Rechtsprechung
| BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Senftenberg, 12.07.1995 - 5 (2) (3) Ca 309/95
- LAG Brandenburg, 19.11.1996 - 1 Sa 476/95
- BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96
Korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht ( BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - ZTR 1998, 368, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Zahl und der Zuschnitt der Arbeitsvorgänge sind nämlich unerheblich, wenn - wie vorliegend - für die gesamte Tätigkeit und damit für alle denkbaren Arbeitsvorgänge die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe zu verneinen ist (Senatsurteile vom 25. August 1993 - 4 AZR 608/92 - n.v. und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - a.a.O.).
Vom Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der Angestellte muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung gelangen (Senatsurteile vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 1025/94 - AP Nr. 212 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 18. Februar 1998, a.a.O.).
- BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94
Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht ( BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - ZTR 1998, 368, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Die tarifliche Übergangsbestimmung betrifft nur tarifliche Eingruppierungen in der Übergangszeit, nicht aber Vergütungsvereinbarungen, die im Hinblick auf besondere Umstände des Einzelfalles bewußt über die tariflichen Bestimmungen hinaus getroffen wurden ( BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - a.a.O.).
Bei Ein-, Um- und Rückgruppierungen geht der Senat nämlich in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG, m.w.N.; vgl. auch BAG Urteile vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II sowie Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) davon aus, daß bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers dessen Vergütungsansprüche aus der korrekten Zuordnung der Tätigkeit zu den einzelnen Vergütungsgruppen folgen.
- BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94
Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT - …
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht ( BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - ZTR 1998, 368, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann sich von einer rechtsfehlerhaften Tarifanwendung, die nicht zur Entstehung vertraglicher Rechtsansprüche geführt hat, einseitig lossagen (Senatsurteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169 …und vom 18. Februar 1998 - 4AZR581/96-a.a.O.).
- BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95
Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Bei Ein-, Um- und Rückgruppierungen geht der Senat nämlich in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAGE 71, 139 = AP Nr. 37 zu § 75 BPersVG, m.w.N.; vgl. auch BAG Urteile vom 20. August 1991 - 1 AZR 326/90 - AP Nr. 50 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II sowie Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) davon aus, daß bei unveränderter Tätigkeit des Arbeitnehmers dessen Vergütungsansprüche aus der korrekten Zuordnung der Tätigkeit zu den einzelnen Vergütungsgruppen folgen.Dabei muß der Arbeitgeber entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen ( BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II …und vom 8. Oktober 1997 - 4AZR167/96-a.a.O.).
- BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95
Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht eine solche Bedeutung entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht ( BAG Urteile vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169, m.w.N.; vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - ZTR 1998, 368, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dabei muß der Arbeitgeber entweder einen Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen ( BAG Urteile vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - ZTR 1997, 457; vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP Nr. 6 zu § 20 BMT-G II …und vom 8. Oktober 1997 - 4AZR167/96-a.a.O.).
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 542/93
Eingruppierung eines Sachbearbeiters des Kassen- und Mahnwesens bei Stadtwerken
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung, statt vieler: Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 542/93 - AP Nr. 185 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.). - BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84
Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Kennzeichnend für selbständige Leistungen im tariflichen Sinne können nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vielmehr - ohne Bindung an verwaltungsrechtliche Fachbegriffe - ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses sein (vgl. Senatsurteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92
Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für …
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel). - BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94
Eingruppierung eines Rettungsassistenten
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Vom Angestellten werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt; der Angestellte muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung gelangen (Senatsurteile vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 1025/94 - AP Nr. 212 zu §§ 22, 23 BAT 1975 …und vom 18. Februar 1998, a.a.O.). - BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96
Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter
Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
Der Klagevortrag ist, auch bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage, schlüssig, wenn das tatsächliche Vorbringen bei Unterstellung seiner Richtigkeit den Klageantrag begründet erscheinen läßt, so daß im Falle der Säumnis der beklagten Partei ein Versäumnisurteil nach § 331 ZPO ergehen könnte (Senatsurteile vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 447/93 - ZTR 1994, 507, m.w.N.; vom 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP Nr. 2 zu § 23 b BAT). - BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung
- BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84
Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis
- BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93
Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation - …
- BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung
- BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts
- BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 608/92
Eingruppierung eines Lebensmittelkontrolleurs - Richtige Eingruppierung eines …
- BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92
Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung
- BAG, 18.06.1975 - 4 AZR 398/74
Eingruppierung: Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, Begriff der …
- LAG Brandenburg, 19.11.1996 - 1 Sa 476/95
- BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08
Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - …
Das Revisionsgericht ist bei der Prüfung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der "selbständigen Leistungen", darauf beschränkt, zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat und ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (…BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 24, ZTR 2009, 581;… 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - ZTR 1999, 216). - BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21
Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag
In Fällen der korrigierenden Rückgruppierung geht es demgegenüber um die einseitige Korrektur der - nach Auffassung der Arbeitgeberin - rechtsfehlerhaften Tarifanwendung (BAG 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - zu I 1 d der Gründe; 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - zu II 1 b der Gründe, jeweils mwN). - BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08
Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - …
Das Revisionsgericht ist bei der Prüfung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der "selbständigen Leistungen", darauf beschränkt, zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat und ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder ob die Beurteilung wegen der Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (…BAG 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 24, ZTR 2009, 581;… 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 26. August 1998 - 4 AZR 280/97 - ZTR 1999, 216).
- LAG Niedersachsen, 26.04.2004 - 5 Sa 1682/03
Eingruppierung einer Versicherungsangestellten im Bürgeramt einer mittelgroßen …
Unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene Beurteilung und eine eigene Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 28.09.1994 - 4 AZR 542/93 - und 26.08.1998 - 4 AZR 280/97).Der Angestellte muss also unterschiedliche Informationen verknüpfen, diese untereinander abwägen und zu einer Entscheidung gelangen (BAG 12.06.1996 - 4 AZR 1025/94 -, 18.12.1998 - 4 AZR 581/96 - sowie 26.08.1998 a. a. O.).
- LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
Geltung der Besitzstandsregelung gem. § 29a Abs. 1 S. 2 TVÜ -VKA für …
Hier findet die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung keine Anwendung, denn der höhere oder niedrigere Vergütungsanspruch folgt unmittelbar aus dem Tarifrecht und nicht aus einer unter Beachtung von Mitbestimmungsrechten erst noch von den Betriebsparteien zu treffenden Regelung (…vgl. auch BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, juris, Rz. 102; BAG vom 26.08.1998 - 4 AZR 280/97, juris, Rz. 35;… BAG vom 26.08.1992 - 4 AZR 210/92, juris, Rz. 17 ff.;… ebenso Geyer in: Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 190. AL 12/2018, 2.2.5 Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung Rn. 1064). - LAG Brandenburg, 06.10.1999 - 6 Sa 338/99
Eingruppierungsfeststellungsklage eines Sachbearbeiters im LARoV; Voraussetzung …
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