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Rechtsprechung
   BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1045
BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73 (https://dejure.org/1974,1045)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1974 - 4 AZR 267/73 (https://dejure.org/1974,1045)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 (https://dejure.org/1974,1045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren Vergütungsgruppe - Vergütungsanspruch - Gehltsgruppen - Abgrenzungsmaßstäbe - Qualifizierung der Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Andererseits bauen aber ersichtlich die Gehaltsgruppen für Angestellte des TV AL II (§ 58 TV AL II) nicht in der Weise aufeinander auf, daß - wie bei verschiedenen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT - die Merkmale einer höheren Vergütungsgruppe nur dann erfüllt werden, wenn der betreffende Angestellte auch die Merkmale einer oder mehrerer niedrigerer tariflicher Vergütungsgruppen erfüllt, was deswegenauch zu der Verpflichtung der Gerichte führt, in solchen Fällen zunächst das Vorliegen der all gemeinen und sodann das der in dieser Weise aufeinander auf bauenden qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale im einzelnen zu überprüfen (vgl. Urteile des Senats vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/75 demnächst AP Nr. 4 zu § 70 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 demnächst AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit jeweils weiteren Nachweisen) .

    Unter diesen Voraussetzungen liegt jedoch die Zuziehung eines Sachverständigen im Bereiche des pflichtgemäßen Ermessens der Tatsachengerichte, das nur beschränkter Kontrolle durch das Revisionsgericht zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 demnächst AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu …

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Auch bei der Subsumtion, bei der es mit Recht die Tätigkeit des Klägers insgesamt bewertet (BAG 9, 269 /"271 7 = AP Nr. 66 zu § 3 TO.A und Urteil des Senats vom 6 . Juni 1973 - 4 AZR 387/72 -, demnächst AP Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT) hat das Landesarbeitsgericht die aufgezeigten Auslegungsgrundsätze nicht verlassen.
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Die Anwendung der zahlreichen, besonders weit umschriebenen allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe in den den Beispielen jeweils vorangestellten abstrakten Tätigkeitsmerkmalen der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II (z.B. "schwierige, verantwortliche Arbeiten" oder "sehr schwierige and verantwortliche Arbeiten", "Befähigung, unabhängige Entscheidungen zu treffen" oder "weitgehen de eigene Urteilsfähigkeit, Entscheidungsvermögen sowie persönliche Initiative") kann ohnehin vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob der jeweilige Rechts begriff verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteile des Senats vom 13. Februar 1974- AZR 192/73 demnächst AP Nr. 4- zu § 7o BAT und 23. Mai 1973 AZR 34-9/72 -, demnächst AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 192/73

    Alternative Geltendmachung von Ansprüchen - Besondere Verantwortung - Verbrauch …

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Andererseits bauen aber ersichtlich die Gehaltsgruppen für Angestellte des TV AL II (§ 58 TV AL II) nicht in der Weise aufeinander auf, daß - wie bei verschiedenen Vergütungsgruppen der Anlage 1 a zum BAT - die Merkmale einer höheren Vergütungsgruppe nur dann erfüllt werden, wenn der betreffende Angestellte auch die Merkmale einer oder mehrerer niedrigerer tariflicher Vergütungsgruppen erfüllt, was deswegenauch zu der Verpflichtung der Gerichte führt, in solchen Fällen zunächst das Vorliegen der all gemeinen und sodann das der in dieser Weise aufeinander auf bauenden qualifizierenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale im einzelnen zu überprüfen (vgl. Urteile des Senats vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/75 demnächst AP Nr. 4 zu § 70 BAT und 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 demnächst AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit jeweils weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 06.12.1972 - 4 AZR 56/72

    Vergütungsgruppe - Kassierer - Kaufmännische Angestellte

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Zwar sind grundsätzlich, wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der betreffenden tariflichen Vergütungsgruppe schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat (vgl. Ur teil des Senats vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 -, dem nächst AP Nr. 23 zu § 59 HGB, auch BAG AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT sowie Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte).
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung …

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Dabei ist vorliegend den Tatsachengerichten ein besonders weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der tariflich verwendeten Rechts begriffe (vgl. BAG AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach …

    Auszug aus BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
    Auch bei der Subsumtion, bei der es mit Recht die Tätigkeit des Klägers insgesamt bewertet (BAG 9, 269 /"271 7 = AP Nr. 66 zu § 3 TO.A und Urteil des Senats vom 6 . Juni 1973 - 4 AZR 387/72 -, demnächst AP Nr. 7o zu §§ 22, 23 BAT) hat das Landesarbeitsgericht die aufgezeigten Auslegungsgrundsätze nicht verlassen.
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Im Bereich des § 58 TVAL II ist es ausreichend, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Gehaltsgruppe unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

    Vielmehr ist für den Bereich des § 58 TVAL II ausreichend, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Gehaltsgruppe unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppen bestimmt und abgegrenzt werden (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

    Für die Auslegung und Anwendung der in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe kann jedoch auch auf die Tätigkeitsbeispiele der einzelnen Gehaltsgruppen zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1974, aaO, und vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II).

    Wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der maßgeblichen tariflichen Rechtsbegriffe kommt hierbei den Tatsachengerichten ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. Senatsurteile vom 24. April 1974, aaO, und vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 234/90 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung seitens einer bei den …

    Hieraus folgt zunächst, daß die Tätigkeitsmerkmale des § 58 TVAL II für Angestellte in der Weise aufeinander aufbauen, daß in den höheren Gehaltsgruppen auch höhere Anforderungen nicht nur an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit gestellt werden, sondern auch an die persönliche Qualifikation, wobei letztere in den Gehaltsgruppen C 7 und C 8 allerdings gleich sind (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

    Dieser Aufbau bedingt aber wiederum, daß bei der Auslegung und Anwendung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale die Abgrenzung der einzelnen objektiven und subjektiven Kriterien jeweils nach den Anforderungen der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppe vorzunehmen ist (BAG Urteil vom 24. April 1974, a.a.O.).

    Darüber hinaus übersieht die Revision, daß den Tatsachengerichten im Bereich des TVAL II wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der tariflich verwendeten Rechtsbegriffe ein besonders weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen ist (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II, m.w.M.).

    Ebenso geht der Hinweis der Revision auf die nachträglich erstellte Arbeitsplatzbeschreibung fehl, weil die tariflichen Tätigkeitsmerkmale hierauf nicht abstellen (BAG Urteil vom 24. April 1974, a.a.O.).

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87

    Unterscheidung zwischen der Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren für die …

    Die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des TVAL II bauen nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II) - wie auch die Gegenüberstellung der Gehaltsgruppen C 8 und C 9 zeigt - insofern in allgemeiner Weise aufeinander auf, als in der höheren Gehaltsgruppe höhere Anforderungen sowohl an Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden.

    Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, sind grundsätzlich die Erfordernisse der betreffenden tariflichen Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II; zuletzt Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Hierbei können für die Auslegung und Anwendung der dort vorkommenden allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe je nach den Umständen Abgrenzungsmaßstäbe aus den Tätigkeitsbeispielen der einzelnen Gehaltsgruppen gewonnen werden (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

  • BAG, 22.04.1998 - 4 AZR 706/96

    Anforderungen an die Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Erwerb des Grades …

    Nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, daß bei den Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II die Tarifvertragsparteien sowohl den vorangestellten allgemeinen Merkmalen als auch den Einzelbeispielen rechtliche Bedeutung haben beimessen wollen (Senatsurteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TV AL II).

    Die Anwendung der zahlreichen, besonders weit umschriebenen allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe in den Beispielen jeweils vorangestellten abstrakten Tatbestandsmerkmalen der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob der jeweilige Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteile des Senats vom 13. Februar 1974 - 4 AZR 192/73 - AP Nr. 4 zu § 70 BAT und vom 24. April 1974, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Enthält demnach das Gesetz mit dem vorgegebenen Oberbegriff des leitenden Angestellten auch keine exakte Begriffsbestimmung, sondern eher die Umschreibung einer typischen Fallgestaltung, so kommt doch der Senat nach erneuter Prüfung zu der Überzeugung, daß das Gesetz insoweit keine "verdeckte Regelungslücke" enthält, wie er in dem Beschluß vom 5. März 1974 angenommen hat, sondern einen allgemeinen Rechtsbegriff, allerdings mit einem hohen Maß von Unbestimmtheit (vgl. die Entscheidungen des Vierten Senats zu einzelnen Tätigkeitsmerkmalen in Tarifverträgen vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT und vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 234/90

    Tarivvertragliche Eingruppierung eines Tankwarts - Rechtsbegriff der schwierigen …

    Mit Recht berücksichtigt das Landesarbeitsgericht auch, daß bei der Interpretation des Rechtsbegriffs der schwierigen Arbeiten darauf Bedacht zu nehmen ist, daß die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen für Angestellte in § 58 TVAL II insoweit aufeinander aufbauen, als in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen gestellt werden (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

    Wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit des tariflichen Rechtsbegriffs kommt dem Tatsachengericht vorliegend ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91

    Eingruppierung des Depotfahrers einer Brauerei

    Wie bei den tariflichen Begriffen "Schwierigkeit der Aufgaben" und "Größe der Verantwortung" handelt es sich insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. insbes. BAG Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren umfangreichen Nachweisen und Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).
  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 388/85

    Eingruppierung eines Schwimmeisters als Leiter des Freibades außerhalb der …

    Bei der Gewichtung im Einzelfall kommt dabei den Tatsacheninstanzen ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob die jeweiligen Rechtsbegriffe verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85
    Bei der Beurteilung der Krage, ob eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen erfolgt ist, kommt den Tatsachengerichten ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 370/84 -, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 1673/02

    Eingruppierung eines Dolmetschers bei den Britischen Streitkräften gemäß § 58 …

    Es reicht vielmehr aus, wenn die objektiven und subjektiven Erfordernisse der höheren Gehaltsgruppe unter Beachtung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppe abgegrenzt und bestimmt werden können (BAG vom 11.09.1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II sowie BAG vom 24.04.1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TV AL II).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 3 Sa 32/96

    Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten nach dem NATO -Truppenstatut; Zulässigkeit …

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 82/92

    Eingruppierung - Lagerverwalterin bei US-Streitkräften - Eingruppierung einer bei …

  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 230/87

    Eingruppierung von Müllwagenfahrern bei US-Streitkräften - Anforderungen an einen …

  • LAG Hamm, 19.08.2002 - 19 Sa 113/02

    Höhergruppierung; Stationierungsstreitkräfte

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