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| BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Große Werkstätte - Zahl der ausgebildeten Jugendlichen - Förmliches Berufsausbildungsverhältnis - Räumliche Größe der Werkstätte - Zahl der tätigen Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 11.01.1977 - 3 Sa 21/75
- BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77
Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung …
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Das Landesarbeitsgericht übersieht jedoch, daß aufgrund der ab 1. Januar 1975 geltenden Neufassung der §§ 22, 23 BAT die tarifliche Mindestvergütung des Klägers nunmehr davon abhängig ist, ob die Hälfte seiner Arbeitszeit mit "Arbeitsvorgängen" aus gefüllt war, die den vom Kläger für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen entsprechen (vgl. das Urteil des Senats vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975" auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).V b BAT Fallgruppe 4 erfüllt werden (vgl. auch dazu das Urteil vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975" auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64
Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen …
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Ent gegen der Meinung des Klägers kommt daher auch, da eine solche nach den neuen §§ 22, 23 BAT rechtlich nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975" eben falls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), zu seinen Gunsten die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit nicht mehr in Betracht.Dennoch bedarf es nicht der Feststellung der vom Kläger im einzelnen zu erbringenden "Arbeitsvorgänge" im Sinne des § 22 BAT n.F., die bei Angestellten mit Leitungsfunktionen besonderen Schwierigkeiten begegnen kann (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), weil das Landesarbeitsgericht mit revisionsrechtlich nicht zu beanstanden der Begründung beim Kläger bereits die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der VergGr.
- BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76
Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung - …
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Ent gegen der Meinung des Klägers kommt daher auch, da eine solche nach den neuen §§ 22, 23 BAT rechtlich nicht mehr möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975" eben falls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), zu seinen Gunsten die Annahme einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit nicht mehr in Betracht.Dennoch bedarf es nicht der Feststellung der vom Kläger im einzelnen zu erbringenden "Arbeitsvorgänge" im Sinne des § 22 BAT n.F., die bei Angestellten mit Leitungsfunktionen besonderen Schwierigkeiten begegnen kann (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), weil das Landesarbeitsgericht mit revisionsrechtlich nicht zu beanstanden der Begründung beim Kläger bereits die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der VergGr.
- BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75
Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Aus dem Sinn und Zweck der Tarifnorm und aus dem tariflichen Ge samt Zusammenhang fblgert das Landesarbeitsgericht Jedoch mit Recht, daß die Tarif vertragsparteien hier - anders als bei anderweitiger Verwendung des Wortes "groß" in sonstigen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen (vgl. Urteil des Senats BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form) - nicht in erster Linie auf die räumliche Größe der betreffenden Werkstätte abstellen, sondern auf die Zahl der darin in der Regel zur Ausbildung befindlichen Jugendlichen. - BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76
Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche …
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Entgegen der Meinung des Klägers kommt es auch nicht auf vergleichbare Richtlinien der Handwerkskammern oder die Vergütung von Angestellten mit ähnlichen Aufgaben in anderen Bundesländern an (vgl. das Urteil des Senats vom 5« Juli 1978 - 4 AZR 795/76 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975, sowie BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76
Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Im übrigen handelt es sich bei dem Begriff der "großen Werkstätte" um einen besonders weit gefaßten allgemänen (unbestimmten) Rechtsbegriff, so daß bei seiner Anwendung den Instanzgerichten ein besonders großer Beurteilungsspielraum zuzugestehen ist (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 7 3 V 7 6 [demnächst] AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, auch BAG AP Nr. 2 zu § 38 TVAL II). - BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 258/72
Schulen der Länder - Herausnahme der Lehrer - Lehrer im Schuldienst - Tariflicher …
Auszug aus BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77
Im übrigen führt das Landesarbeitsgericht richtig aus, daß der Kläger allein aus den die Materie verwaltungsintern regelnden Erlassen der zuständigen Berliner Landesverwaltung keine Rechte herleiten kann, weil diese lediglich den Charakter behördenintern geltender Verwaltungsanordnungen haben und weder Tarifrecht darstellen noch durch an sich mögliche einzelvertragliche Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrages der Prozeßparteien gemacht worden sind (vgl. BAG AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"
Bei einer "großen Ausbildungswerkstätte" kommt es entscheidend auf die Zahl der darin ausgebildeten Personen an; lediglich in Zweifelsfällen können andere Umstände mitherangezogen werden (Bestätigung von BAG Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975).In seiner Entscheidung vom 4. Oktober 1978 (- 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Senat betont, bei dem Eingruppierungsmerkmal der "großen Werkstätte" handele es sich um einen besonders weit gefaßten allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein großer Beurteilungsspielraum zustehe.
Diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, die im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, stehen, ist zuzustimmen.
Diese Bewertung des Landesarbeitsgerichts hält sich im Rahmen des ihm bei diesem Rechtsbegriff zustehenden großen Beurteilungsspielraums (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO).
Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, dazu ausgeführt hat, ist für die Größe der Werkstätte ohne rechtliche Bedeutung, daß darin sozial geschädigte oder minderbegabte Personen ausgebildet werden.
Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung ist dem Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, nicht zu entnehmen, daß der Senat eine Ausbildungswerkstätte, die auf die Ausbildung von mindestens 10 Personen ausgelegt ist, als "große Ausbildungswerkstätte" angesehen hat.
Zwar können nach der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, aaO, auch andere Umstände als die Zahl der in der Werkstätte ausgebildeten Personen zur Bestimmung der "Größe" der Werkstätte mitherangezogen werden.
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 846/93 In seiner Entscheidung vom 4. Oktober 1978 (4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Senat betont, bei dem Eingruppierungsmerkmal der "großen Werkstätte" handele es sich um einen besonders weit gefaßten allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein großer Beurteilungsspielraum zustehe.
b) Diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, die im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., stehen, ist zuzustimmen.
Diese Bewertung des Landesarbeitsgerichts hält sich im Rahmen des ihm bei diesem Rechtsbegriff zustehenden großen Beurteilungsspielraums (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O.).
Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., dazu ausgeführt hat, ist für die Größe der Werkstätte ohne rechtliche Bedeutung, daß darin sozial geschädigte oder minderbegabte Personen ausgebildet werden.
e) Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung ist dem Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., nicht zu entnehmen, daß der Senat eine Ausbildungswerkstätte, die auf die Ausbildung von mindestens 10 Personen ausgelegt ist, als "große Ausbildungswerkstätte" angesehen hat.
f) Zwar können nach der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., auch andere Umstände als die Zahl der in der Werkstätte ausgebildeten Personen zur Bestimmung der "Größe" der Werkstätte mitherangezogen werden.
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 845/93 In seiner Entscheidung vom 4. Oktober 1978 (4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat der Senat betont, bei dem Eingruppierungsmerkmal der "großen Werkstätte" handele es sich um einen besonders weit gefaßten allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein großer Beurteilungsspielraum zustehe.
b) Diesen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, die im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., stehen, ist zuzustimmen.
Diese Bewertung des Landesarbeitsgerichts hält sich im Rahmen des ihm bei diesem Rechtsbegriff zustehenden großen Beurteilungsspielraums (Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O.).
Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., dazu ausgeführt hat, ist für die Größe der Werkstätte ohne rechtliche Bedeutung, daß darin sozial geschädigte oder minderbegabte Personen ausgebildet werden.
e) Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung ist dem Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., nicht zu entnehmen, daß der Senat eine Ausbildungswerkstätte, die auf die Ausbildung von mindestens 10 Personen ausgelegt ist, als "große Ausbildungswerkstätte" angesehen hat.
f) Zwar können nach der Entscheidung des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP, a.a.O., auch andere Umstände als die Zahl der in der Werkstätte ausgebildeten Personen zur Bestimmung der "Größe" der Werkstätte mitherangezogen werden.
- BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 607/77
Meister - Selbständigkeit - Leiter der Elektrowerkstatt - Landeskrankenhauses - …
V b BAT Fallgruppe 29 auch noch ausdrücklich im Sinne einer wesentlichen Heraushebung "große" Selbständigkeit fordern, so verlangen sie damit bei den von der Tarifnorm erfaßten Meistern nach Tarifwortlaut Sinn und Zweck 11 der Norm sowie dem tarifliden Gesamt Zusammenhang eine besonders breite, weitreichende Selbständigkeit, die sich insbesondere in außergewöhnlicher Weisungsfreiheit und Dispositionsfreiheit äußern kann, wobei freilich jeweils den Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 [demnächst] AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975, im Anschluß an BAG AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG Io, 161 [168] = AP Nr. 78 zu § 3 TOA; auch Clemens-Seheuring- Steingen-Görner-Opalke, BAT, Hauptband II Anm. 11o, sowie Däubler-Gmelin, Vergütungsordnung des BAT, VergGr. V b Rdnrn. 148 ff., S. 217).Wegen des hier besonders weit gefaßten unbestimmten Rechtsbegriffes steht dabei den Tatsacheninstanzen ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. auch dazu das zuletzt genannte Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15
Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V
Die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat angesprochenen Richtlinien über die Eingruppierung der an Schulen in Bayern im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten staatlichen Lehrkräfte und sonstigen staatlichen Beschäftigten fanden mangels Inbezugnahme keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien (…vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 16; 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - juris-Rn. 24) und hätten ohnehin keinen tariflichen Normcharakter (vgl. für die Lehrereingruppierungsrichtlinien der TdL BAG 6. Oktober 1981 - 4 AZN 352/81 - BAGE 36, 241). - BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77
Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung …
Umgekehrt übersieht aber auch die Klägerin, daß es nicht darauf ankommt, wie vergleichbare Angestellte bei anderen Landratsämtern vergütet bzw. Beamte mit ähnlichen Aufgaben besoldet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 4. Oktober 1 9 7 8 - 4 AZR 191/77 [demnächst] AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975" und 5. Juli 1 9 7 8 - 4 AZR 795/76 -, [demnächst] AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975 auch BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT). - BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79
Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit …
Dabei ist allerdings den Umständen des Einzelfalles jeweils Rechnung zu tragen (vgl. auch Urteile vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 -, AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 27. Januar 1971 - 4 AZR 139/70 -, AP Nr. 37 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 10, 161, 168 = AP Nr. 76 zu § 3 TOA). - BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77
Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte
Hierbei handelt es sich nämlich um eine lediglich verwal tungsintern wirkende Verwaltungsanordnung, der keinerlei zivil- bzw. arbeitsrechtliche Bedeutung zukommt, zumal der Kläger selbst nicht behauptet, daß der Inhalt dieses Erlasses mit ihm arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden sei (vgl. die Urteile des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 [demnächst] AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975, AP Nrn. 85 und 84 zu §§ 22, 23 BAT, BAG 23, 83 T9o] = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, AP Nrn. 2, 4 und 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie AP Nrn. 37 und 34 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79
Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit - …
Der Begriff der "kleinen Kassen" ist ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten folglich ein großer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BAG AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte). - BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77
Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - …
Ansonsten handelt es sich hei dem Begriff des "Informationsmaterials von herausragender politischer Bedeutung" um einen ganz besonders weit gefaßten allgemeinen (unbestimmten) Rechts begriff, bei dessen Anwendung den Tatsachengerichten ein sehr weiter Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
Eingruppierung eines Arbeitserziehers - Anspruch auf Vergütung aus der VergGruppe …
- BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 840/77
Kreissparkassen in Bayern - Rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts - …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 545/87
Erschwerniszulagen für Arbeitnehmer bei den amerikanischen …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 548/87
Anspruch eines bei den amerikanischen Streitkräften (Stationierungsstreitkräften) …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 549/87
Erschwerniszulagen für Arbeitnehmer bei den amerikanischen …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 552/87
Erschwerniszulagen bei den Stationierungsstreitkräften - Berücksichtigung des …
- BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 230/87
Eingruppierung von Müllwagenfahrern bei US-Streitkräften - Anforderungen an einen …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 546/87
Erschwerniszulagen für Arbeitnehmer bei den amerikanischen …
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 551/87
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 547/87
Anspruch eines bei den amerikanischen Streitkräften als Dachdecker beschäftigten …
- BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 672/79
- BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 550/87
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