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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 259/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,17388
BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 (https://dejure.org/1983,17388)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 (https://dejure.org/1983,17388)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 (https://dejure.org/1983,17388)
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Köln, 03.04.1996 - 7 Sa 1271/95

    Eingruppierung: Leiter einer besonders hervorgehobenen Abteilung in einer …

    Das Bundesarbeitsgericht hat ihn allerdings auch angewandt hinsichtlich der Eingruppierung bei fehlenden tariflichen Qualifikationsmerkmalen ("l. Kameramann/Filmkamera" in der Vergütungsordnung des W. R., BAG Urteil vom 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 -).

    In solchen Fällen liegt die Darlegungslast für die Voraussetzungen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes beim klagenden Arbeitnehmer, vgl. BAG Urteil vom 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 -;.

  • LAG Köln, 31.08.2006 - 5 TaBV 37/06

    "Back Office"; Eingruppierung

    Hieraus ergibt sich, dass unter den in der Gehaltsgruppe II im Vergleich zu den in der Gehaltsgruppe I mit einfacher Tätigkeit genannten "Ersten" Mitarbeitern mangels anderweitiger Anhaltspunkte Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen sind (BAG vom 30.09.1987 a. O.; BAG vom 16.03.1983 - 4 AZR 259/80 -).
  • LAG Hessen, 29.10.1999 - 2 Sa 3006/98

    Eingruppierung in Tarifgruppe nach Tätigkeit; Auslegung des Begriffs "erhöhte …

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  • LAG Hessen, 17.09.1999 - 2 Sa 2389/97

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertragliche Begrenzung …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 1720/98
    Dieser Grundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (vgl. BAG Urt. vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 - n. v.; BAG Urteil vom 17. Mai 1978-5 AZR 132/77 -;, AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87

    Eingruppierung im Einzelhandel nach Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages …

    Unter "Ersten" Mitarbeitern sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, unveröffentlicht; BAGE 30, 281, 293 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • LAG Köln, 01.07.2011 - 4 Sa 417/11

    Spielverpflichtung eines Solopaukers im Symphonieorchester des WDR; unbegründeter …

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu dieser tariflichen Regelung entschieden, dass sich die Eingruppierung damit nach der "überwiegenden Tätigkeit" des Arbeitnehmers richtet (BAG 16.03.1983 - 4 AZR 259/80).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 304/87
    Unter "Ersten" Mitarbeitern sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, unveröffentlicht; BAGE 30, 281, 293 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge : Rundfunk).
  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 35/81
    Vielmehr können die Tarifvertragsparteien auch - wie sich aus den von ihnen eingeholten Auskünften insoweit übereinstimmend ergibt - eine Dienstbezeichnung festlegen, die Kriterien aber hierfür der künftigen Entwicklung überlassen, sei es etwa Beschlüssen eines noch zu bildenden Gremiums (BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, nicht veröffentlicht), sei es - wie vorliegend - einer künftigen betrieblichen Ordnung (vgl. BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 -, AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
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