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| BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 29.06.1978 - 7 Sa 1492/76
- BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77
Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung …
Auszug aus BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
IV a BAT bewertet worden wäre, ließe sich die von ihm mit der Klage begehrte Feststellung auf diesen Sachverhalt nicht stützen (vgl. BAG AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende …
Auszug aus BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
Zwar hätten die Parteien arbeitsvertraglich trotz der tarifrechtlichen Unwirksamkeit die Geltung des Tarifvertrages vom 15. November 1971 vereinbaren können (BAG Urteil vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - [demnächst] AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65
Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich - …
Auszug aus BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
Erlasse des Arbeitgebers können einseitig das Arbeitsverhältnis nicht normieren (vgl. BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG).
- BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72
Nachwirkung
Auszug aus BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
Der gekündigte und damit vertragsrechtlich beendete Tarifvertrag kann nicht mehr von den Tarifvertragsparteien in diesem Zustand geändert werden (vgl. BAG 25, 34; 27, 22 = AP Nrn. 6, 8 zu § 4 TVG Nach- 5 Wirkung; BAG AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 372/77
Eingruppierungsfeststellungsklage - Teil der Arbeitszeit - Beschlüsse der …
Auszug aus BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
Der gekündigte und damit vertragsrechtlich beendete Tarifvertrag kann nicht mehr von den Tarifvertragsparteien in diesem Zustand geändert werden (vgl. BAG 25, 34; 27, 22 = AP Nrn. 6, 8 zu § 4 TVG Nach- 5 Wirkung; BAG AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975). - BAG, 27.05.1981 - 4 AZR 1081/78
Auszug aus BAG, 29.07.1981 - 4 AZR 30/79
geltend machen (vgl. BAG vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1081/78 - für retrospektive Recherchen).
- BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87
Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a vom 15. November 1971 (Angestellte in der Datenverarbeitung) kein wirksames Tarifrecht gesetzt worden, da dieser Tarifvertrag im Nachwirkungszeitraum des zum 31. Dezember 1969 gekündigten BAT abgeschlossen worden war und durch den 37. Änderungstarifvertrag vom 17. März 1975 auch nicht wieder in Kraft gesetzt, sondern vielmehr die speziellen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in der Datenverarbeitung ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurden (BAG Urteile vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1081/78 -, vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 30/79 -, vom 28. September 1983 - 4 AZR 63/81 - und - 4 AZR 131/81 -, vom 12. September 1984 - 4 AZR 382/82 -, vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 186/86 -, alle nicht veröffentlicht). - BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 186/86
Eingruppierung: Leiter der DFÜ-Stelle beim WBGA, Bewährungsaufstieg
V b BAT weiter und dann auch über den 1. Januar 1975 hinaus, weil die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in der Datenverarbeitung durch den 37. Änderungstarifvertrag zum BAT aufgehoben worden sind und von diesem Zeitpunkt an damit für die Angestellten in der Datenverarbeitung die allgemeinen Fallgruppen Geltung hatten (vgl. BAG vom 27. Mai 1981 - 4 AZR 1081/78 -, vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 30/79 -, vom 28. September 1983 - 4 AZR 63/81 -, vom 12. September 1984 - 4 AZR 382/82 -). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 382/82 Dies hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. die unveröffentlichten BAG-Urteile vom 27. ai 1981 - 4 AZR 1081/78 -, vom 29. Juli loRl - 4 AZR 30/79 - und vom 28. September 1983 - 4 AZR 63/81 -).
- BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 131/81 Er räumt jedoch selbst ein, daß dieser "Tarifvertrag für Angestellte in der Datenverarbeitung" vom 15. November 1971 kein wirksames Tarifrecht gesetzt hat, weil die Tarifvertragsparteien kein nachwirkendes Recht setzen konnten, im vorliegenden Falle aber nur solches na chwi rk ende s Recht setzen wollten (vgl. BAG 25, 34; 27, 22 = AP Nr. 6, 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG vom 29. Juli 1981 - 4 AZR 30/79 -).
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