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Rechtsprechung
   BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7619
BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85 (https://dejure.org/1986,7619)
BAG, Entscheidung vom 27.08.1986 - 4 AZR 304/85 (https://dejure.org/1986,7619)
BAG, Entscheidung vom 27. August 1986 - 4 AZR 304/85 (https://dejure.org/1986,7619)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85
    Nach der den erkennenden Senat bindenden Vorentscheidung des Senats im ersten Revisionsverfahren (vgl. hierzu BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) ist der Betrieb der Beklagten dem Baugewerbe zuzuordnen und fällt damit an sich unter den fachlichen Geltungsbereich der angeführten Tarifverträge.
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78

    Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter - …

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85
    Unter Umständen kann auch ein Betrieb mit großem Personalbestand und beträchtlichem Umsatz ein Handwerksbetrieb sein, da es im Gefolge der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung nunmehr auch den Begriff des "Großhandwerkers" gibt (vgl. BAG 35, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78

    Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern - …

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85
    Für die Beurteilung, ob ein Handwerksbetrieb vorliegt, ist nach ständiger Senatsrechtsprechung entscheidend mitzuberücksichtigen, ob die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, ob die Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat angefertigt werden und ob es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 -, AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85

    Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk - …

    Auszug aus BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85
    Die Spezialisierung ist jedoch nicht ein notwendiges Zeichen für industrielle Fertigung, vielmehr ist im Rahmen der technischen Entwicklung auch eine Spezialisierung in Betrieben des Handwerks nicht mehr selten, ohne daß deshalb diesen Betrieben die Eigenschaft eines Handwerksbetriebs abgesprochen werden könnte (vgl. auch BAG Urteil vom 18. Juni 1986 - 4 AZR 195/85 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem Formular abgeschlossen worden, so daß ein sogenannter "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem bei der Beklagten allgemein verwendeten Formular abgeschlossen worden und damit als "typischer Arbeitsvertrag" anzusehen, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/85 - und - 4 AZR 154/83 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse, letzteres auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten - …

    Soweit der Kläger weiter in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse des Arbeitgeberkreises der BAT-Kommission bzw. der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verweist, kann er daraus schon deswegen keine Rechtsansprüche herleiten, weil sie weder Normencharakter noch allgemeine privatrechtliche Bedeutung haben und ihr Inhalt auch nicht einzelvertraglich mit ihm als gültig vereinbart worden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …

    So hält es etwa das BAG nicht für ausgeschlossen, daß Fahrbahnmarkierungen sowohl handwerklich wie auch industriell aufgebracht werden können (vgl. BAG 18.01.1984, AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAG 27.08.1986 - 4 AZR 304/85 - ).
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