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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32422
BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95 (https://dejure.org/1996,32422)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 4 AZR 290/95 (https://dejure.org/1996,32422)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 4 AZR 290/95 (https://dejure.org/1996,32422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer im Schreibdienst tätigen Angestellten auf Vergütung nach Vergütungsgruppe 7 der Anlage 2 zu den AVR Caritasverband - Allgemeine Üblichkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage auch außerhalb des Öffentlichen Dienstes - Voraussetzungen für den von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Zwar können die AVR nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine normative Wirkung entfalten, sondern nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung finden (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1990 - 6 AZR 159/89 - BAGE 66, 314, 320 = AP Nr. 12 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.; BAG Urteile vom 26. Mai 1993, a.a.O.).

    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1993 (- 4 AZR 130/93 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk) kann die Klägerin für sich mit Erfolg nichts herleiten.

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93

    Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Damit konnte die Klägerin - anders als der Kläger in dem vom Senat am 17. August 1994 (- 4 AZR 623/93 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) entschiedenen Fall - aufgrund der ihr erkennbaren Umstände nicht in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, der Beklagte werde die Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe für den Bewährungsaufstieg als erfüllt ansehen.
  • BAG, 09.12.1970 - 4 AZR 79/70

    Anwendung allgemeiner Rechtsbegriffe - Nachprüfung des Revisionsgerichts - …

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Damit konnte die Klägerin - anders als der Kläger in dem vom Senat am 17. August 1994 (- 4 AZR 623/93 - AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) entschiedenen Fall - aufgrund der ihr erkennbaren Umstände nicht in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, der Beklagte werde die Tätigkeitsmerkmale der Ausgangsfallgruppe für den Bewährungsaufstieg als erfüllt ansehen.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von …

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 30. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des Öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang - …

    Auszug aus BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten im Sinne der AVR nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89

    Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche …

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • LAG Hamm, 29.11.1994 - 7 Sa 1377/94

    Anspruch einer als Schreibkraft in einer CARITAS-Einrichtung (Krankenhaus) …

  • BAG, 31.03.1971 - 4 AZR 200/70

    Rechtsanwalt - Prozeßführung - Legitimierter Vertreter - Gewerkschaft - …

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 331/19

    Eingruppierung AVR Caritas - Praxisanleiter

    Die hierzu ergangene Rechtsprechung kann folglich herangezogen werden (vgl. bereits BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 491/96 - zu II 2 der Gründe; 13. November 1996 - 4 AZR 290/95 - zu B I 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 16.01.2001 - 7 Sa 1540/00

    Betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, soziale Auswahl, …

    Rn. 27 Die Klage ist als sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (BAG, Urteile vom 13.11.1996 - 4 AZR 290/95 - und vom 17.08.1994 - 4 AZR 623/93 -).

    Dass diese Auslassung keine reine Förmelei darstellt sondern eine erhebliche rechtliche Bedeutung erfährt, hat das BAG in der nachfolgenden Entscheidung vom 13.11.1996 (4 AZR 290/95 - n.v. = LAG Hamm, Urteil vom 29.11.1994 - 7 Sa 1377/94 -) hervorgehoben.

    Erst recht ist eine Bindung des beklagten Bistums dergestalt nicht erkennbar, mit dieser Einstufung einen späteren Bewährungsaufstieg vermitteln zu wollen (anders als es der Vertragspartner im Sachverhalt des BAG-Urteils vom 17.08.1994 zum Ausdruck gebracht hat; so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 13.11.1996, a.a.O. II der Gründe (Seite 18).

  • ArbG Gelsenkirchen, 15.07.2015 - 2 Ca 2260/14

    Eingruppierung nach den AVR der Caritas-Erzieherin mit besonders schwierigen …

    Rn. 64 Bei der Prüfung, ob mindestens die Hälfte der die Gesamtarbeitszeit der Klägerin ausfüllenden Arbeitsvorgänge den Tätigkeitsmerkmalen der begehrten Vergütungsgruppe entsprechen, ist von dem durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, nämlich einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und tariflich selbständig bewertbaren Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. BAG, Urteil vom 08.09.1999, Az. 4 AZR 688/98, juris; BAG, Urteil vom 13.11.1996, Az. 4 AZR 290/95, juris; LAG Hamm, Urteil vom 17.04.1997, Az. 4 Sa 1652/96, juris).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (BAG, Urteil vom 13.11.1996, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2002 - 12 Sa 1071/02

    Betriebliche Übung in Diakonie- und Caritas-Einrichtungen

    Rn. 30 Ob diese Ausführungen auf die AVR-Caritasverband übertragbar sind, hat derselbe Senat im Urteil vom 13.11.1996 (4 AZR 290/95, n.v., zu B II) allerdings offengelassen.
  • LAG Hamm, 06.11.2001 - 7 Sa 1294/01

    Abgrenzung: Direktionsrecht und Änderungskündigung

    Die Erfüllung der angesprochenen Vergütungsgruppenmerkmale ist nur gewährleistet, sobald die Mitarbeiterin nicht nur im Schreibdienst - übertragen von Phonodiktaten und Nebenarbeiten - sondern auch im Sekretariatsdienst eingesetzt werden (BAG, Urteil vom 13.11.1996 - 4 AZR 290/95 -).

    Mit dem BAG (Urteil vom 13.11.1996 - a. a. O.) unterstellt die erkennende Berufungskammer, dass nach der Bewertung der arbeitsrechtlichen Kommission außergewöhnliche Schreibleistungen bzw. gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ausschließlich im kombinierten Schreib- und Sekretariatsdienst, nicht jedoch im "reduzierten" Schreibdienst anfallen.

  • LAG Köln, 12.12.2002 - 10 Sa 590/02

    Eingruppierung, Bewährungsaufstieg, Nichterfüller-Erlass NW, ausländischer Lehrer

    Es ist rechtsmissbräuchlich und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sich eine im Rechtsverkehr beteiligte Partei mit ihrem früheren Verhalten in Widerspruch setzt und die andere Partei darauf vertrauen konnte, die Partei werde bestimmte tatsächliche Umstände nicht zum Anlass für ihre Rechtsausübung nehmen (BAG, Urteil vom 17.08.1994 - 4 AZR 623/93 - BAG, Urteil vom 13.11.1996 - 4 AZR 290/95 -).
  • ArbG Trier, 24.11.2016 - 1 Ca 675/16

    Ablehnung eines Höhergruppierungsverlangens wegen fehlender Zustimmung des …

    Rn. 9 Die Klage ist als sog. Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. dazu BAG 13.11.1996 - 4 AZR 290/95) und in der Sache auch begründet.
  • KAG Freiburg, 29.09.2016 - M2/16
    In dieser Hinsicht unterscheidet sich die vorliegende Konstellation auch vom Sachverhalt der im Verhandlungstermin angesprochenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.11.1996 (4 AZR 290/95).
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