Rechtsprechung
| BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 148/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewährung - Höhergruppierung - Merkmale einer Vergütungsgruppe - Qualifizierte Tätigkeit - Festgesetzter Zeitraum - Angestellte der Steuerverwaltung - Außendienst - Sachbearbeiter - Mitarbeiter - Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger - Geschäftsverteilungsplan
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 26.01.1967 - 2 Sa 354/64
- BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 148/67
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 433/66
Sonstige Angestellte - Gleichwertige Fähigkeiten - Wissenschaftliche …
Auszug aus BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 148/67
Es kommt nicht darauf an, ob der Angestellte bei der ihm übertragenen Tätigkeit jederzeit alle von ihm geforderten Fähigkeiten für jeden einzelnen Arbeitsvorgang einzusetzen hat (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.Juli 1 9 6 7 - 4 AZR 433/66 - demnächst AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 26.06.1963 - 4 AZR 277/62
Aufgabenkreis - Übertragung einer Tätigkeit - Eingruppierung des Angestellten - …
Auszug aus BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 148/67
vom Landesarbeitsgericht zu treffenden Feststellungen nicht unter die VergGr" IV b fällt, muß geprüft v/erden, ob der Kläger eine seiner abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung entsprechende, nach VergGr" III zu bewertende Tätigkeit ausgeübt hat, und ob er sich in dieser Tätigkeit 8 1/2 Jahre bewährt hat" Labei kommt es auch darauf an, ob die Tätigkeit des Klägers als amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger nicht als eine Gesamttätigkeit angesehen werden muß, die einheitlich zu bewerten ist (BAG 14, 231 = AP Nr" 99 zu § 3 TO.A)" Las ist der Pall, wenn eine Aufspaltung der Tätigkeit des Klägers einer natürlichen Betrachtungsweise widerspricht, weil z"B" Verwaltungspraxis, Geschäftsver teilungspläne, kurzum die Verkehrsauffassung in der Finanz Verwaltung, die Tätigkeit eines amtlichen landwirtschaftlichen Sachverständigen als einheitliche, nicht weiter in Teiltätigkeiten zerlegbare Tätigkeit ansehen" Lafür spricht auch der in den Instanzakten Bl" 151 d-f« festgohaltene Vermerk über das Ergebnis der Besprechung mit den Bewertungsreferenten und den Organisationsrefereilten der Oberfinanzdirektionen des Landes N vom 10" April 1953« Hiernach waren die Teilnehmer dieser Besprechung sich darüber einig, daß das neue Aufgabengebiet der amtlichen landwirtschaftlichen - g- Sachverständigen nicht nach Einzelarbeiten beurteilt werden kann" sondern als Ganzes anzusehen ist" Eie Frage, ob es sich um eine einheitlich-.zu bewertende Gesamttätigkeit handelt, ist auch von Bedeutung für die Frage des Außendienstes" Denn wenn der Kläger eine Gesamttätigkeit verrichtet, die einheitlich zu bewerten ist, dann ist der Kläger als Angestellter des Außendienstes anzusehen, wenn dieser der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt".
- BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82
Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem …
Der Kläger wird nämlich sowohl nach der Behördenorganisation als auch nach der Art seines Einsatzes unstreitig ausschließlich mit den spezifischen Aufgaben eines Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen beschäftigt (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
Eine Definition des Arbeitsvorgangs, auf die die Tarifvertragsparteien bei Vereinbarung der neuen Eingruppierungsregelungen hätten zurückgreifen können, ist dabei nicht erfolgt (vgl. zB die Verwendung des Begriffs ohne jegliche Erläuterung in BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 - 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 -). - BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer …
Eine Definition des Arbeitsvorgangs, auf die die Tarifvertragsparteien bei Vereinbarung der neuen Eingruppierungsregelungen hätten zurückgreifen können, ist dabei nicht erfolgt (vgl. zB die Verwendung des Begriffs ohne jegliche Erläuterung in BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 - 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 -). - BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22
Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts
Eine Definition des Arbeitsvorgangs, auf die die Tarifvertragsparteien bei Vereinbarung der neuen Eingruppierungsregelungen hätten zurückgreifen können, ist dabei nicht erfolgt (vgl. zB die Verwendung des Begriffs ohne jegliche Erläuterung in BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 - 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 -). - BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 34/22
Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines …
Eine Definition des Arbeitsvorgangs, auf die die Tarifvertragsparteien bei Vereinbarung der neuen Eingruppierungsregelungen hätten zurückgreifen können, ist dabei nicht erfolgt (vgl. zB die Verwendung des Begriffs ohne jegliche Erläuterung in BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 349/72 - 27. März 1968 - 4 AZR 256/67 - 14. Februar 1968 - 4 AZR 148/67 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".