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| BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeiten in Kohlenkellern - Zuschlagspflicht - Arbeiten in Kohlenbunkern - Lohnzuschläge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MTB II § 29
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 30.03.1971 - 8 Sa 390/69
- BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71
Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse - …
Auszug aus BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71
Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht schließlich davon aus, daß aus der früheren Zahlung der Zuschläge noch keine betriebliche Übung und damit kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung der Erschwerniszulage folgt" Das Landesarbeitsgericht hat dies entgegen der Auffassung der Revision keineswegs nur damit begründet, daß die Beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts sei und deshalb Tarifnormen erfüllen wolle, sondern zusätzlich ausgeführt, daß die Beklagte ohne besonde- !< ren Anlaß und Grund nicht bereit sei, übertarifliche Leistungen v zu erbringen" überdies steht aber einer entsprechenden Annahme vor allem auch § 4- Abs" 2 MTB und MTB LI entgegen" Da es sich bei der Zahlung von Zulagen, die tariflich nicht gerechtfertigt sind, um Nebenabreden handelt, ist eine Vereinbarung aufgrund betrieblicher Übung schon wegen der fehlenden Schriftform unwirksam (vgl" BAG AP Nr" 8 zu § 23 a BAT; BAG vom 9° Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - und vom 22" Februar 1972 - 4 AZR 154/71-zur entsprechenden Vorschrift des § 4 Abs" 2 BAT)". - BAG, 22.02.1972 - 4 AZR 154/71
Rechtswirksame Vorschrift - Trennungsgeld
Auszug aus BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71
Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht schließlich davon aus, daß aus der früheren Zahlung der Zuschläge noch keine betriebliche Übung und damit kein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung der Erschwerniszulage folgt" Das Landesarbeitsgericht hat dies entgegen der Auffassung der Revision keineswegs nur damit begründet, daß die Beklagte Körperschaft des öffentlichen Rechts sei und deshalb Tarifnormen erfüllen wolle, sondern zusätzlich ausgeführt, daß die Beklagte ohne besonde- !< ren Anlaß und Grund nicht bereit sei, übertarifliche Leistungen v zu erbringen" überdies steht aber einer entsprechenden Annahme vor allem auch § 4- Abs" 2 MTB und MTB LI entgegen" Da es sich bei der Zahlung von Zulagen, die tariflich nicht gerechtfertigt sind, um Nebenabreden handelt, ist eine Vereinbarung aufgrund betrieblicher Übung schon wegen der fehlenden Schriftform unwirksam (vgl" BAG AP Nr" 8 zu § 23 a BAT; BAG vom 9° Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - und vom 22" Februar 1972 - 4 AZR 154/71-zur entsprechenden Vorschrift des § 4 Abs" 2 BAT)".
- BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden …
Für die Frage, wieweit zur Unfallzeit die Richtlinien über den Ersatz von Sachschäden für Beamte kraft betrieblicher Übung auch für die Angestellten der Beklagten und damit die Klägerin gegolten haben, wird das Landesarbeitsgericht beachten müssen, daß bei Nichtbeachtung der Schriftformvorschrift des § 4 Abs. 2 BAT Nebenabreden ungültig sind und der Bildung einer betrieblichen Übung regelmäßig entgegenstehen können (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 29 MTB II (a.E.)). - BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
Obwohl dieser Lösungsvorschlag der Senatsrechtsprechung nahekommt, kann auch nicht mit Scheuring (Anm. zu AP Nr. 1 zu § 29 MTB II) allein und abstrahierend auf den Zweck der Leistung abgestellt werden. - LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während …
Auch wenn die Frage der Haftung des Dienstherrn für dem Angestellten anlässlich der dienstlichen Tätigkeit entstandene Sachschäden dem Bereich der Nebenabreden zuzuordnen ist, ist nicht erkennbar, dass dem Schriftformgebot des § 2 Abs. 3 Satz 1 TV-L hinsichtlich der Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen auf das Arbeitsverhältnis des Klägers eingehalten wäre (…vgl. BAG 08. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - Rn. 17; 01. März 1972 - 4 AZR 208/71 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).. - LAG Hessen, 18.01.1996 - 5 Sa 2176/94
Zulage: Ballungsraumzulage der Stadt Frankfurt am Main - Widerruf
Damit ist die Zulage eher mit einer Zusage einer höheren tarifvertraglichen Eingruppierung vergleichbar (BAG vom 06.09.1972, AP Nr. 2 zu § 4 BAT) als mit Fahrtkostenersatz oder Verpflegungszuschuss (BAG, AP Nr. 1 zu § 4 BAT und AP Nr. 1 zu § 4 MTB II), einer Trennungsentschädigung (BAG, AP Nr. 1 und 4 zu § 3 TVArb Bundespost), von Schmutz- und Erschwerniszulagen (BAG, AP Nr. 1 zu § 29 MTB II), Gewährung eines Essenszuschusses (BAG, AP Nr. 8 zu § 4 BAT), oder Zahlung einer monatlichen Zulage, die zwar tariflich geregelt ist, jedoch einem Angestellten gewährt wird, der nicht zum tariflich festgelegten Anspruchsberechtigten Personenkreis gehört (BAG vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 -).
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