Rechtsprechung
| BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 19.10.1982 - 1 Ca 293/82
- LAG Hamm, 05.01.1984 - 4 Sa 250/83
- BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1079/78
Ständige Vertretung - Vertretung bei Abwesenheit - Vertretung bei Krankheit - …
Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
Das entspricht der Senatsrechtsprechung, wonach ein ständiger Vertreter die Leitungsaufgabe ununterbrochen während seiner gesamten Arbeits zeit selbst dann ausübt, wenn er sich gerade mit anderen Aufgaben als mit Leitungsaufgaben beschäftigt; denn auch dann muß der ständige Vertreter jederzeit und sofort in der Lage sein, aktiv durch Erteilung der erforderlichen Anordnungen und fachlichen Weisungen Leitungsaufgaben wahrzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 -, AP Nr. MM zu §§ 22, 23 BAT 1975).Dann muß davon ausgegangen werden, daß sie diesen beiden Begriffen jeweils eine unterschiedliche Bedeutung beimessen, zumal der Begriff der ständigen Vertretung im Beamtenrecht schon lange eine spezifische Bedeutung hat und auch vom Senat entsprechend verstanden wird (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 -, AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Der ständige Vertreter ist während der gesamten Arbeitszeit mit Leitungsaufgaben befaßt (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 25.08.1971 - 4 AZR 375/70
Meister - Gärtnermeister - Tätigkeit im Gartenbau
Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
Dann muß davon ausgegangen werden, daß sie diesen beiden Begriffen jeweils eine unterschiedliche Bedeutung beimessen, zumal der Begriff der ständigen Vertretung im Beamtenrecht schon lange eine spezifische Bedeutung hat und auch vom Senat entsprechend verstanden wird (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 -, AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Der ständige Vertreter ist während der gesamten Arbeitszeit mit Leitungsaufgaben befaßt (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1079/78 AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
- BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr
Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zum Arbeitsvorgang bei Leitungsaufgaben (vgl. BAG Urteil vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80
Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …
Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
Danach ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72
Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu …
Auszug aus BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 150/84
Danach ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. BAG 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 93/18
Zulage gemäß Protokollnotiz 2 der Anlage 1 zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie …
Die Arbeitnehmerin muss daher nicht mindestens zur Hälfte ihrer Arbeitszeit tatsächlich Einzeltätigkeiten der dort genannten Funktion ausüben (vgl. BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 150/84 - juris-Rn. 18;… zum Tarifmerkmal der "ständigen Vertretung" iSd. § 12 TV-Ärzte/TdL ebenso BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 336/09 - Rn. 23 mwN).Das sind einerseits die Wahrnehmung der Funktion im Vertretungsfall und andererseits die übrigen übertragenen Tätigkeiten, beim Kläger die des Altenpflegers (vgl. BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 150/84 - juris-Rn. 12, 18).
Er erfüllt damit das Funktionsmerkmal der Leitung während seiner gesamten Arbeitszeit, so dass die Tätigkeit nicht weiter aufspaltbar ist (BAG 23. Januar 1985 - 4 AZR 150/84 - juris-Rn. 18).
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