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Rechtsprechung
   BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1613
BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung eines Sozialpädagogen nach einer korrigierenden Rückgruppierung; Grundsätze zur Darlegungslast ; "Maß der Verantwortung" als Voraussetzung für die Eingruppierung in VergGr. III Fallgr. 6 BAT-O/VKA ; Heraushebungsmerkmal der besonderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    a) Das Landesarbeitsgericht hat die Tätigkeit des Klägers als Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) als einen einzigen Arbeitsvorgang gesehen, und zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstelle (ua. 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33).

    Daher müssen die Voraussetzungen der Ausgangsgruppe erfüllt sein und dann die weiteren Merkmale der aufbauenden höheren Vergütungsgruppen geprüft werden (st. Rspr. des Senats ua. 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33 mwN).

    Diese Bewertung läßt Rechtsfehler nicht erkennen und entspricht der vom Senat in der Entscheidung vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33) in einem vergleichbaren Fall vorgenommenen Bewertung.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ua. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 ff.).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (st. Rspr. des Senats ua. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21 mwN).
  • LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst …

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2000 - 3 Sa 601/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und die beklagte Arbeitgeberin die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (ua. Senat 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 17).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; 24. Juni 1998 - 4 AZR 304/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 241, zu I 3.1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten; …

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (…BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (…BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52;… BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

    Diesen Aspekt hat auch das Bundesarbeitsgericht bei der Verneinung des herausgehobenen Maßes an Verantwortung berücksichtigt (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 72) und hat das erforderliche Maß der Verantworung bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden trotz der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit gerade für die Allgemeinheit in einer Großstadt verneint und "nur" eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung angenommen (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 68).

    Bei dem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht die Dienst- und Fachaufsicht nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass z.B. die Haushaltsmittelplanung, die Leitung der Pflegesatzbeantragung und die Mitwirkung am diesbezüglichen Verfahren und die Gesamtverantwortung für die Außenkontakte eines Sachgebietes keine Aufgaben mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit betreffen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgerichts hat die Erarbeitung konzeptioneller Weiterentwicklungen in einem Sachgebiet für die erforderliche herausgehobene Verantwortung nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Hierbei genügt bei einer in ihrer rechtlichen Erfüllung nicht streitigen Ausgangsfallgruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung, wenn die diesbezüglichen Tatsachen unstreitig sind (zB 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).

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