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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,121
BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67 (https://dejure.org/1967,121)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1967 - 4 AZR 12/67 (https://dejure.org/1967,121)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 (https://dejure.org/1967,121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe - Vertretung - Inhaber eines Arbeitsplatzes - Verhinderung an Dienstleistung - Wiederbesetzung - Ausschreibung - Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Zeitliche Begrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 23 § 24

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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.03.1967 - 4 AZR 107/66

    Tätigkeit eines Angestellten - Vorübergehende Ausübung - Wille bei Übertragung - …

    Auszug aus BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67
    Ein weiteres Bedürfnis, Aushilfskräfte heran zuziehen, entstand durch das Ausscheiden eines anderen Beamten am 4" Januar 1963o Mit den gewöhnlichen Vertre tungen bei Urlaub und Krankheit ist der Kläger nicht befaßt worden; der Kläger hat das nicht behauptet, und nach dem Vortrag der Beklagten ist hierfür ein anderer Angestellter als sog«, "Springer" eingesetzt wordene Hierdurch wird aber die Richtigkeit des Ergebnisses der angefochtenen Entscheidung nicht berührte Dem Kläger war die Tätigkeit in der Hebestelle zwar nicht zur Vertretung, aber gleichwohl nur zur vorübergehenden Ausübung übertragene Das bestimmt sich nicht rückschauend danach, wie lange die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist, sondern nach dem vom Arbeitgeber bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen (BAG 4 AZR 107/66 vom 22" März 196, demnächst AP Nr" 9 zu § 1 TVG Tarifverträge; BAVAV, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung be stirnt)" Die Mitteilung der Beklagten, daß der Kläger im Schalterdienst der Hebestelle vertretungsweise tätig werden solle, entsprach zwar nach ihrem Wortlaut nicht dem wirklichen Sachverhalt" Der Kläger mußte aber aus ihr entnehmen, daß die Beklagte ihn mit der Tätigkeit in -der Hebestelle nicht auf Dauer beauftragen wollte" Die Umstände, unter denen er in der Hebestelle tätig werden sollte, nämlich daß Beamtendienstposten nicht besetzt 6 waren, kannte er0 Die Feststellung des angefochtenen Urteils, die Parteien seien hei der Übertragung der Tätigkeit im November 1962 darüber einig gewesen, daß der Kläger die Arbeit in der Hebestelle wie auch bereits im Jahre I960 nur vertretungsweise übernehmen solle, ist daher sinngemäß dahin auszulegen, daß der Wille der Parteien nach der von der Beklagten abgegebenen Erklärung und den dem Kläger erkennbaren Umständen aif eine vorüber gehend, und zwar aushilfsweise auszuübende Tätigkeit gerichtet war, so wie die Parteien I960 unter ähnlichen Umständen ausdrücklich eine Aushilfstätigkeit vereinbart hatteno Im übrigen kommt es entgegen der Meinung der Revision auf eine rechtsgeschäftliche Einigung der Parteien über die nur vorübergehende Ausübung der Tätigkeit in der Eebestelle nicht an" Die Zuweisung einer vorüber gehenden Tätigkeit liegt im allgemeinen im Weisungsrecht des Arbeitgeberso Ob der Kläger die vorübergehende Ausübung der höherwertigen Tätigkeit hätte ablehnen t.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Rechtsmißbrauch liege vor, wenn die vorübergehende Übertragung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei (5. Juli 1967 - 4 AZR 162/66 - und 11. Oktober 1967 - 4 AZR 448/66 - AP TVG § 1 Tarifverträge: BAVAV Nrn. 10, 11; 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP BAT § 24 Nr. 2).

    Das folgt schon daraus, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, bei der Anwendung des § 24 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nicht besteht (zB 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP BAT § 24 Nr. 1; 8. Juni 1983 - 4 AZR 608/80 - BAGE 43, 65; 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP BAT § 24 Nr. 8 mwN).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …

    Dazu wird vom Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt, daß es nach § 24 Abs. 1 BAT eine zeitliche Grenze für die vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit nicht gibt (vgl. die Urteile des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT und 25. Oktober 1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der …

    Eine solche vorüber gehende Übertragung ist nach der Rechtsprechung des Senats schon aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich, während eine dauernde Übertragung der gleichen Tätigkeit der Änderung des ArbeitsVertrages bedarf (AP Nr. 1 zu § 24 BAT).

    Darauf hat der Senat bereits hingewiesen (AP Nr. 1 zu § 24 BAT; ebenso Clemens-Scheuring-Steingen-Goerner-Opalke, BAT § 24 Anm. 1 a).

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