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Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6396
BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 (https://dejure.org/1985,6396)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 (https://dejure.org/1985,6396)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 (https://dejure.org/1985,6396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung in Lohngruppe - Lohntarifvertrag für den Einzelhandel Nordrhein-Westfalen - Tätigkeit als Kommissionierer - Richtlinien für die Auslegung der Oberbegriffe - Tätigkeitsbeispiel "Lagerarbeiter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im …

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84
    Der Aufbau der Lohngruppen des LTV entspricht dem Aufbau von Vergütungsgruppen in vielen anderen Tarifverträgen, insbesondere des Einzelhandels und Großhandels (vgl. BAG 45, 121, 125 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG 45, 121, 125 f. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsbeispiele muß nur zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet, oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAG 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Denn die Eigenschaft der Tätigkeitsbeispiele als Richtlinie für die Bewertung nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen ergibt sich in aller Regel aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe - …

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84
    Der Aufbau der Lohngruppen des LTV entspricht dem Aufbau von Vergütungsgruppen in vielen anderen Tarifverträgen, insbesondere des Einzelhandels und Großhandels (vgl. BAG 45, 121, 125 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Demgemäß hat auch der Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 1984 (- 4 AZR 208/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausgeführt, daß die Klägerin jenes Rechtsstreits "als Arbeiterin mit Kommissionierungsaufgaben tätig" sei.

    Enthielte z. B. eine Lohnstaffel des LTV das spezielle Tätigkeitsbeispiel Kommissionierer, wie es in anderen Tarifverträgen vorgesehen ist (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), wäre die Klägerin nach der entsprechenden Lohnstaffel einzugruppieren.

  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - …

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84
    Der Aufbau der Lohngruppen des LTV entspricht dem Aufbau von Vergütungsgruppen in vielen anderen Tarifverträgen, insbesondere des Einzelhandels und Großhandels (vgl. BAG 45, 121, 125 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsbeispiele muß nur zurückgegriffen werden, wenn das Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet, oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAG 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 23.01.2019 - 4 ABR 56/17

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - körperlich …

    Die Beschäftigten im Warenserviceteam üben gewerbliche Tätigkeiten im tariflichen Sinn ("vorwiegend körperlich-mechanisch", vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 -) aus.

    Es handelt sich um vorwiegend körperlich-mechanische Arbeit (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2023 - 2 TaBV 4/23

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - Entgeltrahmentarifvertrag für den …

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist nur dann zurückzugreifen, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet, oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAG, Urteil vom 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 - Rn. 16, juris; BAG…, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 32, juris; BAG…, Urteil vom 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 20, juris).

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist nur dann zurückzugreifen, wenn das Tätigkeitsbeispiel selbst unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppen auftaucht und damit als Kriterium für eine bestimmte Beschäftigungsgruppe ausscheidet, oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAG, Urteil vom 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 - Rn. 16, juris; BAG…, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 32, juris; BAG…, Urteil vom 23.09.2009 - 4 AZR 333/08 - Rn. 20, juris).

    Kommissionierer sind üblicherweise Lagerarbeiter, da sie aus einem Lager bestellte Waren für Kunden heraussuchen und zusammenstellen müssen (BAG, Urteil vom 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 - Rn. 19, juris).

  • LAG Köln, 02.07.2003 - 7 Sa 26/03

    Vergütungsvereinbarung; Auslegung; Eingruppierung; Wareneingang; Lagerarbeiter

    Enthält ein abstraktes Vergütungsgruppenschema allgemeine Tätigkeitsmerkmale, die durch angegebene Beispiele erläutert werden, dann haben die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt zu gelten, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG AP Nr. 134 zu § 1 TVG; BAG vom 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 -).

    Mit dem Begriff der "Richtbeispiele" bringen die Tarifvertragsparteien, dem BAG zufolge, nämlich deutlich zum Ausdruck, dass diese Beispiele typisch für die betreffende Lohngruppe sind und damit eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit die Vergütungsmerkmale der betreffenden Lohngruppe ohne weiteres erfüllt (BAG vom 03.12.1985 - 4 AZR 314/84 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche …

    Danach ist die Beschäftigung des Angestellten vorwiegend geistig und die des Arbeiters ("gewerblicher Arbeitnehmer") vorwiegend körperlichmechanisch geprägt (zum einer Kommissionierin als Lagerarbeiter etwa BAG vom 03. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - juris; vgl. auch BAG vom 25. August 2010-4 ABR 104/08 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 21 TaBV 4/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche …

    Danach ist die Beschäftigung des Angestellten vorwiegend geistig und die des Arbeiters ("gewerblicher Arbeitnehmer") vorwiegend körperlich-mechanisch geprägt (zum einer Kommissionierin als Lagerarbeiter etwa BAG vom 03. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - juris; vgl. auch BAG vom 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 71/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (…BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30, juris; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Packerin in Lohngruppen

    Auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist dann zurückzugreifen, wenn ein einzelnes Tätigkeitsbeispiel seinerseits unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich heraus ausgelegt werden können, wenn dasselbe Tätigkeitsbeispiel in mehreren Vergütungsgruppen vorkommt und damit als Kriterium für eine bestimmte Vergütungsgruppe ausscheidet oder wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den tariflichen Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - n.v.).
  • LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 76/20

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG bei Ein- und …

    Es handelt sich um vorwiegend körperlich-mechanische Arbeit (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 70/19

    Schwere Arbeiten eines Lagerarbeiters bei Eingruppierung Zulässigkeit einer …

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (…BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 -zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 72/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

    Es handelt sich um eine überwiegend körperlich-mechanische Arbeit, wobei nicht entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einem Lager in herkömmlichem Sinne erbracht wird (…BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 30, juris; BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 - 16. April 1997 - 10 AZR 201/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 14 Sa 69/19

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage Auslegung des Begriffs …

  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2020 - 19 Sa 73/19

    Eingruppierung - Lagerarbeiter - schwere Tätigkeit

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87

    Eingruppierung im Einzelhandel nach Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages …

  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 201/96
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 304/87
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.1996 - 19 Sa 32/95

    Eingruppierung einer Auszeichnerin im Einzelhandel; Unterschied zwischen den …

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 726/98
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