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| BAG, 20.03.1974 - 4 AZR 274/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausscheiden einer Angestellten - Aufhebungsvertrag - Annahme eines Pflegekindes - Ziel einer Adoption - Ausscheiden wegen Schwangerschaft - Ausscheiden wegen Niederkunft - Zahlung von Übergangsgeld
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 16.05.1973 - 2 Sa 21/73
- BAG, 20.03.1974 - 4 AZR 274/73
Papierfundstellen
- DB 1974, 1172
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.11.1972 - 4 AZR 7/72
Übergangsgeld - Anrechnung von Renten - Gesetzliche Rentenversicherung - …
Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 4 AZR 274/73
Angesichts dieser besonderen Tarifnorm und derTätsache, daß es sich um eine ganz spezielle Ausnahmebestimmung handelt, sind die Gerichte nicht befugt, den Ausnahmekatalog zu erweitern (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 63 BAT mit zustimmender Anmerkung von Crisolli).
- BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 346/09
Anteilige Zuwendung - Altersrente nach § 237a SGB VI
Die enumerativ aufgezählten Ausnahmetatbestände sind abschließend (…vgl. Müll in Ramdohr Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst Stand Januar 2007 § 1 TV-Zuwendung Rn. 19; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Juni 2006 § 1 TV-Zuwendung Erl. 9; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand März 2010 § 1 TV-Zuwendung Erl. 3;… Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand August 2006 § 1 TV-Zuwendung Rn. 41; vgl. zur ähnlich gelagerten Regelung zum Übergangsgeld in § 62 Abs. 3 BAT: BAG 20. März 1974 - 4 AZR 274/73 - AP BAT § 62 Nr. 1).. - BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89
Übergangsgeld und Erziehungsurlaub
Es ist nicht, jedenfalls nicht in erster Linie Entgelt für die vom Angestellten geleistete Arbeit, sondern wird in Erfüllung einer tariflich normierten, weiterwirkenden Fürsorgepflicht gewährt, um dem ausscheidenden Arbeitnehmer seine bisherigen Bezüge für einen Übergangszeitraum zu sichern, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat (BAG Urteil vom 20. März 1974 - 4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT; BAGE 53, 371, 380 = AP Nr. 11 zu § 62 BAT). - BFH, 21.06.1990 - X R 45/86
Besteuerung von Übergangsgeldern
§ 62 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b BAT hat vielmehr die Funktion, den mit der Niederkunft verbundenen Belastungen Rechnung zu tragen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 20. März 1974 4 AzR 274/73, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AO - Nr. 1 zu § 62 BAT).
- BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 287/81 Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 20. März 1974 (- 4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT mit zust. Anm. von Zängl) hierzu ausgeführt, tarifpolitisch habe nicht der Gedanke der Erziehung des Kindes durch die Mutter und die Aufrechterhaltung der besonderen Mutter-Kind-Beziehuhgen im Vordergrund gestanden, sondern die Belastung durch die Niederkunft als solche.
- BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 214/81
Anspruch auf Übergangsgeld
Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 20. März 1974 (4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT mit zust. Anm. von Zängl) hierzu ausgeführt, tarifpolitisch habe nicht der Gedanke der Erziehung des Kindes durch die Mutter und die Aufrechterhaltung der besonderen Mutter-Kind-Beziehungen im Vordergrund gestanden, sondern die Belastung durch die Niederkunft als solche. - BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 3/81 Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 20. März 1974 (4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT mit zust. Anm. von Zängl) hierzu ausgeführt, tarifpolitisch habe nicht der Gedanke der Erziehung des Kindes durch die Mutter und die Aufrechterhaltung der besonderen Mutter-Kind-Beziehungen im Vordergrund gestanden, sondern die Belastung durch die Niederkunft als solche.
- BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 145/81 Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 20. März 1974 (4 AZR 274/73 - AP Nr. 1 zu § 62 BAT mit zust. Anm. von Zängl) hierzu ausgeführt, tarifpolitisch habe nicht der Gedanke der Erziehung des Kindes durch die Mutter und die Aufrechterhaltung der besonderen Mutter-Kind-Beziehungen im Vordergrund gestanden, sondern die Belastung durch die Niederkunft als solche.
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