (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 40).

  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 548/85

    Eingruppierung von Bußgeldsachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Demnach ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, die Sachverhaltsermittlung und Entscheidung im Ausgangsverfahren bei eingelegtem Einspruch nach der Organisation der Beklagten nur als unselbständigen Zwischenschritt innerhalb eines Arbeitsvorgangs zu begreifen (vgl. BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 548/85 -).

    Rn. 30 Der Kläger hat zwar - worauf er in der Revisionsbegründung zutreffend verweist - bereits erstinstanzlich auf das Urteil des Senats vom 15. Oktober 1986 (- 4 AZR 548/85 -) Bezug genommen und ausgeführt, der Senat habe dort hinsichtlich einer kommunalen Bußgeldsachbearbeiterin die Voraussetzungen der VergGr.

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere …

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., etwa BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 27 mwN).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Damit bewegt sich das Landesarbeitsgericht in dem ihm zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. dazu zB BAG 27. August 2008 - 4 AZR 470/07 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Lauf der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (…BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16 mwN; 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 14, BAGE 146, 22).
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (…BAG 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16; 18. März 2015 - 4 AZR 59/13 - Rn. 17).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt

    Auszug aus BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
    Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (zB BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 23 mwN).
  • LAG München, 19.10.2012 - 6 Sa 488/12

    Eingruppierung, Ordnungswidrigkeitensachbearbeiter

  • LAG Hamm, 18.06.2020 - 11 Sa 927/19

    Eingruppierung einer städtischen technischen Rechnungsprüferin; Anforderungen an …

    Die vorgetragenen Tatsachen müssten erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt, und müssten einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - ).

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - darauf hingewiesen, dass der bloße Verweis auf ein Urteil zur Darlegung einer Vergleichstätigkeit nicht ausreiche, wenn zum konkreten Inhalt der Vergleichstätigkeit kein konkreter Vortrag erbracht werde.

    Anschließend ist zu klären, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe vorliegen (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - mwN).

    Für einen schlüssigen Vortrag genügt dabei eine genaue Darstellung der eigenen Tätigkeit nicht, wenn ein Heraushebungsmerkmal in Anspruch genommen wird (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - mwN).

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - mwN).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass arbeitsgerichtliche Entscheidungen in Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten regelmäßig nicht zwingend verallgemeinerungsfähige Aussagen über die dort beurteilte Tätigkeit im Allgemeinen enthalten (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 -).

    In einem zweiten Schritt ist dieser Vergleichstätigkeit die dabei wahrzunehmende "Normalschwierigkeit" bzw. "Normalbedeutung" zuzuordnen und ihr die besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit des klagenden Arbeitnehmers gegenüberzustellen (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - BAG 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 -).

    In der Entgeltgruppe 12 wird mithin ein Wissen und Können verlangt, das die Anforderungen der Entgeltgrupp 11 in gewichtiger Weise, d. h. beträchtlich, übersteigt (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 -; BAG 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 -).

    Die Bedeutung muss - aufgrund ihres Gehalts als Heraushebungsmerkmal - zumindest zu einer deutlich wahrnehmbar gesteigerten Tätigkeitsanforderung gegenüber den voranstehenden Entgeltgruppen führen (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - BAG 21.03.2012 - 4 AZR 292/10 -).

    Rn. 104 (d) Erst wenn in dieser Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der zu vergleichenden Entgeltgruppen zumindest hinsichtlich der Ausgangsvergütungsgruppe eine im weiteren Sinne "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde liegt, kann der - behauptete - Unterschied der jeweiligen Schwierigkeit und Bedeutung anhand der genannten Maßstäbe bewertet werden (BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 -).

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit in der Ausgangsentgeltgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (erstmals zum wertenden Vergleich BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B II 3 c der Gründe;… weiterhin etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38; 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 18 ff.;… 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 17 ff., 34;… 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 14).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierung ab 1. Januar 2014 aufgrund der Überleitung in den TV EntgO Bund nach den §§ 12, 13 TVöD/Bund fand im Fall der Klägerin mangels einer Änderung der Tätigkeit nicht statt (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 12).
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